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Angemeldetes Motorrad privat kaufen. Wie vorgehen?
Hi
Ich möchte mir ein angemeldetes Motorrad mit Tüv etc kaufen.
Was muss ich nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrages machen?
Darf ich das Motorrad dann schon fahren? Oder muss ich es vorher umtragen lassen? Was genau?
Und wann muss ich dann die Versicherung abschließen? Wie mach ich das dann und wie schnell geht das.
Nehmen wir mal an ich kauf es morgen. Was dann?
mfg
Also kann ich auch das Motorrad kaufen. Dann dort stehen lassen und Kennzeichen abmontieren, mir die Versicherung besorgen und dann mit allem zum Straßenverkehrsamt in meinem Kreis gehen und es dann umtragen lassen?
Dann brauch ich ja auch ein neues Nummernschild?
2 Antworten
- Tom FLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Grundsätzlich ist Deine Frage mit dem Verkäufer zu besprechen. In der Regel sollte das Motorrad, bevor Du es selbst fährst (mit Ausnahme der Probefahrt) von Dir versichert (also auf Deinen Namen anmelden) werden. Der Grund liegt einfach darin, dass im Falle eines Unfalles, den Du verursachst, der bisherige Besitzer (oder Versicherungsnehmer) im Schadensfreiheitsrabatt hoch gestuft wird.
Findet der Kauf in großen Entfernungen statt, kann man sich ein 5-Tagekennzeichen bei der Versicherung besorgen. Mit diesem kann man dann das Motorrad vom Verkäufer holen, nach Hause fahren und dann in aller Ruhe (innerhalb der 5 Tage) die Anmeldung am eigenen Wohnort durchführen.
Dieses sollte auf alle Fälle im Kaufvertrag stehen. Da spart man sich eine Menge Zeit und Ärger
- NostradamusLv 6vor 1 Jahrzehnt
Im Kaufvertrag wird meist eine Frist vereinbart bis wann das Mopped umgemeldet werden muss. Die sollte man auch einhalten. Fahren kannst Du damit, auÃer Du hättest mit dem Verkäufer was anderes ausgemacht.
Jetzt suchst Du dir eine Versicherung und holst dort eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
mit der gehst Du zur Zulassungsstelle. Die bekommst Du sofort. Kannst Du auch telefonisch oder online machen.
Gebraucht wird bei der Zulassung
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
gültiger TÃV-Nachweis (oder Fahrzeugschein, Abmeldebescheinigung oder Prüfbericht)
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Gemeinde
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ( oder die Bankdaten )
Wenn Du ein neues Kennzeichen brauchst, noch das alte Kennzeichen.
Im Link findest Du noch weitere Infos
http://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/177.h...
Und dann bleibt nur noch zum sagen
90° Schräglage ist zu viel. Rechne also immer mit der Dummheit der anderen Verkehrsteilnehmer.