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Was droht mir im falle einer Anzeige?

Hallo zusammen

Als erstes: Ich wollte es nicht!

Ein paar Infos:

Ich wohne in der Schweiz und bin 17 Jahre alt und bin männlich.

Ich habe über eine Kollegin eine andere Person kennengelernt, jedoch nur einmal gesehen und danach nur im MSN geschrieben.

nach einiger Zeit artete es etwas aus und es kam soweit, dass ich ihr Nacktbilder von mir geschickt hatte. Jedoch wollte sie das auch, also hatte nichts dagegen. Sie wollte mir im Gegenzug auch Bilder von ihr schicken.

Wenige Tage später erfuhr ich, dass sie erst 12 Jahre alt war. Ich bat sie, die Bilder wider zu löschen. Nochmals ein paar Tage später erhielt ich eine Mail von ihrer Mutter mit dem Inhalt, dass sie mich wegen Missbrauch anzeigen will und mit der Polizei drohte.

Ich schrieb ihr, dass ich das alles nicht wollte und bat sie von dem Abzusehen. Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten.

jetzt meine Frage:

Was droht mir, falls sie wirklich zu der Polizei geht?

Meine Rechtfertigungen sind, dass ich nicht wusste, dass sie erst 12 war, zudem wollte sie alles auch, ich habe sie in keiner Weise überredet.

Bitte nur ehrliche Antworten, dass das nicht schlau war, weiss ich auch selber...

Gruss

Update:

@marcel E

Was ist nicht überredet? Fragen wie: "Willst du ein Foto wo man alles sieht?" und die Antowort "JA, wenn es dir nichts ausmacht" lautete, war das überredet?

Zudem, ev hatte sie das mal indirekt gesagt dass sie 12 war, aber ich wüsse es wirklich nicht mehr! Zudem sieht sie nicht wie 12 aus

Update 2:

@alli

Ich wusste, wie sie ausschaut, die nacktbilder waren nicht die ersten Bilder, zuerst kamen schon normale.

Und mit viel schminke sieht auch eine 12 jährige wie eine 15/16 jährige aus..

Update 3:

Originallaut des mails:

ich rate Dir das Du umgehend den Kontakt zu L**** beendest !!! Scheinbar war es Dir egal das sie erst 12 ist, ich habe L**** kompletten Messenger Verlauf ausgedruckt und habe vor Dich bei der Polizei zu melden !!!! verleite sie nicht zu Dingen die sie noch gar nicht interessieren !!!! Und schon mal gar nicht ein 12 jähriges Mädchen !!!!!!!!!!!!! Und es werden auch keine Bilder in Nackt oder sonst welche versendet !!! L**** wird wegen Dir den PC abgenommen bekommen, halte Dich in Zukunft an Mädchen in Deinem Alter aber nicht an ein KIND !!!!!!!!!

Wie gesagt ich habe den kompletten Verlauf ausgedruckt, ich kenne auch S**** und ihre Eltern, so werde ich ganz schnell Deine Adresse heraus bekommen und mal Deine Eltern darüber informieren was ihr Herr Sohn mit Kindern im Internet anstellt !!!!

Noch eine Warnung schicke ich nicht, ich werde handeln !!!

Update 4:

Ich habe den Verlauf noch und habe nochmals nachgelesen, sie hatte nirgends schriftlich erwähnt, dass sie erst 12 jahre alt ist..

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wie geht das denn: "Ich habe ihr Nacktbilder von mir geschickt" aber "ich wolle es nicht" ? Hast Du vielleicht "aus versehen" Nacktbilder von Dir gemacht und verschickt?

    Selbst wenn die Person 22 und nicht 12 gewesen wäre macht nur ein Vollidiot so was - erstens macht kein Mensch so was der was auf sich hält, und zweitens weiß man heute nie was mit solchen Bildern mal passiert wenn die erst mal im Netz kursieren, dass sollte selbst zu Dir durchgedrungenenen sein. Für jemanden der sich "guter Wisser" nennt, weiß Du bemerkenswert wenig.

    Außerdem sagst Du daß Du die Betreffende sogar einmal gesehen hast, wieso bemerkst Du dann nicht daß es sich um ein Kind handelt?

    Strafrechtlich gilt der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", Du als Erwachsener bist in der Schutzpflicht und darfst nichts tun ohne Dich ausreichend versichert zu haben daß es sich um eine Erwachsene handelt.

    Bei solchen vergehen kennt die Justiz normalerweise keinen Humor, deshalb wirst Du wahrscheinlich mit einer Anzeige rechnen müßen. Ich denke daß eine Geldstrafe nicht verhängt wird, wohl eher eine Haftstrafe, die bei einem Ersttäter zur Bewährung ausgesetzt werden wird. Evtl. mußt Du eine Therapie machen.

    Die Vorstrafe die wird Dir wohl nicht erspart bleiben und Dich ab sofort als Eintrag ein Leben lang begleiten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Blöd gelaufen...da kann man nur beten, dass es bei einer Drohung bleibt. Wenn es original Formulierungen von Ihr gibt, wäre das gut. Anbei kann man auch daran Zweifeln, dass Ihre Mutter tatsächlich die Mail versendet hat. Vielleicht ist sie ja 20 und haut dich in die Pfanne ?! :-)

    Google doch mal nach Ihrer Email...vielleicht gibts dazu

    Infos.

    Ich würde das gelassen sehen...denn die MUTTER hat auch irgendwie Schuld ,oder ? Wie kann dann nach Lust und Laune eine 12jährige im Inet surfen lassen.

    Der Gegenzug wäre: Mutter lässt 12jährige Tochter ohne Aufsicht por.nografisches Material beschaffen. Da kann man ja auch der Tochter unterstellen, sie könnte als Kind auf www. xxx . yy sich frei Verknügen, ohne Aufsicht

    Kopier dir das Argument hier , falls es gelöscht wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie blöd seit ihr eigentlich dir gehört es einfach nicht anders, und außerdem unwissenheit schützt nicht vor strafe ich hoffe für dich das du richtig bestraft .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde alles speichern was sie mir geschrieben hat und die bilder dann würde ich zur polizei gehen und sie anzeigenl.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bist nicht echt in einen "Honeypot" vom Verfassungsschutz gefallen, oder? Das glaub' ich jetzt einfach nicht!

    In Deutschland würdest du dich mit 17 schon strafbar machen, wenn du Nacktbilder von dir verschickst. Und nicht zu erkennen, dass jemand erst 12 ist, na ja gut, da kann man drüber diskutieren, wahrscheinlich war deine Gesprächspartnerin sowieso 58 und katholisch und arbneitet für die Polizei.

    ---

    > Wie gesagt ich habe den kompletten Verlauf ausgedruckt, ich kenne auch S**** und ihre Eltern

    Und zack!, das war's! Der Besitz von Jugendpornografie ist strafbar, und das war ein Geständnis von einem Erwachsenen!

    Auch du hast ein "Recht am eigenen Bild". In Deutschland würde das für eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme des Computers reichen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Polizei eingeschaltet würde müsstest du beweisen können, dass du sie nicht überredet hast und du solltest auch nachweisen können, dass du nicht wusstest, dass sie erst 12 war/ist.

    Der Gesprächsverlauf wäre hierbei sicher hilfreich, vorrausgesetzt du hast ihn noch auf dem Computer.

    Wenn du ein sauberes Register hast kannst du Glück haben und es passiert nichts außer vielleicht Sozialstunden oder einer kleinen Gedstrafe. Aber es wurde zumindest hier in Deutschland wegen Unwissenheit noch keiner hiner schwedische Gardienen gesetzt.

    Allerdings kenne ich das schweizer Rechssystem nicht.

    Ich wünsche dir allerdings viel Glück !

    MfG

    Überredet wäre in meinen Augen, wenn sie erst stutzig gewesen wäre und du etwas hättest nachhaken müssen.

    Aber das sie von vornerein Ja gesagt hat ...

    Solange es nicht schriftlich vorliegt, dass sie erwähnt hatte 12 zu sein, brauchst du dir eigentlich keine allzu großn Sorgen machen würd ich sagen

    Also ich muss schon sagen, Argumente habt ihr echt gute ;)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann das ganze jetzt nur auf Dt. Recht beziehen. Das vorweg.

    Interessant wäre erstmal was du als "Nacktbild" verstehst. Einfach nur ein BIld ohne Kleidung, auf dem man dich ganz sehen kann, also auch untenrum? Oder schon in bestimmten haltungen? Dann wäre es ein Pornografisches Bild, das wäre dann erst eine Straftat.

    Jetzt sagst du auch das du nicht wusstest das sie 12 ist und sie hat dich ja darum gebeten. Da das Jugendliche in dem Alter häufiger machen, denke ich das es, wenn sie 16 wäre, nicht zu einem Urteil kommen würde.

    Da du nicht wusstest das sie 12 ist, kann man dir da eigentlich keinen Vorwurf machen. Macht auch keinen UNterschied ob 16 oder 12, zumindest rechtlich.

    Ich denke, wenn es zu einem Verfahren kommen sollte, dann gibts entweder einen Freispruch oder zumindest ein Urteil mit geringer Strafe.

    Wie gesagt, das ist auf Deutsches Recht bezogen und nur meine Ansicht der Dinge. Ein Dt. Gericht so wie ein Schweizer Gericht kann das ganz natürlich anders sehen. Ich rate dir daher im Fall eines Verfahrens einen Anwalt aufzusuchen. Den Verlauf solltest du übrigens auch ausdrucken und gut aufbewahren. Auch die Bilder. Uud diese, sehr schlechte, Mail.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Erstens droht dir keine Anzeige, wenn du dir den Text der Mutter einmal richtig durchliest. Sie warnt dich nämlich nur und mehr nicht.

    Zweitens sieht die Mutter sehr alt aus, wenn ihr Kind (ohne Aufsicht) solchen Mist im Netz schreiben darf,

    Die Mutter hat eine Aufsichtspflicht, die sie verletzt hat.

    Mach`dir keinen Kopf, denn nach dieser Geschichte kommt garnichts mehr.

    In Zukunft guckst du besser hin, damit du es nicht mit einem Kind zu tun hast. Weiterhin läßt du dir erst von der Gegenseite ein hüllenloses Bild schicken. Dann hast d u nämlich etwas im Falle einer "Erpressung" in der Hand.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich denke mal, dass die in msn noch alles gespeichert haben, also man könnte alles nachverfolgen was ihr geschrieben habt, und somit könnte dann deine unschuld bewiesen wreden dass du sie nciht überredet hast oder so...

    viel glück ;)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    du brauchst einen anwalt,eine therapie und eltern die dich einwenig zurecht rücken...mehr nicht!

    Quelle(n): internet ist oft nicht nett
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