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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wenn man jemanden in sein Herz geschlossen hat, ist das dann.......? s.D:?

Freiheitsberaubung oder ist das juristisch nicht von Belang?

19 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Weder, noch. Einfach nur scheee. Ich zum Beispiel habe SilviaHelmaElkeTinaPatAngieKarlaMarionKarinChrisEla und viele andere in mein Herz geschlossen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    juristisch ohne belang.

    einfach nur schön und unbedingt zu genießen und hoffend das der andere auch so wundervoll verrückt ist. :-)

  • Finis
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Juristisch absolut nicht von Belang. Das ins Herz schließen ist anfangs manchmal einseitig, wenn „Jemand“ den „Herzeinschließer“ dann aber auch in sein Herz geschlossen hat und Beide weitere, gemeinsame Lebenspläne schmieden, muss dann wohl jeder der Beiden ein Stück seiner persönlichen Freiheit opfern. Das tut man dann aber gern ……….. oder ?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, eher eine Bereicherung.

    Dann wäre ich ja längst inhaftiert worden.

    Wäre ja noch schöner alles zu ahnden, es sei denn man bricht ein Herz entzwei;)

    Das ist nicht ganz unbedenklich.

    Das wird dann mit Misstrauen bestraft.

    Gruß Angie

    Quelle(n): @MF, du hast ja ein großes Herz;) Habe auch viele in das meinige geschlossen.
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist juristisch belanglos und niemand wird in diesen Fall seiner Freiheit beraubt. Wer einmal im Herzen eines anderen einen Platz bekommen hat, der möchte sowieso nicht mehr raus, weil ein Herz ein wunderbarer Ort mit viel Wärme und Geborgenheit ist...... es bringt Sonnenschein in das Herz des "Eingeschlossenen",aber wenn es nötig ist, dann kann man ja immer noch einen Schlüssel dazu legen falls es sich jemand anders überlegt und doch raus möchte...:-))))

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das wär mir völlig egal.

    Darin bin ich die Gesetzesbrecherin Nr.1.

    Fangt mich, wenn ihr könnt..

    aber ich nehme alle, die in meinem Herzen sind

    mit in den Knast.

    ;)

  • PAT
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Euer Ehren !

    Wie könnte das juristisch von Belang sein?

    Es ist allemal ein Gewinn, und wenn der

    andere dich dann auch in sein Herz geschlossen

    hat, sind wohl beide in gleichem Maße "eingeschlossen".

    Und für diesen Fall ist , soviel ich weiß,

    kein Paragraph vorgesehen!

  • Das ist deswegen juristisch nicht von Belang,

    weil du ihm das Wertvollste bietest,

    was du geben kannst.

    Die Türen sind nur von außen ohne Griff.

    Erst wird durch den Spion gelunst, wer da herumlungert :),

    aber wer dann eintreten darf, der kann sie jederzeit von innen wieder öffnen.

    Auch weil die Ins-Herz-Geschlossenen keinerlei Verlust,

    sondern nur einen immensen Zugewinn spüren,

    kann von (Freiheits)Beraubung nicht die Rede sein.

    Nur die aus dem Paradies Vertriebenen erleben das als eine Art Freiheitsberaubung :)

  • Akki
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist nicht nur nicht von juristischem Belang, sondern auch noch das Gegenteil von Freiheitsberaubung!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ach über derartig kleine Delikte kann man schon mal hinwegsehen :)

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