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Gerd fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Muß mann Trennungsverträge zwischen Eheleute notariell beglaubigen?

5 Antworten

Bewertung
  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn sie vor Gericht Bestand haben sollen: Ja.

  • Paul
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Für Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen zur Vermögensauseinandersetzung sieht das Gesetz keine generelle Beurkundungspflicht wie bei Eheverträgen(§ 1410 BGB) vor.

    Notarielle Beurkundung oder Protokollierung in einem gerichtlichen Vergleich (§ 127a BGB) ist aber ausnahmsweise dann erforderlich, wenn zugleich eine im Zusammenhang stehende beurkundungspflichtige Materie geregelt, insbesondere eine Vereinbarung zum Zugewinnausgleich i.S. des § 1378 III S. 2 BGB getroffen wird oder wenn Gegenstand des Vertrages nur oder auch die Übertragung oder Begründung von Rechten an Grundstücken ist.

    Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich geregelt und kann nicht per Trennungsvertrag anders bestimmt werden. Alles andere kann man im Trennungsvertrag regeln.

    Um den Streitwert und damit die davon abhängigen Kosten zu reduzieren, haben wir z.b. damals unser gemeinsames Haus vorher verkauft

    Quelle(n): ich bin zweimal geschieden und war 20 Jahre mit einem Rechtsanwalt befreundet
  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Heißt das nicht Ehevertrag? Ein Schreiben was auf die art entsanden ist: Schatz, es ist aus und nun unterschreibst du mir den wisch.. dürfte vor Gericht wohl keine gültigkeit haben. Ob notariell beglaubigt, oder nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    JA JA JA

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was willst Du denn damit regeln? Es gibt nichts, was nicht ohne die Mitwirkung eines Familiengerichts möglich wäre. Witzlos.

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