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Was darf alles in der Heizkostenabrechnung berechnet werden?

Folgende Dinge sind mir aufgefallen, bei denen ich mir nicht ganz sicher bin.

Muss ich zahlen?

- Tankmiete

- Kaminfeger

- Geb.Verbrauchserfsg. (keine Ahnung was das sein soll, sind aber ca 170€)

Alles wandert auf die Insg. Heizkosten und wird dann auf meine Wohnung berechnet, also zahle ich einen Teil davon.

Ist es Rechtens wenn auf der Rechnung steht, dass angeblich ÖL nachgetankt wurde obwohl die Heizung mit Gas betrieben wird?

Des weiteren wurde Gas verbraucht, während meine Wohnung nicht geheizt werden konnte, da die Pumpe der Heizung defekt war. Im Grunde wandert auch dies auf meine Abrechnung und wird mir angerechnet obwohl ich es nicht gebraucht hab.

Soll ich mich an den Mieterbund/Anwalt wenden?

Dank schon mal im Vorraus für die Antworten

Melly

Update:

Diese Fragen beziehen sich noch auf:

Was kann man gegen zu hohe Heizkosten machen, wenn man zur Miete wohnt?

http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Ai...

Update 2:

Alle Heizkörper in meiner Wohnung haben einen Zähler. Würde mich nebenbei interessieren wie die Teile den Verbrauch berechnen, da meine Küche angeblich am stärksten geheizt worden sein soll.

Update 3:

Auf der Heizung kleben kleine Digitale Zähler die den verbrauch berechnen, also können die doch nur die Differenz der Temperatur vom Heizkörper und der Raumtemperatur nehmen, oder?

Desweiteren wurde der Tank 2 mal mit ca 2000 liter nachgefüllt in einem Zeitraum wo wir die Heizung nicht nutzen konnten.

Update 4:

Edit: 2 mal mit je 1200 Liter.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn die Heizung mit Gas betrieben wird, ist Tankmiete, Ölfüllung etc. falsch. Den Schornsteinfeger und die Erfassungsgeräte, also die kleinen Dinger an der Heizung, können berechnet werden. Wenn es eine Ölheizung ist, kann das Öl befüllt werden, wann es bestellt wird. Dabei spielt es keine Rolle ob die Heizung in Betrieb ist. Lass Dir alles vom Vermieter erklären und wenn Du nicht zurecht kommst schalte einen Anwalt ein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ihr so Röhrchen an den Heizkörpern habt, wo Flüssigkeit raus verdunstet,beauftragt der Vermieter ein Unternehmen mit der Ablesung- Brunata zum Beispiel. Die Kosten für diese Firma darf er umlegen. Wenn du mitten im Jahr ausziehst, kostet das extra für den ausziehenden Mieter. Die Firma darf nicht bei Einziehendem und Ausziehendem sozusagen 2mal kassieren. Wenn die Bude zwischendurch leer stand, zahlt in der Zeit der Vermieter die Heizkosten.

    Die Sache mit den Röhrchen erklärt auch den "hohen Verbrauch" in der Küche. Ofen und Kühlschrank heizen den Raum mit und sorgen auch für Verdunstung. Wenn der Heizkörper sehr nah am Ofen ist, kann das den Wert verfälschen.

    Tankmiete und Schornsteinfeger darf er umlegen. Aber Tipp: du kannst die Schornsteinfegerkosten in deiner Steuererklärung unter (haushaltsnahe)Dienstleistungen schreiben.

    Achte darauf, dass keine Reparaturkosten in der Abrechnung versteckt werden. Das ist Vermietersache.

    Du solltest klären, was jetzt dein Heizmedium ist. Öl und Gas- das glaube icht nicht. Da stimmt was nicht. Lass dir die Originalbelege zeigen. Wenn der Vermieter Schwierigkeiten macht, geh wirklich zum Mieterverein. Die helfen gut!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tankmiete, Kaminfeger und Gebrauchserfassung sind auf die Mieter umlegbar. Dazu käme noch die Verrechnung eines Teiles des Allgemeinstromes für die Heizung.

    Meist verrechnen die Vermieter den gesamten Allgemeinstrom mit der "kalten" Betriebkostenabrechnung. Kann man bemängeln...

    Mit Gebrauchserfassung ist das Ablesen der Messzähler gemeint. Bei einem Mieterwechsel dürfen diese Kosten für die s.g. "Zwischenablesung" nur auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Das Protokoll der Ablesung muss seit der neuen Heizkostenverordnung vom 1.1.2009 dem Mieter spätestens 4 Wochen danach zugehen.

    Grundsätzlich müssen Kosten laufend anfallen, um Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung zu sein.

    Natürlich gehört dazu auch die Anschaffung von Gas oder Öl.

    Die Messzähler funktionieren meist nach dem Verdunstungsprinzip, sodass man auch einen Verbrauch hat obwohl man gar nicht heizt.

    Neben Mietervereinen, oder Anwälten prüfen auch Immobilienverwalter die Betriebskostenabrechnungen - schließlich sind es diejenigen die die meisten Abrechnungen erstellen. Leider sollen 50% aller Abrechnungen falsch sein - ich behaupte sogar, dass die Zahl viel höher ist.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    In deiner Heizkostenabrechnung kommen zur Position:

    1. Der errechnete Verbrauch lt. Ablesung der Heizkörper, nachzuweisen durch eine Kopie der Heizungableserfirma (Brunata, ISTA, Techem, etc)

    2. Warmwasser nach Verbrauch der Zähler, wenn nicht vorhanden nach qm oder anderer Abrechnungsmodalität, die du evtl. in deinem Mietvertrag findest oder bei er Ablesefirma erfragen kannst.

    3. Kaminkehrer

    4. Wartung

    5. Bereitstellungskosten (dies vereinbart der Besitzer mit der Ablesefirma)

    6. Geb.Verbrauchserfsg. sind Gebühren für die Verbrauchserfassungsgeräte, sprich die kleinen Kästchen an deinem Heizkörper, die den Verbrauch messen. Sind es elektronische Geräte, kommt da schon einiges zusammen, ob 170 Euro gerechtfertigt sind, kann ich nicht beurteilen.

    Eventuell hast du eine Versicherung o.ä., die eine Heizkostenabrechnug kostenlos prüft, ansonsten hilft ein Mieterverein schnell und unproblematisch. Etwa 35 Euro Jahresbeitrag und die Überprüfung, bzw. Korrespondenz mit dem Hausbesitzer ist incl.

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  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Tankmiete darf nicht umgelegt werden!

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gast...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast du keine heizkostenzähler für deinen eigenen Verbrauch? Das mit dem Öl klingt komisch, aber vielleicht gibts es ja sowas wie eine Gas-Öl Kombiheizung? Würde mal beim Mieterbund vorsprechen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gebäude Verbrauchserfassung ???

    Dein Anteil berechnet sich durch teilen der Gesamt-Wohn-m² des GANZEN Hauses durch 365 Tage mal die Tage, an denen Du heizen konntest.

    Also 10,000 Euro Kosten pro Jahr / 5000 m² = 2 Euro pro Jahr pro m²

    Deine Wohnung ist 100m² groß, also 200 Euro durch 365 Tage mal 200 Tage (weil Diene Heizung 165 Tage kaputt war.)

    Das Beispiel ist etwas vereinfacht.

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