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Können Prostituierte Sexspielzeug und/oder Verhütungsmittel von der Steuer absetzen?

Update:

Ich setze einmal vorraus, dass der Beruf legal ausgeübt wird.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja...

    In der Regel wird Prostitution als selbstständige gewerbliche Tätigkeit ausgeübt.

    Eine selbstständige Prostituierte unterliegt denselben steuerlichen Regelungen wie alle anderen Gewerbetreibenden. Dies kann bedeuten:

    Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen,

    Leistung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen

    Abgabe von Einkommen-, Umsatz- und evtl. Gewerbesteuer-Jahreserklärungen

    Aufzeichnungen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (dazu gehören dann auch Sextoys und Kondome)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie es ganz legal betreiben und überhaupt Steuern zahlen. Warum nicht?

    VlG Hexenbesen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sebstverständlich!

  • Neo
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    geh mit einer hin und frag

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  • Katie
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Gehste hin, fragste nach!

    Klingt für mich allerdings ziemlich unwahrscheinlich.

    @Kalidou: Artefakte als Sexspielzeug..? Ich will gar nicht wissen wie alt die Ollen sind, bei denen du dir "käufliche Zuneigung" holst, lol

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    schätze mal ja,zu mindest wenn sie einen bestimmten betrag überschreiten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn überhaupt macht das ihr zuhälter da die prostituierten ihren arbeitsplatz ja meistens nicht selber finanzieren geschweige den die artefakt fdie sich dort befinden

  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja kann sie, oder besser gesagt ihr zuhälter, da es ja für die arbeit genutzt wird, andere leute können sich ihre arbeitskleider von der steuer absetzen lassen, also warum nicht die prostituierte auch

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    was denn................. etwas ganz Großes mit viel Einfühlungsvermögen... dabei möchte ich da nicht sein...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wohl eher nicht, ist ja nicht legal

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