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Babynoah fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wer bekommt Erbe...............?

Frau A setzt Frau B als Alleinerbin ein. Es gibt keine weiteren Erbberechtigten.

Frau B und Herr B haben auch ein Testament in dem sie den jeweils überlebenden Partner als Erbe einsetzen.

Jetzt stirbt Frau B noch vor Frau A. Wer bekommt das Erbe von Frau A, wenn sie stirbt?

Das Testament kann nicht mehr geändert werden, da Frau A ein Pflegefall geworden ist und unter Demenz leidet.

Erbt jetzt der Staat?

Oder geht das Vermögen sogar an Herrn B, der ja als Alleinerbe in Frau B`s. Testament steht.

Blöd gefragt:Kann ein verstorbener erben, bzw. in diesem Fall seine Angehörigen?

Update:

@Nick

Nein, mein Friseur hat keinen Urlaub. Allerdings ist heute noch Sonntag und für mich macht er nicht extra auf. Auch morgen nicht. Da ist nämlich Montag und bei uns haben sie dann geschlossen. Da muss ich wohl bis Dienstag warten....

Aber wenn du Langeweile hast, lies doch ein gutes Buch.

@ Gummihamster, O und Greco

Vielen Dank für eure Antworten.

6 Antworten

Bewertung
  • O
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    wenn keine anderen Erben mehr da sind erbt der Staat,

    Herr B jedenfalls nicht, denn einen evtl. Erbanspruch kann man nicht erben bzw. Vererben

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die B's können nicht erben.

    Es erben die Verwandten von A.

    Das Gericht setzt einen Nachlassverwalter ein, der sucht dann nach Nachkommen von Groß-, Urgroßeltern usw.

    Sollte sich da auch niemand finden, gehört das Erbe dem Bundesland.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Existiert kein Testament und findet sich kein Erbberechtigter, fällt der Nachlass an den Fiskus. Zuvor aber wird akribisch gesucht, die Suche kann auch mehrere Jahre dauern und dann ganz weit entfernte Verwandte treffen.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Erbansprüche können nicht weitervererbt werden. Herr B geht leer aus, das Erbe von Frau A fällt an den Fiskus.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    guten abend.

    tote können nicht erben.

    somit ist der sprung von frau b auf herrn b unmöglich.

    es erben die nachkommen der a, egal ob sie im testament stehen oder nicht,

    auch wenn frau b noch gelebt hätte, wären die nachkommen der a noch an ihren pflichtteil gekommen.

    finden sich keine nachkommen oder schlagen sie das erbe aus, übernimmt der staat vermögen, aber keine schulden XD

  • vor 1 Jahrzehnt

    gegenfrage: ist dein friseur auch im urlaub? weil du anscheinend niemanden hast mit dem "darüber" reden kannst?!

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