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Können Prostituierte Sexspielzeug und/oder Verhütungsmittel von der Steuer absetzen?
Ich setze einmal vorraus, dass der Beruf legal ausgeübt wird.
10 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja...
In der Regel wird Prostitution als selbstständige gewerbliche Tätigkeit ausgeübt.
Eine selbstständige Prostituierte unterliegt denselben steuerlichen Regelungen wie alle anderen Gewerbetreibenden. Dies kann bedeuten:
Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
Leistung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Abgabe von Einkommen-, Umsatz- und evtl. Gewerbesteuer-Jahreserklärungen
Aufzeichnungen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (dazu gehören dann auch Sextoys und Kondome)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn sie es ganz legal betreiben und überhaupt Steuern zahlen. Warum nicht?
VlG Hexenbesen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sebstverständlich!
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- KatieLv 4vor 1 Jahrzehnt
Gehste hin, fragste nach!
Klingt für mich allerdings ziemlich unwahrscheinlich.
@Kalidou: Artefakte als Sexspielzeug..? Ich will gar nicht wissen wie alt die Ollen sind, bei denen du dir "käufliche Zuneigung" holst, lol
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
schätze mal ja,zu mindest wenn sie einen bestimmten betrag überschreiten.
- vor 1 Jahrzehnt
wenn überhaupt macht das ihr zuhälter da die prostituierten ihren arbeitsplatz ja meistens nicht selber finanzieren geschweige den die artefakt fdie sich dort befinden
- ?Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja kann sie, oder besser gesagt ihr zuhälter, da es ja für die arbeit genutzt wird, andere leute können sich ihre arbeitskleider von der steuer absetzen lassen, also warum nicht die prostituierte auch
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
was denn................. etwas ganz Großes mit viel Einfühlungsvermögen... dabei möchte ich da nicht sein...