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Österreichische und polnische Staatsbürgerschaft zugleich?
Meine Mutter ist vor ungefähr 20 Jahren von Polen nach Österreich eingewandert und hat die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt und auch erhalten, dafür aber die polnische verloren.
Da beide Länder Mitglied in der EU sind, soll es angeblich (laut eines Bekannten) möglich sein, die polnische wieder zusätzlich zur österreichischen Staatsbürgerschaft zu beantragen. (Also beide Staatsbürgerschaften besitzen).
Als ich (in Österreich) geboren wurde hatte ich kurze Zeit beide Staatsbürgerschaften. aber auch mir wurde die polnische entzogen.
Kann ich und/oder meine Mutter die polnische Staatsbürgerschaft zusätzlich zur österreichischen wieder beantragen?
Danke im voraus!
mfg
Patrick
1 Antwort
- rowi4711Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn ich das richtig deute, hat zumindestens Deine Mutter noch die polnische Staatsangehörigkeit:
"Der Verlust der polnischen Staatsangehörigkeit ist nur durch persönlichen Verzicht möglich."
Ausserdem sehe ich das so, dass Du die polnische Staatsbürgerschaft noch hast, ohne davon zu wissen, oder zwischen dem Alter von 16 und 18,5 Jahren die polnische Staatsangehörigkeit wieder erlangen kannst.
"Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft
Hat nur ein Elternteil die polnische Staatsangehörigkeit, können die Eltern bis zum dritten Monat nach der Geburt des Kindes festlegen, dass das Kind nur die andere, nicht polnische, Staatsangehörigkeit besitzen soll. Dieses Kind hat dann jedoch die Möglichkeit, zwischen dem Alter von 16 und 18,5 Jahren die polnische Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen.
Ein polnischer Staatsbürger, der nach einer Heirat mit einem Ausländer die polnische Staatsangehörigkeit abgelegt hat, kann diese wiedererlangen, sofern die Heirat annulliert oder die Ehe geschieden wird.
Sämtliche Anträge auf Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft sind beim polnischen Konsul zu stellen.
Verlust
Der Verlust der polnischen Staatsangehörigkeit ist nur durch persönlichen Verzicht möglich. Die betreffende Person ist gehalten, einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei den polnischen Behörden zu stellen, die wiederum ihr Einverständnis erteilen müssen.
Es ist somit nicht möglich, die polnische Staatsangehörigkeit durch Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit und/oder die Nicht-Verlängerung oder den Verlust des polnischen Passes zu verlieren. Falls ein polnischer Staatsangehöriger in ein anderes Land emigriert, dessen Staatsangehörigkeit annimmt und es unterlässt, seinen polnischen Pass zu verlängern, da er nur noch den anderen Pass benutzt, erhält sein Kind natürlich die Staatsbürgerschaft des anderen Landes, besitzt aber automatisch die polnische Staatsbürgerschaft, ohne es unbedingt zu wissen. Wenn das Kind erwachsen ist, kann es den polnischen Pass beantragen, da die Staatsangehörigkeit vorhanden ist."