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Wer kennt sich aus mit Vaterschaft, -sanerkennung, etc.?
Hallo erstmal,
also einem Freund von mir, wird ein Kind von seiner Ex angehängt.
Das Kind ist im Februar auf die Welt gekommen, als die ex danach wegen der Geburtsurkunde zum standesamt ist, hat sie erst keinen Vater angegeben, jetzt hat sie aber nachträglich doch noch meinen bekannten angegeben, der kann sich aber nicht sicher sein, ob er auch der Vater ist, deshalb will er jetzt so erstmal nicht die Vaterschaft anerkennen.
Nun ist meine Frage, wie läuft es denn weiter, wenn er die Anerkennung nun nicht unterschreibt?
Ja, dann wird ein Vaterschaftstest vom Jugendamt aus gemacht, aber wer muss ihn zahlen und wie viel kostet der denn so ca.?
Und wie ist denn überhaupt der Ablauf?
Kennt sich irgendwer aus?
Wäre echt lieb von euch.
Vielen Dank im Voraus.
LG,
Harmony**
3 Antworten
- BrigitteLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Er soll erstmal gar nichts anerkennen und zum Jugendamt gehen, da entscheidet man ob ein Test gemacht wird oder nicht, er kostet ca.300-400 Euro!
Sollte die Mutter des Kindes klagen, dann wird vom Gericht ein Test gemacht, wo ich aber nicht weiß wer den bezahlen muß, denke aber das wenn er der Vater ist, neben monatl. Unterhalt auch der Test bezahlt werden muß, aber das weiß ich nicht genau!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn er nicht akzeptiert, was sein recht ist, wird er zum erbbiologischen gutachten geladen, was er uebrigens selbst zahlen muss, sollte der test fuer ihn positiv ausfallen.
sowas wird auch aussergerichtlich geklaert, solange er sich nicht weigert.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Er zahlt den Vaterschaftstest in jedem Falle, bei negativem Ergebnis kriegt er die Kosten wieder erstattet. Die Frau muss einen möglichen Vater angeben, da sie anderfalls keinen Unterhaltsvorschuss bekommt.