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Dürfen Eltern die Post ihrer Kinder öffnen trotz des Briefgeheimnisses?
Mich würde ob die Eltern dies trotz des Briefgeheimnisses dürfen, egal um welche Post es sich handelt.
Danke schon mal im Vorraus.
15 Antworten
- blacksonja72Lv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ein heikles Thema, ich öffne nie die Post meiner Tochter, das gebietet der Anstand. Allerdings konnte ich mir mal ein gewaltiges Donnerwetter anhören, weil ich aus versehen mal einen Brief von ihr öffnete. Ich habe gar nicht genauer hingesehen, er flog durch den Briefschlitz, ich hob ihn auf und öffnete ihn. Das Theater später war krass. Jetzt schaue ich genau hin, wenn Briefe kommen, damit nicht wieder so etwas passiert. Bei uns beiden wäre es wirklich das Beste, wenn wir getrennt leben könnten.
@Trinchen: Lächel ja ich weiß, als meine Tochter in dem Alter war, da brauchte sie mich noch. Jetzt muss sie ihren Weg selbst finden und ich glaube das es an der Zeit ist, uns wohnlich zu trennen, zumindest wenn das möglich wäre. Das ist für uns beide nicht so einfach.
- Wolke7Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn das Kind volljährig ist dürfen sie die Post nicht öffnen....Da mein Sohn 19 J. nicht so oft zu Hause ist, haben wir das so abgesprochen, das ich seine Post, aber nur wenn es was amtliches ist, öffnen darf...Privates öffne ich natürlich nicht...Und wenn was wichtiges dabei ist, richte ich es ihm telefonisch aus...........
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Solange sie minderjährig sind, bzw. wenn sie auf einmal anfangen sich komisch zu benehmen oder sich seltenhaft benehmen, dann schon.
Schliesslich ist man verantwortlich für sein Kind und will oder muss somit auch wissen, was sein Kind tut.
Aber solange sich das Kind normal benimmt und kein Geheimnis daraus mancht, dann sollte man ihm schon seine kleinen Geheimnisse lassen.
Aber ab 18 darf man das nimmer.
Machen aber Eltern trotzdem dann immer noch, wenn das Kind ausser Haus ist, die geöffneten Briefe lesen, wenn das Kind keinen eigenen Schlüssel vom Zimmer hat.
MfG
Gina M.
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- vor 1 Jahrzehnt
GANZ klar NEIN!!! aber!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Bis zu deinem 18ten GEburstag ja.DENN die entscheidung jeglicher art liegt im befugniss deiner eltern. oder hast du bisher alles alleine entschieden??? ausser was du anziehts, HA, HA,. es gibt aber ein briefgeheimniss, was drin steht, und das musst du deinen eltern nichtzeigen!!!!!! das ist gesetzlich auch so verankert!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Deine Eltern dürfen deine Post öffnen habe sie das Recht dazu
- uweelenaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, wäre ja noch mal schöner als Eltern nicht mehr der Erziehungspflicht nachkommen zu dürfen.
Grüße Uwe
Quelle(n): Damit würden die Eltern sich sogar wegen Vernachlässigung ihrer Pflicht zur Erziehung strafbar machen, wenn das Postgeheimnis nicht gebrochen wird. Das gleiche gilt für Handy e-mails usw. Aber es kommt sehr darauf an wie man als Eltern damit bei der Erziehung damit umgeht - vor 1 Jahrzehnt
Das ist ein Auszug aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.