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Frage wegen Visum und Unterschieden?

Hallo.

Ein guter Freund von mir lebt in Weißrussland. Ich erinnere mich das er mir mal ganz zu Anfang unserer Bekanntschaft gesagt hat das er hier in Deutschland geboren wurde und auch seine Eltern hier gearbeitet hatten.

Ist nur eine reine Wissensfrage aber wisst ihr ob es zur Einreise nach Deutschland Unterschiede gibt zwischen denen die hier geboren wurden und denen die es nicht sind?

Also in Form von hat jemand höhere Chancen ein Touristenvisum zu bekommen wenn er ja hier geboren wurde?

Ich habe ihn bisher aber nicht gefragt warum denn alle wieder zurück gegangen sind, er selbst war halt noch sehr klein, aber ich selbst denke mir das es unter anderem auch daran liegt das der ganze Rest der Familie dort war (also in Belarus).

Update:

Hätte er im übrigen auch ein Recht (ich nenn das mal eben so) auf die deutsche Staatsbürgerschaft?

Ich will nur eins noch klären, ich frage das, nur weil es mich interessiert.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, er hat keine höhere Chance ein Touristenvisum zu bekommen als andere nur weil er hier geboren ist.

    Auch ein Recht auf eine Deutsche Staatsbürgerschaft hat er damit automatisch NICHT!

    Hiernach ist zwar nicht gefragt, aber als Zusatzinformation:

    In den USA ist das z.B. anders, da bekommt jeder, der in den USA geboren wurde automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft.

  • Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das hängt noch von den Vorfahren ab, wo die Geboren sind, oder Russlanddeutsche, usw.

    Wenn Die Eltern Russen sind, und er ist hier Geboren, warum auch immer, gibt das Zunächst noch keinen Bonus.

    Beispiel : Eltern aus Land X, sind hier auf Urlaub, oder haben eine Weile hier Gearbeitet, und bekommen ein Kind, steht das wohl in den Papieren / Ausweis, ist ohne Relevanz, und hat deshalb kein Anrecht ein Deutscher zu sein.

    Wie Erwähnt, hängt es von den Eltern ab, und was sie hier gemacht haben, mit welchem rechtlichen Status.

    Ganz Einfach ist es nicht, und ein Fall für das Amt.

    ........Staatsbürgerschaft ist eine ganz andere Geschichte, und hängt von den genannten Faktoren ab.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Staatsangehörigkeit ist entscheidend. Aber wer in einem Land geboren ist, der kann auf jeden Fall diese Staatsangehörigkeit annehmen und sei es nur als zweite oder dritte. Somit sollte einer Einreise nichts mehr im Wege stehen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Entscheidend ist nicht das Land in dem dein Freund geboren ist, sondern wie lange er bereits schon seit seinen 18. Lebensjahr sich legal in Deutschland aufgehalten hat, er muß 8 Jahre nachweisen, um einen deutschen Paß beantragen zu können und mindestens die Deutsche Sprache verstehen und beherschen können geprüft nach dem Level B1 des Goethe Instituts und dieses B1 Sprachdiplom nachweisen, dann hat er das Recht, den deutschen Paß zu bekommen, nachdem er den Einbürgerungstest bestanden hat.

    Bei Heirat mit einer deutschen Frau und nach Ablauf einer 8 jährigen Bewährungsprobe (wegen Verdachts der Scheinehe) erhält er ebenfalls die Chance den deutschen Paß beantragen zu dürfen.

    Jedoch nach bereits schon drei Jahren die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und bereits ab dem Zeitpunkt der Heirat, die unbefristete Arbeitserlaubnis.

    Um ein Touristenvisum zu beantragen muß dein Freund eine Krankenversicherung nachweisen, die ihn für mindestens ein Jahr versichert, bestimmte Impfungen müssen vorhanden sein, sowie für jeden Tag seines Aufenthalts muß er seiner heimatlichen Ausreisestelle in Bar 30 €/Tag vorweisen können plus eine Flugkarte in der auch der Rückreisetermin bereits festgeschrieben ist.

    Das Touristenvisum gibt es dann im vereinfachten Visaverfahren für 35 € anstatt 60 €.

    Maximal gibt es ein Touristenvisum für 90 Tage. Hier arbeiten ist verboten.

    Für 90 Tage Aufenthalt in Deutschland muß er aber 2700 € in Bar seiner Ausreisekontrolle nachweisen können und am Abflugtag auch dabei haben.

    Das herkömmliche Visaverfahren sah bisweilen eine Verpflichtungserklärung des Einladenden vor, wo du, als einladende Person mindestens 1600 € Brutto im Monat verdienen mußtest und du für die Krankenversicherung und die Flugtickets Nachweise bei der Ausländerbehörde hinterlegen mußtest. Du mußtest mindesten 6 Monate einen festen Job im 1. Arbeitsmarkt nachweisen.

    Du siehst schon, es hat sich etwas verändert. Bürger aus Rußland oder Weißrußland genießen das vereinfachte Visaverfahren, die Bundesregierung hatte diesbezüglich ein Abkommen im vorletzten Jahr unterzeichnet, das dieses ermöglichte.

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