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Tanabahi fragte in Nachrichten & MedienAktuelle Themen · vor 1 Jahrzehnt

Was soll mit Kindesmördern wie im Fall Julian passieren?

Der Lebensgefährte der Mutter hat gestanden den 5-jährigen Jungen zu Tode geprügelt zu haben.

Der Mann stand dabei unter Drogen, gilt allgemein als agressiv.

Er prügelte und trat die ganze nacht auf den Jungen ein bis der an inneren Blutungen starb.

Die Kindesmutter (die für mich eine erhebliche Mitschuld trägt wenn sie sich ein solches Subjekt als Lebensgefährten wählt) war nicht zuhause, sie war bei ihrem jüngeren Sohn im Krankenhaus.

Was soll man mit solchen Mördern tun? Ein Abschaum der Gesellschaft, der jetzt jahrelang durchgefüttert wird und in der Muckibude der Strafanstalt sicher nicht besser wird und nach 6-8 Jahren wieder in Freiheit kommt, wogegen ein Kinderleben unwiederbringlich zerstört ist.

welcher Weg wäre der Bessere?

Und ja, ich bin für die Todesstrafe in solchen Fällen und zwar unverzüglich, am besten gleich nach dem Geständnis.

Update:

Wenn er hingerichtet wird auf die Art wie er sein Opfer getötet hat, dann ist es wohl eine Strafe. Und gerecht obendrein.

Update 2:

@Nerone, die Todesstrafe erfüllt alle deine Kriterien. Die gesellschaft ist davor geschützt dass dieses Subjekt jemals noch ein Kind tötet. Keine Rückfallquote, keine Wiederholungsgefahr. Und sorry, nicht jeder der eine schlechte Kindheit hatte, wird zum Junkie und zum Mörder. Er hat ein Leben genommen, er hat es gestanden, er ist ein Mörder. Alles andere ist Wortspielerei, erfunden in Gerichtssäälen. Er hätte sich nicht zudröhnen müssen. Dass man mit so was auch noch Mitleid oder Verständnis für die Gründe haben kann... das ist der reinste Hohn für das tote Kind. Wäre es dein Kind gewesen, wie würdest da wohl denken?

17 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn das Urteil die Möglichkeit der Gesetze im vollen Umfang nutzt bin ich schon mir der Rechtsprechung zufrieden.

    Aber ein Gutachter wird wohl dem Gericht klar machen das der Täter ein Bettnässer ist und deshalb auf verminderne Schuldfähigkeit durch den Anwalt plädieren.

    Unsere laschen Richter werden dem zustimmen und der Täter ist in spätestens 4 Jahren, wenn überhaupt so lange, wieder frei.

    Mit Verlaub ich gehe mal schnell kot*zen.

    "Das Leben und die Zeit bringt die Erkenntnis"

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er soll nach geltendem Recht verurteilt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Todesstrafe bedeutet nichts weiter als das der Staat das Recht bekommt, Menschen zu ermorden, im Fall eines Justizirrtums auch Unschuldige.

    Willst du das verantworten?

    Nach Lynchjustiz wird in solchen Fällen immer geschrien aber wie selbst erkannt hast, bringt es das Kind nicht zurück.

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Er kommt nicht mal in ein richtiges Gefängnis....Wahrscheinlich 10 Jahre in Therapie.........Auch wegen seinem Drogenkonsum.........Eine richtig harte Strafe wird er wohl nicht bekommen....Und der Steuerzahler zahlt natürlich wieder für seinen Aufenthalt in der Therapie...........

    Trotzdem finde ich sollte die Todesstrafe nicht eingeführt werden...........

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das was bei uns im Gesetz steht - lebenslänglich, denn die Todesstrafe haben diese Schweine nicht verdient, das ist viel zu einfach und zu wenig, ganz besonders in Anbetracht der Tatsache, dass mit dem Tod auch die Strafe vorbei ist.

    Todesstrafe ist Primitivität in Reinstform und niemals Strafe, denn du stirbst doch auch, ist nur eine Frage der Zeit.

    60 Jahre Tüten kleben oder noch viel besser Steine klopfen, jeden Tag 365 Tage im Jahr, dass ist Strafe!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schön für dich, dass du aufgrund von zehn Zeilen Text den totalen Durchblick hast und alle Umstände berücksichtigen kannst, die in diesem Fall eine Rolle spielen.

    Unsere dusseligen Gerichte sind leider zu doof dazu. Die müssen haufenweise Informationen zusammentragen, die viele Aktenordner füllen, und dann noch viele Stunden darüber quatschen. Dabei könnte es doch so einfach sein!

    Mit deinem schlichten Gemüt lebt es sich vermutlich sehr einfach, und es ist auch kein Problem, umfassend informiert zu werden - dafür gibt es ja die BILD.

    Ich beneide dich allerdings nicht darum.

    Oh, deine Frage:

    Er soll nach geltendem Recht beurteilt werden.

    (Anmerkung: Die Person, von der du sprichst, gibt es nicht. Vor einem Urteil kann man nicht von einem "Kindesmörder" sprechen. Aber das ist dir vermutlich auch egal).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man sollte ihm 'Kinderschänder' auf die Stirn tätowieren und mit mindestens drei anderen Schwerstkriminellen in eine geräuschgedämmte Zelle sperren. Das Problem mit der anschliessenden Sicherungsverwahrung erledigt sich dann von allein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Keine Sonderbehandlung im Knast soll ruhig jeder wissen weswegen er Einsitzt dann kriegt er das was so jemand braucht .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Todesstrafe ist Populismus pur. Schau dir doch mal an, wer das noch fordert: die Bild-Zeitung und die NPD. Das sagt doch schon alles.

    Außerdem denk doch mal logisch: Wenn man direkt nach dem Geständnis hingerichtet wird, wer gesteht dann noch???

    Quelle(n): gesunder Menschenverstand
  • vor 1 Jahrzehnt

    Windelweich kloppen und dann in einen Käfig auf den Marktplatz hängen und verhungern lassen.

    Keine Gnade, die haben auch keine !

    @ Bäuerle:

    Wegsperren? Ich gehe nicht jeden Tag auf Arbeit um mit meinen Steuern diese genetische Fehlfunktion bis zum Lebensende durchzufüttern !!

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