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Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger-in?
Hallo ihr lieben,
beginne im Oktober meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und habe noch ein paar fragen offen.
Muss man in der Ausbildung auch Nachtschichten übernehmen?
Von einer Freundin habe ich gehört das sie ihr Urlaub nicht selber planen kann sondern vorgeschrieben bekommt. Stimmt das?
Wie viele Wochenende muss ich durcharbeiten und wie viel Tage habe ich zum beispiel nach 10 Tage durcharbeiten frei?
Wie viel Wochen am Stück hat man theoretischen unterricht?
usw. .
Liebe Grüße Lisa.
2 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
1. Nachtschichten: Wenn du bereits volljährig bist und es zur Ausbildung gehört - JA. Jugendliche dürfen jedoch laut Jugendarbeitsschutzgesetz (es gibt Ausnahmen) nur zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden.
2. Wenn deine Freundin dies mit sich machen lässt hat sie selber Schuld. Laut Bundesurlaubsgesetz ist dies nur bei Betriebsurlaub zulässig. Jedoch darf der Arbeitgeber zu bestimmten Zeiten (z. B. Einzelhandel und Weihnachtsgeschäft) eine Urlaubssperre verhängen. Ansonsten ist dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers zu entsprechen.
3. Wochendendarbeit ist (auch hier gibt es Ausnahmen) bei Jugendlichen ebenfalls nicht statthaft. Ansonsten bestimmt dies der Arbeitgeber mit seinen Dienstplänen. 10 Tage am Stück durcharbeiten ist nicht zulässig. Auch nicht für erwachsene Arbeitnehmer.
4. Der theoretische Unterricht im Klassenverband findet entweder- und das richtet sich nach der jeweiligen Schule bzw. Ausbildungsphase - ein- bis fünfmal wöchentlich statt oder als Blockunterricht in ein- oder mehrwöchigen Unterrichtsblöcken, die sich mit dem praktischen Teil der Ausbildung abwechseln.
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo Lisa,
um Dir die Frage genau beantworten zu können, muss man wissen wie alt du bist. Falls du nämlich unter 18 Jahre alt bist greift bei Dir das Jugendarbeitsschutzgesetz ;-)