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An wen vererbe ich das SOrgerecht meines Sohnes?

Bin allein erziehende Mutter, mein Ex hat die Vaterschaft anerkannt, wir waren nie verheiratet. Er lebt im Ausland. Wer bekommt das Sorgerecht nach meinem Tod, wenn ich nicht vorsorge? Wird auf jeden Fall eine Prüfung des Kindeswohls durchgeführt?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Sorgerecht ist nicht vererbbar. Allerdings kann durch eine sogenannte "Sorgerechtsverfügung" eine Festlegung vorgenommen werden. Ich halte es für sinnvoll, das notariell beglaubigen zu lassen, ähnlich wie ein Testament - auch, wenn es nicht zwingend erforderlich ist.

    Ohne Vorliegen einer entsprechenden Regelung liegt die Entscheidung beim Vormundschaftsgericht, welches "zum Wohle des Kindes" zu prüfen und zu entscheiden hat.

    Quelle(n): Auch wenn es hier um Vollwaisen geht, ist das Ergebnis doch dasselbe: - http://bit.ly/bl22dN (Diskussion bei gutefrage.net) - http://bit.ly/bKbNYd (sehr empfehlenswerter Artikel aus der "WELT")
  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst mal muß man wissen wer das Sorgerecht momentan hat. Normal erhält es zunächst das andere Elternteil. Da er ihn allerdings nicht kennt, würde ich vorsorgen. Nach dem Tod des allein Sorgeberechtigten steht es zunächst bis zur Prüfung dem Gericht zu. Hat das Gericht deinen willen vorliegen, fällt ihne eine überprüfung erstmal einfacher. Wenn sie nicht wissen was dein wille ist, fällt es schwieriger das Kindswohl zu überprüfen. Laß dich von einem Anwalt beraten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Sorgerecht ist unvererblich.

    Spätestens nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von gestern (3.8.2010) muss der Vater bloß das Sorgerecht beantragen und er würde es, wenn nicht das Kindeswohl dagegen spricht, bekommen (müssen).

    Daher unbedingt mit dem zuständigen Jugendamt klären, in welcher Form man dort die Anregung / den Vorschlag der Mutter für den Fall des Todes akzeptiert.

    Je älter das Kind ist, desto eher kann es selbst in den Fall einbezogen werden.

  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Sorgerecht lässt sich nicht vererben. Du kannst dir natürlich testamentarisch etwas wünschen, aber das letzte Wort hat das Familiengericht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    ja, ich denke nicht, das Dein Sohn einfach so weitergegeben wird, an irgendjemanden, den er gar nicht kennt. Aber ich denke auch, sicher ist sicher. Wenn Dir das eine so große Angst macht, erkundige Dich bei einem Anwalt für Familienrecht, was man für Deinen Sohn tun kann, im Falle, es könnte mal was passieren. Was ja hoffentlich nicht der Fall sein wird.

    Ich gehe mal davon aus, seine Großeltern leben nicht wirklich in eurer Nähe, oder ?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Normalfall an deinen nächsten Verwandten. Das ist deine Schwester, dein Bruder oder deine Eltern. Wenn dein Ex Anspruch auf das Sorgerecht erhebt evtl. auch er.

    Du kannst aber auch schriftlich in deinem Testament festlegen, wer das Sorgerecht übernehmen soll. Das solltest du aber besser beim Notar machen und es dort hinterlegen, damit es auch 100%ig stimmt und amtlich gleich hinterlegt ist.

    Genauere Informationen kann dir ein Familienanwalt geben.

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