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Kostenteilung bei Wohnrecht?

In meinem Haus besteht ein Wohnrecht, die Person ist ausgezogen, aber gibt mir keine Löschungsbewilligung. Wasser, Strom, Grundsteuer und Versicherung laufen weiter, obwohl das Gebäude nicht bewohnt wird. Muss ich alles alleine bezahlen?

Update:

die Person ist ausgezogen und kommt nicht wieder. Wenn ich den Teil des Hauses nicht nutzen kann, verfällt er. Das darf auch nicht passieren.

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das müsste im notariellen Vertrag stehen.

    Warum sollte sie das Wohnrecht (ohne Gegenleistung!) löschen lassen?

    Frage: Hat sie vorher drin gewohnt und Umlagen bezahlt?

    Wenn ja, dann muss sie auch jetzt zahlen.

    Wenn nein, dann eben nicht.

    @Zusatz

    Die Antwort von Kai ist falsch!

    Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen und muss auch dort gelöscht werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    solang die person IM haus wohnt kommt sie für die kosten auf-zieht sie freiwillig aus dann bist du als hauseigentümer dafür zuständig die kosten zu übernehmen...

    wasser+strom wird ja nun nicht nicht von der person verbraucht, grundsteuer und versicherung hast du eh zu leisten-egal ob das haus nun leer steht oder bewohnt wird...

    ACHTUNG: die person VERZICHTET auf ihr wohnrecht(bzw. sie verliert den anspruch darauf) wenn sie freiwillig ausgezogen ist und die kosten NICHT weiter trägt...

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