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Selbsthilfe: darf man die Kamera von Google zerstören?
google streat view fotografiert Häuser und Straßenfronten ohne (meine) Genehmigung.
Darf ich die Kamera und/oder auch das google - Auto zerstören, z.B. mit einem Base Ball-Schläger?
15 Antworten
- mbraun01Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, denn das wäre Sachbeschädigung, gegebenenfalls Vandalismus. Ausserdem sind die Aufnahmen bereits gemacht, nur manchesmal müssen noch einmal wenige erneut fotografiert werden.
- vor 1 Jahrzehnt
Darf Google dein Auto zerstören? Nein. Darfst du die Kamera von Google zerstören? Nein. Darfst du deinen Nachbarn mit einem Baseballschläger verprügeln? Natürlich nicht.
Wie wärs mal mit Nachdenken?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nur wenn du der Veröffentlichung deiner Randale zustimmst
- vor 1 Jahrzehnt
Hahahaha! Ich seh´ schon vor mir, wie du mit dem Base Ball-Schläger auf das Googleauto losgehtsXD
"Nimm dies! Und das! Ja Google, so sieht ein wütender Anwohner mit Base Ball-Schäger aus! Das habt ihr noch nicht gesehen, was?"
Und wenn du dann später Google benutzt, steht klein in der linken Ecke unten:
Holen Sie sich jetzt den Baseballschläger-Schläger als HintergrundXD
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- ascalon2607Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Gehst du auch auf mich los wenn ich dein Haus fotografiere?
Ich weià ehrlich nicht worüber sich de Leute so aufregen.Jährlich fotografieren Millionen Touristen und Einheimische ohne (eure) "Genehmigung" Häuser und StraÃen. Hunderttausende davon veröffentlichen ihre Fotos im net oder zeigen sie Freunden und Bekannten.
Alles ohne eure Genehmigung
Das Recht am Bild der eigenen Sache ist ein oft falsch verstandenes, in deutschsprachigen Ländern nicht existierendes Recht. Der Besitz einer Sache allein begründet noch keinen Anspruch darauf, Fremden die zweidimensionale Abbildung der Sache zu untersagen (Fotografie, Malerei usw.) In einer Grundsatzentscheidung hat der BGH in der Entscheidung Friesenhaus klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Sacheigentümer besitzen keinen Abwehranspruch aus §§ 903, 1004 BGB, solange keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliegt. (BGH, GRUR 1990, 390f - Friesenhaus).
Oftmals wird vermutet, dass man das Fotografieren des eigenen Hauses, Autos usw. untersagen könne. Diese Einschränkung ist jedoch nur für militärische Objekte und vergleichbare Anlagen anwendbar (§ 109 g Abs. 1 Strafgesetzbuch, § 5 Abs. 2 Schutzbereichsgesetz). Privatgrundstücke, Fabrikanlagen, Flugplätze usw. dürfen ohne vorherige Genehmigung fotografiert und die Bilder auch kommerziell verwendet werden, wenn die Aufnahme vom öffentlichen Grund heraus erfolgt. Wie in den Entscheidungen des OLG Brandenburg festgestellt, kann öffentlicher Grund auch vorliegen, wenn es sich zwar um ein Privatgrundstück handelt, dieses jedoch öffentlich jederzeit zugänglich ist.
Quelle(n): BGH OLG Brandenburg - CatanLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nein, weil das Fotografieren der StraÃen und Häuser nicht verboten ist... weder vom Urheberecht noch vom StraÃen- und Wegerecht. Du machst dich also strafbar, wenn du sowas machst.
- Gabi SLv 4vor 1 Jahrzehnt
Zerstörst du MEINE Kamera auch, wenn ich ohne deine Genehmigung dein Haus und die StraÃe fotografiere? Ich hoffe mal nicht.
Ich weià nicht, warum sich halb Deutschland so affig hat, weil Google dieses Street View nun auch hier einführt. Das Ganze kann nur von Vorteil sein, es sind keine Echtzeitaufnahmen und wenn man selbst an den Häusern vorbeigeht, kann man genau so wenig Privatsphäre aus"spionieren" wie Google mit seiner Kamera oben auf'm Auto.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, du darfst sie höchstens mit rohen Eiern bewerfen;)
- vor 1 Jahrzehnt
Nein! Gewalt ist keine Lösung. Zerstörst du sie, ist das Sachbeschädigung und du machst dich damit strafbar. Also lass' es lieber!