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Von Katalogbestellung zurücktreten?

Guten Morgen!

Zur Vorgeschichte: Mein Vater hatte diesen Mittwoch einen Schlaganfall und liegt seitdem auf der Intensivstation. Es besteht keine Lebensgefahr, aber er hat trotz Medikamenten Bluthochdruck. Er ist sehr empfindlich und regt sich sehr schnell auf. Daraufhin verschlechtert sich natürlich sein Zustand. Seine rechte Körperhälfte kann er nicht bewegen. Trotzdem will er bald wieder Fahrrad fahren (sein grosses Hobby,Wert ca.1.300€). Er hat auch nicht vor in Frührente zu gehen sondern meint weiter als Altenpfleger arbeiten zu können! Das halte ich für absolut realitätsfern! Er arbeitete sehr hart und viel-schob ständig zusätzliche Schichten-TAG und NACHT! Er raucht, ist seit JAHREN ALKOHOLIKER und ernährt sich falsch. Ärztliche Hilfe lehnt er ab, er würde ja nur gelegentlich trinken. Mit seiner Ärztin habe ich bereits darüber gesprochen-sie glaubt mir. Schliesslich wird bei ihm am Montag eine Spiegelung mit einer Narkose gemacht.

Zum Problem:Gestern hat er mir grinsend erzählt das die kommende Woche ein weiteres Fahrrad zu ihm nach hause geliefert wird. Er lebt mit seiner Lebensgefährtin zusammen,ich habe eine eigene Wohnung. Es ist möglich das bei der Lieferung seine Freundin nicht da sein wird, und die Nachbarn nehmen sowas grosses nicht an. Mein Vater hat heimlich bestellt, die Freundin weiß offiziell nichts (ich habe es ihr erzählt). Was soll sie machen wenn sie doch zuhause ist?

Zum grössten Problem: Das neue Fahrrad kostet insgesamt 2.000€. Einen Teil hat er bereits angezahlt. Den Rest will er in Raten zahlen. Er will beide Fahrräder behalten, obwohl er schon Schulden hat! Seine Argumente: Für sein 1,5Jahre altes Rad bekommt er im Falle eines Verkaufs kein Geld mehr. Er glaubt nicht das er noch aus dem Kauf raus kann-und WILL es auch nicht! Mit seinem alten Rad will er in Zukunft zur Arbeit fahren,und mit dem neuen zum Spass trainieren. Er hat jetzt schon kein Geld mehr! Und wenn ihm sein Gehalt auch noch wg. Krankheit um die Hälfte gekürzt wird kann er sich gleich aufhängen! Sein Kommentar: 850€ zum leben wären ja nicht sooooo wenig....

Ich weiss nicht weiter. Helfen kann ich ihm nicht wirklich. Ich habe zwar selbst keine Schulden und gehe auch arbeiten aber es reicht gerade mal so für mich selbst. Wohnen kann er nicht bei mir (Einraumwohnung 55qm). Seine Freundin sagte mir im vertrauen wenn er das Fahrrad behält muss er aus IHRER Wohnung ausziehen. Sie hat ihm schon so oft finanziell ausgeholfen. Aber wie gesagt, er ist im Moment sehr schwach. Wir können ihm nicht in den Hintern treten. Gestern musste ich meinen Besuch abbrechen weil sein Bluthochdruck weiter angestiegen ist. Dabei habe ich wirklich nett und Rücksichtsvoll mit ihm über das Thema gesprochen.

Im Internet habe ich versucht mich etwas schlau zu machen. Aber dieser Fall ist doch recht schwierig. Wir bräuchten vermutlich einen Anwalt, wofür wir aber kein Geld haben. Ob er sich das Fahrrad nach seinen Wünschen zusammen bauen lassen hat weiss ich nicht. Weitere Familie, Freunde oder Bekannte hat er nicht. Und meine Freunde sind genau wie ich zu jung und unerfahren.

Ich kann nicht zulassen das mein Vater auf der Strasse landet, aber was soll oder kann ich tun? Er sieht die Realität nicht, und will über die Zukunft im Moment nicht sprechen. Er will erstmal abwarten.

Eine Zwangsvollstreckung droht nicht. Er hat "nur" sein Konto bis zum Anschlag überzogen und "nur" Schulden bei seiner Freundin. Das Fahrrad hat er sich aus irgendeiner Fachzeitschrift für Radsportler bestellt.

Wie kann ich einen 55jährigen Mann am besten überzeugen das richtige zu tun? Von mir als sein Kind hat er sich noch nie etwas sagen lassen. Ich hätte ja von nichts 'ne Ahnung und übertreibe immer...

Trotz allem ist er mein Vater und ich will ihm helfen. Nachher fahre ich ihn wieder besuchen.

Sorry für den langen Text.

Und bitte schimpft nicht über meinen Vater, er ist krank und kein schlechter Mensch!

Update:

Eben hat mich seine Freundin angerufen. Vermutlich schmeisst sie ihn nicht raus, überlegt aber sich von ihm zu trennen. Wenn er das Fahrrad zurück gibt, gibt sie ihm noch eine Chance.

Update 2:

@Sobriquet

Ja, ich bin deiner Meinung. Es ist zum Teil eine Ausrede damit er sein Rad ohne schlechtes Gewissen behalten kann. Der andere Punkt ist der, dass das Rad nicht mehr neu aussieht und nicht mehr 1.300€ bringen würde. Dieses "Opfer" will er wohl nicht in kauf nehmen. Bleibt das Rückgaberecht trotz Anzahlung und Ratenvereinbarung bestehen?DANKE für deine Antwort!

Update 3:

@Sus

Leider doch! Sofort nach der Arbeit fängt er an mit dem Trinken, geht dann schlafen, und nüchtert bis zur nächsten Schicht aus. Funktionierte 9Jahre lang. Jetzt hat er die Quittung dafür bekommen.

Update 4:

Ich werde ihn fragen ob ich mir seine Unterlagen anschauen darf. Das Einzige was ich weiss ist, dass irgendwann die Woche dieses Fahrrad kommt. That's all I know. Danke für deine Netten Worte.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    nun erst einmal für dich zum Trost " Alter schützt vor Torheit nicht", nun zu deiner frage; hast du Einsicht in den Geschäftsvorgang /Bestellung für das Fahrrad da sollte auch ersichtlich sein ob es eine Einzelanfertigung ist bzw wie sich die Bestellung zusammensetzt. Du hast sicher ein Rückgaberecht bei Internet Bestellungen in der Regel sind das 14 Tage. Sicher sind bei Einzelanfertigungen Sicherheitsleistungen zu erbringen die zum teil weg sein können. Da hilft es mit dem Geschäft zu reden besser bevor es geliefert wird, sicher ist ein seriöseres Geschäft bereit den Auftrag wieder zu stornieren. Aber dazu solltest du wissen wie, wo, wann und an wen der Auftrag erteilt wurde.

    Dann kannst du auch aktiv werden. Viel Glück und gute Genesung für dein Dad

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Oh ha, das klingt nicht gut. Alkoholiker, Schlaganfall, neue Schuldenansammlung trotz bestehender Schulden, Krankengeld, evtl Frührente .......... und wahrscheinlich noch mehrere Leichen im Keller von denen du gar nichts weißt. Es müssen alle Papiere auf den Tisch, geordnet werden und sich ein überblick verschafft werden was da los ist. Wahrscheinlich wird er damit nicht einverstanden sein, denn dann währe das volle Ausmaß sichtbar. Dann hast du die Möglichkeit dir hilfe vom Gericht zu holen. Früher nannte man das Entmündigen lassen, heute heißt das Vormund oder so ähnlich. Das ist ein schwerer Schritt, aber manchmal leider das einzig sinnvolle. Sprich mal mit seiner Lebensgefährtin und der Ärztin darüber, was sie davon halten. Schwer Schritt und ich möchte in deiner Haut nicht stecken. Ist er für sein eigenes Wohlergehen denn überhaubt noch fähig für sich selbst zu entscheiden? Sprich Therapien, Behandlungen, Entscheidungen, Entzug.......

    Wg dem Fahrrad würde ich allerdings vor Lieferung mit der Firma sprechen, bevor sie liefern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Selbst wenn das Rad geliefert wird (also zB wenn seine Lebensgefährtin nicht zuhause ist und es doch ein Nachbar annimmt) könnt ihr es doch immer noch zurückschicken bzw wieder abholen lassen. Normalerweise hat man ja 14Tage Rückgaberecht, in der man vom Kauf zurücktreten kann. Sie kann ja den Versandhandel anrufen oder denen eine Mail schreiben, dass ihr Partner mit ernsthaften Symptomen im Krankenhaus läge (würde ich dazusagen, denn wegen einem Beinbruch hätten die sicher nicht so ein Einsehen) und in nächster Zeit daher das Rad leider nicht brauchen kann. Und wenn dein Vater entlassen wird und danach fragt, soll sie ihm sagen, dass er doch erstmal kurieren und ganz gesund werden soll, und danach kann man ja über eine neue Anschaffung nachdenken. Ihm quasi auf die sanfte Tour vorerst ausreden.

    Aber was andres: abgesehen vom Gesundheitszustand...nicht übelnehmen, aber dein Vater scheint ja merkwürdige Ansichten zu haben, wenn ihm ein 1,5Jahre altes - 1300Euro teures - Fahrrad wertlos erscheint. Aber ich denke, so wie du schreibst, denkst du sicher ähnlich wie ich.

    Nachtrag: bei Ratenzahlung und Anzahlung gelten dieselben Rechte wie bei einem "normalen" Kauf auch. Das wäre ja noch schöner, stell dir das mal vor! Da würde ja jeder Versandhandel und jeder Laden nur noch Ratenkauf mit Anzahlung anbieten, wenn man dann die Ware auf jeden Fall behalten müsste!!!

  • Sus
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    So schlimm wie ein Schlaganfall ist,aber ich für meinen Teil glaube nicht das er als Alkoholiker in der Altenpflege arbeitet.

    Aus dem Kaufvertrag für das Fahrrad kommt er auf alle fälle raus,da er ein 14 Tage-Rückgaberecht hat.

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