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Robin fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Notwehr nach Handgreiflichkeit?

Hi, nicht dass es mich groß juckt, aber interressieren würde es mich schon.

Heute bin ich von der Schule gekommen und im Bus eingepennt. Bin also eine Station zu weit gefahren. Ziemlich genervt will ich über die Straße gehen und auf einmal rast ein Auto auf mich zu (Meiner Ansicht nach müsste er rot gehabt haben) und wird langsamer. Da ich MP3-Player gehört habe, konnte ich nicht verstehen was er gesagt hat, aber es sah sehr nach selbstjustiz aus. Sprich er wollte mir vorschreiben was ich nicht darf und reißt sein Maul sehr weit auf dabei. Sowieso schon total gefrustet zeig ich den Mittelfinger und lauf weiter. ca. 15 Sekunden später packt mich was an der Schulter, reißt mich zur seite und dieser Typ packt mich am Kragen und drückt mich über den Zaun. Und fragt mich was das soll und ob er mir mal die Fresse pollieren soll. Da ich keine Lust auf rechtliche Probleme mit 18 Jahren habe, hab ich erstmal versucht mich mit Worten rauszureden und hab mich entschuldigt und gemeint dass ich leider ziemlich schlecht gelaunt bin. Immer noch am zupacken brüllt er mich wieder an ob er "SEINE" schlechte laune mal an "MIR" auslassen soll.

Als es dann vorbei war und er endlich abgezischt is musste ich ja schon ein wenig grinsen. Über diese lächerlichkeit.

Naja jedenfalls. Ich bin nicht der Typ für sowas. Aber was wäre, wenn der typ mich am Kragen packt und mir droht und ich ihm einfach mal so ne schöne Kopfnuss gegen die Nase gebe. Aus reiner Notwehr. Weil so wie der typ mich da gepackt hat, dachte ich echt der schlägt gleich zu.

Der hatte übrigens ziemlich dicke Arme und war tätowiert. Und so typen die meinen sie wären die größten, würd ich gern ma zeigen, dass Masse nicht alles ist und man nicht immer auf schwächere gehen sollte. Würde das als Notwehr zählen ? Oder würde ich dann überschnell gehandelt haben (Sprich, muss ich mich erst schlagen lassen ? oO) Würde ich die Anzeige bekommen oder er ?

Update:

Bin nicht grade schmächtig falls ihr das meint.

Fakt is er war wohl ein ziemlich kräftiger 30 Jähriger und ich hatte grade mal meinen 18. hinter mir.

Naja war auch nur spekulation. Ihr kennt das doch sicher, wenn man sich was in Gedanken ausmahlt ^^. Aber Wenn ihr meint ich hätte keine chance liegt ihr falsch. Jeder kann jedem Schaden zu fügen. Und wer mir erzählt, jemand der ein gebrochenes Nasenbein hat würde aufstehen einen grimmig angucken und sagen "Na warte" der hat zu viel Fernseh geguckt... ^^

6 Antworten

Bewertung
  • Catan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nicht dass mich deine Frage großartig interessiert, aber ich antworte trotzdem:

    Klar hast du in diesem Fall ein Notwehrrecht. Zwar war deine vorausgehende Beleidigung ebenfalls ein Angriff im rechtlichen Sinne, aber dieser war bereits beendet. Daher hättest du dem Knaben ruhig ordentlich eine reinhauen dürfen, da sein Angriff noch andauerte (Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, etc.). Allerdings liegt wohl ein Fall der sog. Notwehrprovokation vor, so dass du vorm zuschlagen noch versuchen musst anders (ausweichen etc.) dem Angriff zu entgehen.

    Zwar würde es ne Anzeige geben, aber die würde im Ergebnis keinen Erfolg haben, da du gerechtfertig warst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    da der junge dich schon am kragen gepackt hat also schon in der halbdistanz ist ist er schon im angriff da das der ansatz zum schulterwurf ist dazu noch das agressive und angst einflößende auftretten da darf man schon mal im affekt antworten und den kopf nach unten ziehen um sich zu schützen schade ist wenn man ihn dabei trift

  • vor 1 Jahrzehnt

    Notwehr ist möglich zur Abwehr einer akuten Gefahr für Leben und Gesundheit bei sich selbst oder für andere. Man muss sich nicht erst schlagen lassen. Wie Du es schilderst war der Angriff schon im vollem Gange, also eine Notwehrsituation gegeben. Warten kann in solchen Fällen auch bedeuten, das Du schon gleich KO gehst. Das soll die Notwehr ja gerade verhindern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    § 34 STGB Notwehr

    Notwehr ist die Verteidigung, die Notwendig ist, um einen gegenwärtigen rechtwidrigen Angriff auf sich oder gegen andere abzuwehren.

    Wenn er dich Bedrängt und du ihn dann eine auf die Nase gibst und ihn sie dabei brichst, wird er dich wohl wegen Körperverletzung anzeigen.Du kannst natürlich deine Sache darlegen und dich auf Notwehr berufen.Wies dann ausgeht, kann dir vermutlich niemand sagen.Wenn du Zeugen hast, die deine Aussage bezeugen können, kann es evt. zu deinen Gunsten ausgehen.

    Auf jedenfall hast du jede Menge Ärger am Hals, bis es endlich zur Gerichtsverhandlung kommt und dann zum Urteil kommt.

    Das beste wäre wohl, du lässt dich nicht provozieren und gehst dann anschließend zur Polizei.Die sagen dir dann schon, ob es eine Anzeige wert ist.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Zitat von §32 "Notwehr"

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Ansonsten lass es lieber, bevor du einen Fehler machst und alles schlimmer wird, wenn er dir droht und handgreiflich wird und du dir trotzdem weiterhin Gedanken darüber machst Ärger zu bekommen, weil du dich selbst verteidigst... Köpfen spielt bei der Sache die wichtigste Rolle, aber wenn du nicht weißt wie du dich selbst verteidigen sollst, dann hast du keine Chance gegen ihn. Denn Masse (wenn du Muskelmasse meinst) eigent man sich meißtens zusammen mit Kraft, Koordination und Beweglichkeit an.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das würde ganz sicher nicht als Notwehr zählen. Aber mal der Reihe nach:

    DU bist scheinbar unerlaubt über die Straße gegangen und würst fast vor ein Auto gelaufen, der Fahrer hat dich zurecht gewiesen. VIllt. nicht freundlich aber rechtlich ok.

    Du hast ihm den Mittelfinger gezeigt und damit eine Straftat begangen (Beleidigung).

    Er hat das Recht dich bis zum eintreffen der Polizei festzuhalten (§127 StPO). Das an der Schulter packen ist also auch noch ok.

    Wenn er dich aber an die Wand drückt und festhält, dann ist das nicht mehr im Rahmen des 127 StPO und des §32 StGB (Notwehr, die hat er gegenüber dir. Ehre ist ein geschüztes Rechtsgut).

    Dagegen hast du dann u.U. ein EINGESCHRÄNKTES Notwehr recht. Du hast ihn Provoziert und er gefährdet dich nicht wirklich, nach gängiger Rechtssprechung musst du dich auf Ausweichen u.ä. beschränken.

    Du solltest also besser aufpassen was du machst. De rnächste macht es villt anders und hält dich fest bis die Polizei da ist. Dann kannst du das mit denen klären...

    Im Endeffekt entscheidet das aber ein Richter.

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