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ausziehen... welche möglichkeite ?? //welches AMT ?

hey ihr lieben ihc erklär euch das mal ganz schnell =)

ich bin 20 jahre alt wohne bei meiner mutter in bayern. genauergesagt sogar im raum nürnberg.

Ich möchte ausziehen.

Wenn ich von A-Z euch alles erzählen würde warum weshalb dann stehen wir morgen noch hier :D

ich kann nur soviel sagen wir haben ettliches probiert auch mit fremder hilfe wie zb. therapie aber nichts hat geholfen.

Ich werde ab sept. eine ausbildung anfangen eine geförderte über das arbeitsamt und werde da 280 euro verdienen ...

kindergeld steht mir zu das wären 160 euro ca.

von meinen vater bekomme ich kein unterhalt mehr es wurde sogar vom anwalt so geregelt weil meine mutter ein vorrecht hat blablabal.

naja meine frage ist eher an welches amt muss ich mich genau wenden wer kann mir helfen bei wem kann ich mich beraten lassen.

ICh kann wede eine Kaution finanzieren noch eine miete.

und von i-was muss ich ja auch leben.

Ich hatte schon oft ein ämter krieg und jeder hat mir irgendwas anderes gesagt und keiner wusste aber wie und was genau !!!!

bitte helft mir muss wirklich eine schnelle und gute lösung finden auf dauer geht das so nicht weiter.

DANKE IM VORRAUS SCHON MAL =)

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kannst du abhaken. Deine Eltern sind für Dich verantwortlich und müssen zahlen. Allerdings nicht deinen Auszug, wenn Du kein eigenes Geld hast, mußt Du dableiben. Ist ja auch richtig so, kann ja nicht angehen, dass ich als Steuerzahler für dich aufkomme, weil Du mit Mama nicht klarkommst. Das geht ja wohl zu weit.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn für Außenstehende nachvollziehbar , die Beziehung zwischen Deiner

    Mutter und Dir als gestört und nicht fortsetzungswürdig angenommen werden kann ,

    so kannst Du Dir Hilfe holen :

    Siehe :Gesetzestext:

    § 41 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

    "(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

    (2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Abs.3 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

    (3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden."

    Du kannst Dir einem Anwalt für Familienrecht zur Hilfe nehmen ( Bei Deinen Einkünften wird Dir eine kostenfreie Beihilfe gewährt ) .

    Du kannst aber auch bei der für Deine Region zuständigen Jugendhilfebehörde

    persönlich vorsprechen .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also im SGB 8 findest du was du für vorraussetzungen haben mußt und beantrage Barfög Wongeld usw.

    Auch wenn bislang der Unterhalt vorrang an Muttern hatte verändert sich durch deine Ausbildung der Sachverhalt.

    Und das Arbeitsamt wird dir den Auszug genemigen wenn deine Ausbildung ansonsten stark gefärdet ist. Denn hier scheint die Unzumutbarkeitsklausel zu passen.

    Wenn es dir Psyisch nicht zuzumuten ist weiter im Elterlichen Hause zu leben darfst du aussziehen und der Staat muß dich dabei unterstützen. Kannst dir auch weil du erst 20 bist beim Landschaftsverband hilfe holen denn so wie es sich anhört vermute ich mal das Jugendamt war involviert ich stimme Norbert zu aber der richtige anwalt ist ein Anwalt für Sozialrecht nicht Famielienrecht das sind zwei paar schuhe.

    Beim Amtsgericht kannste dir den Beratungschein holen und der Anwalt kostt dich aussergerichtlich nur 10€ gehts vor Gericht dann garnichts.

    hoffe damit geholfen zu haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    such Dir in der Deiner Umgebung (über's Internet) einen Anwalt oder eine Anwältin, die auf

    Sozialrecht (Hartz4-Gesetzgebung etc.) spezialisiert ist, am Besten noch als Fachanwalt;

    nimm alle Deine Unterlagen mit: Ausbildungsvertrag, Kindergeldbescheid, evtl. noch Abokosten für Öffentlichen Nahverkehr etc.

    schildere ihm/ihr Deine Situation und sag, dass Du eine erste Beratung über Beratungshilfeschein haben möchtest; der kostet Dich dann selber einmalig 10,00 €

    alles weitere, und ob oder dass Du für weitere Verfahren bei Deinem geringen Einkommen sicherlich Prozeßkostenhilfe gewährt bekommst, kann Dir dann von dort aus mitgeteilt werden

    Ob und unter welchen Voraussetzungen Du zu Hause ausziehen kannst, kann dann auch geklärt werden; unter Umständen muss Deine Mutter nach einem Auszug auch Barunterhalt leisten, auch wenn sie derzeit den Unterhalt durch Naturalien (Wohnung, Essen etc.) leistet

    aber das sind alles Fragen, die sicher hier nicht geklärt werden können,

    lass Dich daher anwaltlich beraten

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  • wow
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    besprich die Angelegenheit baldmöglichst mit Deinem Betreuer beim Arbeitsamt, der / die mit dem Du auch die Ausbildung selbst abgesprochen hattest. Mach ihm klar, daß Durchführung und Erfolg der bevorstehenden Ausbildung durch das Wohnen bei der Mutter im höchsten Maße gefährdet ist und scheu Dich nicht, hierfür entsprechend aussagefähige Beispiele an zuführen. Das dürfte dann dazu führen, daß Dir eine eigene Wohnung bewilligt und finanziert wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was die Kaution angeht: probiere es doch mal mit einer Bankbürgschaft von deiner Hausbank. Einfach hingehen, kurz deine Lage erklären und fragen ob eine Bankbürgschaft möglich wäre. Auch bei kleineren Einkommen sind die relativ flexibel.

    Was Miete angeht wird es schwierig. Ich kenne mich (glücklich) nicht so gut aus mit den verschiedenen Aemtern usw. aber hast du schon zB schon Wohngeld beantragt? Das ist das einzige was mir momentan einfällt.

    VG!

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