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Sitzen geblieben.Was Rechtlich tun dürfen...?
Also meine Freundin heißt Yvonne und sie ist vor den Sommerferien noch in meine Klasse gegangen, in eine Realschule in der 8-ten Klasse.Leider bleibt sie nun sitzen und möchte gerne auf eine Hauptschule wechseln. Doch ihr Vater ist dagegen und möchte das Yvonne das 8-te Schuljahr wiederholt. Yvonne möchte aber auf der Hauptschule dann ein Realabschluss machen und normal weiter lernen aber ihr Vater zwingt sie so gesehen auf die Realschule weiter zu gehen und das Schuljahr zu wiederholen. Nun meine frage...Darf der Vater Yvonne zwingen auf eine Schule zu gehen, obwohl sie dagegen ist?Welche Rechte hat Yvonne gegenüber ihrem Vater? Könnt ihr mir helfen...dankeschöön
P.S. wär gut wenn ihr Links eingeben könntet oder in welchem Buch welche seite oder § und sowas...um nach zu schauen...vielen dank :-*
Yvonne ist 14 Jahre alt. Aber gibt es nicht auch Rechte für Kinder? Wo Kinder mal mitreden können?Schließlich geht es um die Förderung von Yvonne und nicht das ihres Vaters :(
6 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
yvonne hat ab 14 jahren ein mitspracherecht bei sachen wie religionswahl und eig auch bei schulwahl etc...aaaaaaber, ihr vater hat immernoch als erziehungsberechtigter das letzte wort. offiziell gesehen ist er (einer) der verantwortlichen für den schulbesuch, er bestimmt somit auf welche schule sie geht, ob sie auf probe vorrückt oder wiederholt! wenn jedoch seriöse bedenken am fortsetzen des schulbesuchs der alten schule bestehen (z.b. wegen mobbing) ist das eine sache für das jugendamt
- wackelzahnLv 7vor 1 Jahrzehnt
denk mal solange sie noch nicht erwachsen ist (18 Jahre) haben die eltern das sorgerecht und somit das sagen, was geschieht und was nicht
sie sollte nochmals mit ihrem vater reden und ihre gründe erklären, vielleicht hat dann der vater verständnis für ihre sorgen und bedürfnisse
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ein realabschluss über die hauptschule zu machen- dass das schon geht ist egtl na schande!
diesen weg freiwillig zu gehen ist--- sagen wir mal "nicht schlau"!
sie soll froh sein, dass sie den abschluss auf der realschule machen darf/kann!
das jahr wiederholung tut nicht weh und in der bewerbung macht es sich auf jedenfall besser, wenn eine realschule als letzte besuchte schule steht und kein schwammiger- in meinen augen wertloser real-abschluss von der hauptschule.
besser noch wäre ein realabschluss übers gymnasium!
Quelle(n): sagt der perso-chef in der firma wo ich arbeite - apfelmusLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nach § 1629 I 1 BGB sind Eltern die gesetzlichen Vertreter des Kindes!
Yvonne hat rechtlich gesehen keine Wahl!
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- vor 1 Jahrzehnt
wie alt ist den deine freundin?
die wünsch des eigenen kindes sollte man berücksichten, denn gegen den willen des kindes zu handel ist einfach nicht der richtige weg.
jetz aber rechtlich gegen seine eltern vorzugehen bringt auch nur ärger.
daher ein vernünftiges gespräch in dennen beide parteien ihr wünsche aussern und ein gemeinsame lösung finden, womit dann beide zufrieden sind
- NinaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Eigentlich hat der Vater das Recht dazu, weil er ja ihr Vater ist und auch Erziehungsberechtigter! Das sind solche Familienprobleme, und das sollten sie unter sich lösen. Gesetzlich braucht man die Unterschrift des Erziehungsberechtigten, wenn man auf eine andere Schule wechselt und wenn der Vater dagegen ist, hat deine Freundin keine andere Wahl als ihren Vater zu überreden. Ich hatte die gleiche Situation mit meinem Couser, er wollte weg, aber mein Onkel hat nicht zugestimmt. Und dann, als mein Onkel auf einer Geschäftsreise war, hat mein Couser mit Unterschrift seiner Mutter von einem Gymnasium auf eine Hauptschule gewechselt!
Also die einzige Lösung ist, dass sie ihren Vater überredet! Und das wird nicht leicht sein, das weià ich! Aber wünsche trotzdem viel Glück!
P.S.: es könnte auch gehen, dass deine Freundin die Schule mit der Unterschrift ihrer Mutter wechselt, weil die Mutter ja auch ein Elternteil ist! Aber dafür muss sie dann auch die Mutter überreden, und die noch den Vater...! Irgendwie kompliziert!