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Bild von Foto abmalen: Wer hat das Recht am Bild?
Hallo!
Was ich mich schon länger gefragt habe ist:
Wenn jemand ein Bild malt/zeichnet, dessen Vorlage ein Foto ist, welches ein anderer gemacht hat, hat er dann trotzdem das ganze Recht an seinem Gemälde? kann er es auch im Internet hochladen, es als seines ausgeben etc?
Selbst wenn sein Bild der Vorlage seeehr ähnlich sieht, und er den Fotograph nciht um Erlaubnis gebeten hat es als Vorlage zu verwenden? Etwa eines aus einem Buch oder aus dem Internet etc?
Die Meinungen teilen sich, die einen sagen es ist verboten die Anderen meinen sobald man es künstlerisch verändert und durch ein anderes Medium wie etwa die farbe widergibt sei es eigene Schöpfung und dadurch sein Eigen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen ;)
3 Antworten
- TLOZLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das ist in der Tat etwas verzwickter als es sich anhört.
Das Bild (die Fälschung) muss deutlich verkennbar gemacht worden sein und darf nur wenige Parallelen zum Original aufweisen. (Wenn man zB. eine Fotografie in eine Zeichnung "abpaust", das Bild aber in dem Sinne 1-1 übernimmt, so wärst du lediglich berechtigt, das Bild privat und nicht-kommerziell zu verwenden, da du das Bild im Prinzip illegal kopiert bzw. gefälscht hast)
Verfremdest du jetzt aber ein Bild sehr (Indem du zB. die Mona Lisa nachzeichnest und ihr den Kopf von der Merkel aufsetzt), so hast du "eigentlich" die vollen Rechte am Werk.
Im Zweifelsfall:
Den Künstler des Originals (wenn möglich, was eigentlich nur selten der Fall ist) benachrichtigen und ihn um Erlaubnis bitten.
oder
Deine Kopie von dem Anwalt deines Vertrauens (haha, guter Witz) begutachten lassen und seine "professionelle Meinung" über die Rechtslage in dem besonderen Fall einholen.
Die Faustregel: Je weiter du vom Original entfernt bist, umso eher hast du Chancen, das Bild öffentlich und evtl. auch kommerziell verwenden zu dürfen.
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du darst es nachzeichnen wenn Du es privat verwendest, verkaufst Du die Kopie machst Du Dich der Urheberschutzverletzung schuldig. Es sei denn das Bild ist grob verfälscht.
- schwarzrotesLv 4vor 1 Jahrzehnt
Man darf ein fremdes Foto abmalen, jedoch das nach der Fotovorlage entstandene (kopierte) Gemälde nicht veröffentlichen oder gar verkaufen. Wenn's der Fotograf erlaubt, ist es was anderes - allerdings würde ich mir das schriftlich geben lassen.
Wenn man die Fotovorlage im Gemälde jedoch verfremdet (abstrahiert), sieht die Sache schon anders aus. Und wo kein Kläger, da kein Richter.