Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Wie ist das, wenn man eine Wohnung kündigt?
Ich möchte demnächst umziehen, und weiss nicht genau, wie das mit der Kündigungszeit ist von meiner jetzigen Wohnung.
Im Mietvertrag stehen 3 Monate, aber einige Bekannten sagten, dass ich jediglich 3 aktzeptable Nachmieter vorweisen muss.
So wie ist das nun gesetzlich geregelt? Vielen Dank für eure Antworten
8 Antworten
- LeneLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Deine Bekannten sind einem alten und hartnäckigen Gerücht aufgesessen, das nichts mit der Wahrheit zu tun hat.
Du musst dich an die 3 Monate halten. Vielleicht (!) entlässt dich der Vermieter früher, wenn er schon einen neuen Mieter hat. Du hast aber keinen Anspruch darauf.
- vor 1 Jahrzehnt
Drei Monate Kündigungsfrist. Nur wenn dein Vermieter einverstanden ist das du dich um Nachmieter sorgst kannst du eventuell früher aus der Wohnung. Dein Vermieter ist dazu aber nicht verpflichtet.
- vor 1 Jahrzehnt
Kündigen kannst du die Wohnung bis zum dritten Werktag eines Monats mit drei Monaten Frist zum Monatsende, also bspw. bis zum 3. September zu Ende November. Fristverlängerungen im Vertrag gelten nur für den Vermieter, nicht für den Mieter.
Vorsicht, AUSNAHME: Wenn du einen Vertrag mit Kündigungsauschluss unterschrieben hast, gelten ggf. längere Fristen.
Die Sache mit den drei Nachmietern ist ein Märchen. Es gibt lediglich einen Fall, in dem die Gestellung EINES Nachmieters reicht, nämlich die Kündigung aus wichtigem Grund ohne Verschulden, also z.B. bei einer beruflichen Versetzung an einen weiter entfernten Ort. Sonst helfen dir die Nachmieter nicht.
p.s. @ Spassvogel: Zeitmietverträge (also befristete Mietverträge) sind seit 2001 unzulässig, nur noch Kündigungsausschlussklauseln gehen (Unterschied: bei Befristung endet das Mietverhältnis automatisch, bei Kündigungssauschluss nicht)
Quelle(n): Ich (RA/FA f. Mietrecht) - SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das mit den Nachmietern ist eine irrige, oft verbreitete Meinung, die aber falsch ist. Du hast 3 Monate Kündigungsfrsit.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- SpassvogelLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hast du einen Zeitvertrag, dann endet der nach der festgelegten Zeit. Willst du früher ausziehen hast du ein Problem, auch wenn du Nachmieter stellst.
Bei einem normalen Mietvertrag ist die Kündigungsfrist 3 Monate. Die Kündigung muà am 3. Werktag bei deinem Vermieter sein. Mit Nachmietern hast du nichts zu tun.
Kündigst du also bis zum 3. Werktag im September ist der Mietvertrag zum Ende Nonember beendet.
Auch der Samstag ist ein Werktag
- AnneLv 4vor 1 Jahrzehnt
1. Die Kündigungsfrist ist 3 Monate zum Monatsende.
2. Du kannst mit deinem Vermieter dich unter Umständen auch auf eine kürzere Frist einigen.
3. Ob dein Vermieter den Nachmieter akzeptiert oder nicht ist ganz allein seine Sache. Das kann beim ersten passieren oder beim zehnten oder auch garnicht.
Ich empfehle dir dich bei deinem Vermieter zuerst einmal zu informieren, ob er überhaupt einen Nachmieter will. Es kann z.B. so sein, dass er umfangreiche Sanierungs- oder Ãnderungsarbeiten an deiner Wohnung vornehmen will. Da wäre ein Nachmieter wenig hilfreich.
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Deine Bekannten sitzen auf einer alten Legende die falsch ist.
Echte Nachmieterklauseln müssen vertraglich vereinbart sein.
Natürlich kannst du einen Nachmieter suchen und wenn der Vermieter den neuen Mieter akzeptiert, wird er mit diesem einen neuen Vertrag schlieÃen können. Das ein neuer Mieter direkt in den alten Mietvertrag einsteigt ist eher selten. Ist der Vermieter mit dem neuen Mieter einverstanden und man sich über die Ein- bzw. Auszugszeiten einig ist, steht einem früheren Auszug nichts im Wege.
Die Fristen für die Kündigungen findest du BGB § 573c. Demnach ist die Regel 3 Monate für den Mieter, die nicht zu seinen Ungunsten verändert werden darf.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - NachtzugLv 6vor 1 Jahrzehnt
wenn du Glück hast und wirklich einen sehr seriösen finanziell potenten Nachmieter findest, akzeptieren deine Vermieter dies vielleicht als Entgegenkommen, von dem sie profitieren. Gesetzlich hast du darauf keinen Anspruch.
Drei Monate Miete zahlen ist angesagt, da wirst du kaum drum herumkommen.
(Lebe is hard un ungerecht....)