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Beate S fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Kein Unterhalt trotz Titel!!!?

Hallo,ich brauche dringend eure Hilfe.Ich bin seit ca.5 Jahren vom Vater meiner Tochter getrennt ich hatte anfangs auch noch vom Jugendamt unterhaltsvorschuss erhalten da ja der Kindesvater nicht zahlen konnte und bis zu heutigen Zeitpunkt auch nicht kann da er seit Jahren arbeitslos ist.Seit 2008 bin ich verheiratet und somit fiel nun auch der UV weg.Seit 2010 habe ich einen Anwalt eingeschalten weil ich bis dato keinen Titel hatte den ich nun habe.Leider kam bis heute noch kein Geld an weil er immer noch nicht zahlungsfähig ist da er jetzt eine Umschulung macht.ich habe mir zu meiner Arbeit noch einen Minijob gesucht da ich sonst nicht über die Runden kommen würde.

Kann mir jemand sagen ob ich vielleicht doch noch eine Chance habe UV zu bekommen?

Danke für euch Hilfe

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Lisa<3

    Total daneben...

    Unterhalt ist für die Kinder und nicht für die Mutter.

    Bis 18 Jahre ist das Jugendamt zuständig und selbst wenn die Mutter kein Geld bräuchte oder möchte besteht das JA. darauf dass das kind das Geld bekommt.

    Der Unterhalt kann sich noch verlängern wenn das Kind ( Jugendlicher ) den Nachweis für ein anerkanntes Studim erbringt es gibt dafür erst mal keine Altersgrenze.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Titel alleine bringt kein Geld. Er sagt nur aus, dass der Begünstigste berechtigte Ansprüche hat. Den Titel kannst Du einklagen und oder Du kannst den Gerichtsvollzieher schicken. Der bringt dir aber auch kein Geld, wenn der Schuldiger keines hat.

    Das ist wie einem nackten Mann in die Hosentaschen greifen. Wo nichts ist, ist nichts. So ist das leider.....-

    @Lisa kleiner 3: Deine Aussage ist zwar juristisch nicht in Ordnung, denn Kindesunterhalt steht dem Kind zu und nicht der Mutter.

    Aber von mir bekommst Du einen Trost Dhoch

    @PANTANI: Das mußt Du uns einmal vormachen, einem nackten Mann in die Taschen zu fassen...-

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    UV gibt es für Verheiratete definitiv nicht und auch sonst nur längstens 6 Jahre.

  • Andre
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    auch wenn der kindsvater geld verdient,heist es noch lange nicht ,das du von ihm geld bekommst.

    der einfache grund ist,wenn sein geld was er verdient unterhalb der pfändungsgrenze bzw selbsterhalt bleibt ,kann er nicht zahlen .

    sobald er über seinen selbsterhalt verdienen würde ,bekommst du auch den unterhalt .

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hast du einen gerichtlichen Titel?Dann schicke den Gerichtsvollzieher hin,doch bedenke,dass das vermutlich nichts als Kosten macht.denn einem nackten Mann kann man in die Tasche fassen.

    Gruss

  • vor 1 Jahrzehnt

    geld wird deine tochter erst erhalten wenn er zahlen kann,und du brauchst auch NICHT denken dass du dann die ganzen fehlenden jahre bekommst--nein-du erhälst es ab dem zeitpunkt ab dem er es zahlen kann--also wenn er z.b. ab januar anfängt richtig zu arbeiten und geld zu verdienen dann bekommst du auch erst FÜR deine tochter das geld ab januar angemessen an seinem verdienst...

    sollte er allerdings dann ab januar auch nicht zahlen obwohl er könnte so häuft sich das geld an und dein kid bekommt es...

    Quelle(n): übrigens:wenn er zahlen kann und er macht es nicht kommen noch n paar % zinsen über dem üblichen zinssatz aufs geld...
  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider kann Dir da keiner wirklich helfen.

    Der einzige Trost - Unterhaltsforderungen verjähren nicht.

    Egal wie lange es dauert bis er wieder mal Geld hat.

    Nur immer nachprüfen - das nimmt Dir keiner ab.

    Bibo

    Quelle(n): Erfahrung in der Verwandschaft.
  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin als Mann in derselben Lage. Es ist so: Wenn der andere Elternteil sich tatsächlich querstellt, muss man sich damit abfinden, dass kein UV gezahlt wird. Das ist schmerzhaft ! Dennoch habe ich einen Tipp: Die Kosten für einen Anwalt kannst du dir sparen, indem du beim Jugendamt eine Beistandspflegschaft einforderst (kann sein, dass das noch irgendwie anders heißt, das weiß ich nicht mehr so genau). Auf jeden Fall übernehmen die dieselben Geschäfte wie ein Anwalt (Einfordern, Anschreiben, gerichtliche Vertretung etc). Das hat den Vorteil, dass die Sache nicht einschläft und man fachlich kompetent vertreten wird und zusätzlich bei der nicht zahlenden Seite Druck erzeugt wird und man selbst nicht einer finanziellen Belastung ausgesetzt ist. Also, unbedingt beim Jugendamt nachfragen ! Viel Erfolg !!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast doch wieder geheiratet, wozu also der Unterhalt für das Kind?

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