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Kann man seinen Pflichtteil beim Erbe übers Armenrecht einklagen?
Hallo Community!
Meine Frage:
kann ich mit Hilfe des Armenrechts die Auszahlung meines Pflichtteils einklagen?
Ich weiss, daß Erbstreitigkeiten nicht über Rechtsschutzversicherungen abgedeckt werden können, kann mir aber eine Klage finanziell nicht leisten.
Danke für Eure schlaue Auskunft!
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Erbrecht ist sehr kompliziert.
Da es sich um Zivilrecht handelt kannst du ohne Geld nicht Klagen.
Der, dir zustehende, Pflichtteil wird dir sowieso ausgezahlt. Deine Ansprüche kannst du auch beim Amtsgericht geltend machen, dazu benötigst du keinen Anwalt.
Einfach zum zuständigen Amtsgericht gehen, einen Rechtspfleger sprechen und der wird dir helfen.
@ ich lese gerade die anderen Antworten, scheinbar hat noch keiner einen Erbstreit erlebt. Ich habe es mitgemacht, es kostet viel Geld und es kostet vorallem Nerven und Geduld.
Du wirst keine Freunde machen in deiner Familie.
Auch wenn du rechtlich auf der GUTEN Seite stehst, es wird dir nicht gegönnt.
Ich habe es, nicht aus finanziellen Gründen, auf dem Weg über das Amstgericht gemacht. Mir wurde alle Hilfe zuteil die man bekommen kann (mehr geht nicht von Seiten des Amtsgerichts) Hat das immer noch keinen Erfolg ist der Gang zu einem RA nötig, und dann wird es teuer. Nicht ohne Grund verweigern die Versicherungen die Deckung einer Erbangelegenheit.
Die Kosten des RA richten sich nach Höhe des Erbgutes, da wird dann alles eingerechnet was zu finden ist (wenn du an einen Geldgeilen RA geraten solltest).
Quelle(n): eigene Erfahrung bei Erbstreit - Anonymvor 1 Jahrzehnt
ein versuch ist es wert oder hole dir auskunft beim anwalt
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein! Das über das Armenrecht zu machen geht leider nicht. Du solltest zum Amtsgericht gehen und dir dort den zuständigen Rechtspfleger suchen.
Du kannst aber auch selbst eine Klage verfassen. Das wäre jedoch nur dann sinnvoll, wenn das ganze Aussicht auf Erfolg hat. Du schreibst die Klage - diese muss beinhalten: Deinen Namen, deine Adresse, dein Geburtsdatum, Name, Adresse des Beklagten, der Streitwert in Euro sowie als wichtigstes die Klagebegründung. Dann sendest du diese zum Amtsgericht oder gibst sie dort persönlich ab. Sofern vorher keine Einigung erfolgt, kommt es dann zur Hauptverhandlung. Hier kannst du dann einen Rechtsanwalt über das Armenrecht hinzuziehen. Wenn du Probleme mit der Erstellung der Klage haben solltest, dann frage mich per E-Mail, ich werde dir dann ein Muster zuschicken.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, wenn eine Chance besteht, dass Du gewinnst. Verlierst Du aber muss Du auf alle Fälle die Kosten des Gegnerischen Anwalts übernehmen - trotz Armenrecht
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- ProfessoressaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Einen Pflichtteil muà man nicht einklagen, den bekommt man ohnehin. Wenn es anders sein sollte, braucht man mehr Details.