Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Wenn man jemanden in sein Herz geschlossen hat, ist das dann.......? s.D:?
Freiheitsberaubung oder ist das juristisch nicht von Belang?
19 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Weder, noch. Einfach nur scheee. Ich zum Beispiel habe SilviaHelmaElkeTinaPatAngieKarlaMarionKarinChrisEla und viele andere in mein Herz geschlossen.
- vor 1 Jahrzehnt
juristisch ohne belang.
einfach nur schön und unbedingt zu genießen und hoffend das der andere auch so wundervoll verrückt ist. :-)
- FinisLv 7vor 1 Jahrzehnt
Juristisch absolut nicht von Belang. Das ins Herz schließen ist anfangs manchmal einseitig, wenn „Jemand“ den „Herzeinschließer“ dann aber auch in sein Herz geschlossen hat und Beide weitere, gemeinsame Lebenspläne schmieden, muss dann wohl jeder der Beiden ein Stück seiner persönlichen Freiheit opfern. Das tut man dann aber gern ……….. oder ?
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, eher eine Bereicherung.
Dann wäre ich ja längst inhaftiert worden.
Wäre ja noch schöner alles zu ahnden, es sei denn man bricht ein Herz entzwei;)
Das ist nicht ganz unbedenklich.
Das wird dann mit Misstrauen bestraft.
Gruß Angie
Quelle(n): @MF, du hast ja ein großes Herz;) Habe auch viele in das meinige geschlossen. - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- silviajLv 5vor 1 Jahrzehnt
Es ist juristisch belanglos und niemand wird in diesen Fall seiner Freiheit beraubt. Wer einmal im Herzen eines anderen einen Platz bekommen hat, der möchte sowieso nicht mehr raus, weil ein Herz ein wunderbarer Ort mit viel Wärme und Geborgenheit ist...... es bringt Sonnenschein in das Herz des "Eingeschlossenen",aber wenn es nötig ist, dann kann man ja immer noch einen Schlüssel dazu legen falls es sich jemand anders überlegt und doch raus möchte...:-))))
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das wär mir völlig egal.
Darin bin ich die Gesetzesbrecherin Nr.1.
Fangt mich, wenn ihr könnt..
aber ich nehme alle, die in meinem Herzen sind
mit in den Knast.
;)
- PATLv 6vor 1 Jahrzehnt
Euer Ehren !
Wie könnte das juristisch von Belang sein?
Es ist allemal ein Gewinn, und wenn der
andere dich dann auch in sein Herz geschlossen
hat, sind wohl beide in gleichem Maße "eingeschlossen".
Und für diesen Fall ist , soviel ich weiß,
kein Paragraph vorgesehen!
- vor 1 Jahrzehnt
Das ist deswegen juristisch nicht von Belang,
weil du ihm das Wertvollste bietest,
was du geben kannst.
Die Türen sind nur von außen ohne Griff.
Erst wird durch den Spion gelunst, wer da herumlungert :),
aber wer dann eintreten darf, der kann sie jederzeit von innen wieder öffnen.
Auch weil die Ins-Herz-Geschlossenen keinerlei Verlust,
sondern nur einen immensen Zugewinn spüren,
kann von (Freiheits)Beraubung nicht die Rede sein.
Nur die aus dem Paradies Vertriebenen erleben das als eine Art Freiheitsberaubung :)
- AkkiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das ist nicht nur nicht von juristischem Belang, sondern auch noch das Gegenteil von Freiheitsberaubung!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ach über derartig kleine Delikte kann man schon mal hinwegsehen :)