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Alg 2 und Baby-Erstausstattung?

Hallo,

bin im 5. Monat schwanger und bekomme Alg2. Mein kleinster Sohn ist jetzt 20 Monate alt und da die Erstlingssachen vom ihm sowie Kiwagen verschlissen waren nicht mehr vorhanden. Kann ich, obwohl noch ein kleineres Kind zuhause ist, einen Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter stellen?

Vielen Dank im Voraus

Update:

Ja das geht da der Kiwagen schon 7/12 Jahre alt war und 3 Kinder durch die Gegend gefahren hat. Genauso mit den Babysachen. Irgendwann lässt es sich nicht mehr tragen.

Update 2:

Und ich habe bis vor kurzem selbst für mich sorgen können und den Kindern. Danke noch für deine liebe Auskunft ich hoffe du kommst nie in eine solche Situation aber du scheinst ja Miss Perfekt zu sein.

Update 3:

Natürlich ist noch etwas da, aber der KiWagen war nicht mehr zu gebrauchen, der hat seinen Dienst getan. Etwas Kleidung ist schon noch da aber kein Bett aber der größte Teil ist eben schon sehr abgetragen gewesen denn ich habe auch viel von meiner Schwägerin vor 8 Jahren übernommen.

Habe viele Jahre durchgearbeitet ohne Arbeitslosengeld zu bekommen und dann wird man gleich als Schmarotzer hingestellt weil man Hartz 4 bekommt. Verdiene jetzt auch noch dazu und bekomme kein Alg 2 voll finde so manche Aussagen sehr verletzend

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ich empfehle dir gehe zur caritas oder diakonie die helfen immer weiter. da du ja 2 kleinkinder daheim dann hast bewilligen die dir auf jeden fall einen 2ten Autositz, hochstuhl und babybett außerdem hättest du anspruch auf einen zwillingskinderwagen da man noch nicht verlangen kann das dein großer überall hin läuft

    außerdem genehmigt dir die caritas bis zum 3ten lebensjahr bekleidungsgeld und dinge wie Waschmaschine oder sonstiges aber immer nur natürlich wenn der bedarf da ist!

    rufe da mal an und mache einen termin findest du in jedem telefonbuch

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schau doch mal in deinem Ort nach, im Herbst gibt es oft Kinderkleiderbörsen, wo du Klamotten, KiWa und so günstig bekommst.

    Da du ja auch bei deinem Sohn keine neuen Sachen hattest, und bereits da gut für euch gesorgt hast, wäre das vllt. eine Alternative (auch für dein Ego).

    Wenn du gearbeitet hast, hast du bestimmt Anspruch auf diese Unterstützung, ist halt nur die Sache, wie du dich dabei fühlst, egal ob berechtigt oder nicht.

    Wenn ich weiß, das ICH das organisiert habe und nicht das Amt, gehts mir irgendwie besser, ohne dich abstempeln zu wollen, aber es gibt leider zu viele, die aus ihrem Leben nichts machen/können und dann halt einfach Kinder in die Welt setzten.

  • Gabi S
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du zur Geburt deines Sohnes vor 20 Monaten noch keine Leistungen vom Jobcenter bewilligt bekommen hast, kannst du durchaus einen Antrag stellen. Das musst du schriftlich machen und darin auch erklären, warum von deinem Jüngsten (also dem Geschwisterkind im Kleinstkindalter) kein Kinderwagen und keine Bekleidung mehr vorhanden sind. Wenn dir das glaubhaft gelingt, kann es sein, dass du Leistungen erhältst. Ich bezweifle das allerdings.

    Warst du bei deinem Jüngsten allerdings schon Alg-2-Empfänger und hast damals bereits einmalige Leistungen zur Geburt des Kindes bekommen, stehen dir meines Wissens nach so kurzem Abstand zweier Entbindungen keine erneuten Leistungen zu.

    Du darfst es den Usern hier nicht übel nehmen, wenn sie Fragen wie deine lesen, denn es ist schon seltsam, dass vom "vorherigen" Kind so gar nichts mehr da sein soll und du alles neu zu haben wünschst bzw. Geldleistungen erwartest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    lass Dich nicht beschämen !

    Du hast einen RECHTSANSPRUCH auf Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Babyerstaustattung, Kinderwagen, Umstandskleidung, Kinderbett mit Austattung, Kinderzimmerausstattung für ein weiteres Kind, natürlich nur auf Antrag. Es gibt Pauschalbeträge, die von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können.

    Ebenfalls auf Antrag kannst Du ergänzend noch finanzielle Unterstützung von der Stiftung und Mutter und Kind bekommen, geht über Beratungsstellen.

    Wende Dich an eine Schwangerenberatungsstelle (pro familia, AWO,Diakonisches Werk oder Caritas), da erhältst Du die notwendigen Infos.Es lohnt sich!

    Lass Dich vom Amt nicht ins Bockshorn jagen ( im Übrigen müsste Dich auch Dein Sachbearbeiter beraten, das machen sie aber meist nicht.

    Quelle(n): Das Sozialgesetzbuch?! Zudem bin ich Schwangerenberaterin
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hä?

    Wie geht das, dass Babysachen verschleißen können, und ein Kinderwagen, wenn man sorgsam mit ihm umgeht?

    Aber, muss man ja auch nicht, zahlt ja der Staat!

    Hast wohl die Klamotten verkauft?

    Keine Kohle, aber Kinder wie am Fließband, in die Welt setzen!

    Sorry, aber da geht mir der Hut hoch!

    Liegt die Geburt des nächstälteren Kindes nicht mehr als zwei Jahre zurück, dann sind 30% als Ergänzungsausstattung zu bewilligen.

    Liegt die Geburt des nächstältesten Kindes nicht mehr als drei Jahre zurück, sind es 50%.

    Nachtrag:

    Perfekt bin ich nicht, aber verantwortungsbewusst!

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