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Beseitigung von Wespen?
Ist für die Beseitigung von Wespen in der Garage (beim Haus) der Mieter oder der Vermieter zuständig? Mögl. mit §-Angabe, danke!
6 Antworten
- riverhineLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Zur beseitigung von Wespen ist der Zuständig, dem die Garage gehört. Reagiert der Vermieter nicht mußt du zunächst in Vorleistung gehen. Sieh mal in deinem Mietvertrag nach was da drin steht.
Ist es eine Einzelgarage und die Wespen haben sich dort eingenistet nachdem du die Garage gemietet hast, bist du als Mieter eventuell zuständig, die kosten der Beseitigung zu tragen.
Ist es eine Gemeinschaftsgarage dann ist bgrundsätzlich der Vermieter zuständig.
Du kannst aber auch auf eine preisgünstige Art und Weise versuchen, die Wespen davon zu überzeugen, die garage zu verlassen.
Nimm mehrere Schälchen mit Wasser und stelle die an verschiedenen Stellen auf, je Schale legst du jeweils zwei oder drei halbe Zitronen hinein, die mit getrockneten Nelken gespickt sind (etwa 7 bis 8 Nelken je Zitronenhälfte). Der davon ausströmende Duftstoff vertreibt die Wespen und sie suchen sich eine neue Bleibe, halte die Garage dann für zwei oder drei Tage geschlossen und lasse den Wespen eine Fluchtmöglichkeit, sie werden dann recht schnell abziehen und ihr Nest aufgeben. Nach dem Auszug der Wespen setze Fliegendraht vor die Fenster.
Das erspart dir die Mühe mit der Kostenübernahme durch den Vermieter und ist bedeutend billiger, als wenn ein Ungezieferexperte (Kammerjäger) oder die feuerwehr anrücken muß.
Hat bei mir auch geholfen, als die Wespen mein Mauerwerk befallen hatten und sich in den Lüftungsschlitzen und im Zwischenraum des Mauerwerks niedergelassen hatten.
- Mazda_MX5Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Grüß Dich, Tokki.
Hatte vor einigen Jahren das gleiche Problem...
Als Mieter musste ICH die Kosten tragen. Ganz schön ärgerlich !!!
Übrigens: Die Biester dürfen nur von einem Fachmann bzw. der
Feuerwehr entfernt werden.
Einen entsprechenden § habe ich leider nicht für Dich.
Liebe Grüße
- GotlandLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hallo Tokki,
das ist Aufgabe deines Vermieters da dem die Garage gehört und nicht dir, da du diese ja nur mitgemietet hast.Da bei sowas Gefahr in Verzug ist,kannst du die Feuerwehr via Notruf sprich 112 alarmieren,die Feuerwehr ist gesetzl.berechtigt und auch verpflichtet solche Gefahr zu beseitigen.
Ich weiß ja nun nicht wo du wohnst und wie groß das Nest ist aber,informiere dein Vermieter (via Einwurfeinschreiben) damit dieser die Feuerwehr alarmiert bzw.,das Nest fachmännisch entfernen läßt und schreibe auch das du nicht mehr deine Garage benutzen kannst aufgrund Biene Maja & Co. ,allein schon das ist ein Grund die Miete zu kürzen !!!!,da die Garage welche im Mietvertrag mitbetitelt ist und für die ja auch eine monatl.Tilgung erfolgt (ist meistens mit in der Miete drin) nicht mehr benutzbar ist und somit ja ein Mietmangel vorliegt (berechtigter) .
Sollte dein Vermieter nicht reagieren,dann alarmiere du die örtl.Feuerwehr,die Kosten für den Einsatz stellst du deinem Vermieter in Rechnung d.h.,weigert er sich zu bezahlen,dann ziehe den Rechnungsbetrag von der Miete ab.Sollte er dann gegen dich juristisch vorgehen...,kann er ja gerne aber zu 100% verliert er diesen Prozess !!!,da er eine erhebliche Gefahr vereitelt hat und m.E. sogar eine lebensbedrohliche Gefahr,da nicht jeder einen Wespenstich wegsteckt (sage nur Allergiker).
Viele Grüsse aus Heiligenhafen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hi tokki, geh in einen Baumarkt oder in einen Landhandel und besorge Dir einen Wespenschaum. Einsprühen und fertig ist das ganze.
An all jene die mir jetzt mit geschützt daherkommen, denen sei gesagt, lasst euch von diesen Biestern maltretieren und stechen, ihr tut mir nicht leid, ganz im Gegenteil.
Sind eigentlich Städter so blöd oder tun sie nur so, um Aufmerksamkeit zu erregen?
@:Der selbsternannte Wespenschützer hat seine Antwort schon wieder gelöscht.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Vermieter muss da schauen
- vor 1 Jahrzehnt
ich würde mal sagen der vermieter ,denn seine hausgesellschaft schickt doch ,der der das nest weg macht.
wenn man dort anruft,und das nicht privat macht