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sammy8622 fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Wer kann helfen Kindesunterhaltsberechnung?

Ich bin am Ende mit meinem Latein, aber vielleicht kann mir einer von Euch helfen. Es geht um folgendes:

Mein Lg soll Unterhalt für sein leibliches Kind in Höhe von 185€ bezahlen das per Pflegevertrag bei Opa lebt. In unserem Haushalt leben neben meinem LG und mir noch 3Kinder. 2 leibliche von ihm und ein leibliches von mir. Er hat ein Einkommen Netto von rund 1550€ , desweiteren bekommen wir Kindergeld in Höhe von 3 mal 184 (552€). Ich selbst bin arbeitsuchend und bekomme aufgrund des Einkommens meines Lg keine Unterstützung vom Staat.

Uns bleiben zum Leben 400€, davon soll er noch Unterhalt zahlen.

Kann mir einer sagen wie der Kindesunterhalt berechnet wird und wie hoch der Selbstbehalt ist.Denn aus der Berechnung dieuns zugeschickt wurde werden wir nicht schlau, dort ist auch nur ein Selbstbehalt von etwas über 900€ angegeben. Meines Erachtens nach, werden dabei seine Kinder und ich nicht mit berücksichtigt!

Danke schon mal im Vorraus für Eure Antworten

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei seinem geringen Einkommen könnte er sich kostenfrei (Beratungskostenbeihilfe) bei einem Anwalt beraten lassen, ob das auch wirklich alles so stimmt. Aber ich nehme an, dass das schon hinkommt. Denn die 185 Euro hören sich schon nach dem Mindestunterhalt an.

    Noch ein kleiner Tipp:

    Mit so vielen Kindern und so einem geringen Einkommen könnt ihr Wohngeld beantragen. Und wenn ihr Wohngeld bekommt, könnt ihr auch noch bei der Familienkasse den Kinderzuschlag beantragen.

    Also erkundigt euch nach diesen Zuschüssen. Jeder Cent zählt!!! Eigene Erfahrung...

    Und vielleicht kann er davon dann jedenfalls den Mindestunterhalt bezahlen. Denn wenn er nicht bezahlt, häufen sich diese Beträge als Schulden an!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist kompliziert, deshalb der Link:

    http://www.scheidung-online.de/mangelfall.html#ran...

    Hier wird es genau erklärt.

    Kurz: die Unterhaltszahlungen werden auf die Kinder aufgeteilt.

    Lies bitte alles

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