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was kann ich noch tun ?
Habe einen Umzugsberechtigungsschein beantragt, weil ich gerne von Sachsen-Anhalt nach NRW ziehen möchte ,was kann ich tun wenn der mir verweigert wird???
2 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich frage mich sowieso warum noch kein HartzIVrer dagegen geklagt hat. Warte erst einmal ab. Eine Begründung wird ja meiner Meinung nach mitgeliefert.
"Siehe Urteil LSG Niedersachsen - Bremen Az. : L 13 AS 168 /07 ER vom 26.10.2007 wie folgt:
Es bestehen keine Anhaltungspunkte dafür, dass der Gesetzgeber durch die Neuregelung eine derart umfassende
Einschränkung des grundrechtlich geschützten Rechts auf Freizügigkeit ( Art . 11 Abs. 1 Grundgesetz - GG - ) vornehmen wollte, dass nunmehr bei allen Umzügen von SGB II Beziehern eine Deckelung der Kosten auf die bisherigen angemessenen Kosten erfolgen soll, zumal eine derartige Grundrechtseinschränkung an den Vorgaben des Art. 11 Abs.2 GG zu messen wäre.Eine derartige Auslegung ginge über den dargestellten Gesetzeszweck weit hinaus. Eine weitere Auslegung der Neureglung des §22 Abs. 1 Satz 3 SGB II würde ferner zu einer nicht zu rechtfertigenden Schlechterstellung der SGB II Bezieher führen, die in einer Region mit geringen Mietniveau leben. Denn sie könnten bei einem Umzug im Bundesgebiet an teureren Zuzugsorten allenfalls eine unterdurchschnittliche Wohnung anmieten,wenn sie unter diesen Umständen nicht ganz auf den Umzug verzichten wollen, während ein SGB II Bezieher aus einer Region mit hohem Mietniveau fast unbeschränkt wäre in der Auswahl einer neuen Mietunterkunft.
Hierraus ergibt sich das wenn man aus den Geltungsbereich seiner zuständigen ARGE wechselt die angemessenen
Kosten der KdU von der neuen ARGE bezahlt werden müssen auch wenn diese höher sind."
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
warum einen berechtigungsschein ???