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Ist eine defekte 3. Bremsleuchte ein Grund für einen Strafzettel ?

Die Bremsleuchte wurde nachträglich eingebaut und ist nun defekt. Darf ich damit fahren, oder gibt das einen Strafzettel ? Die gesamte weitere Beleuchtung ist in Ordnung !

Ein Ausbau der Leuchte ist nicht möglich, da sie Teil eines Heckspoilers ist.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Alles was am Fahrzeug beleuchtungstechnisch angebaut ist muss funktionieren, und den Vorschriften entsprechen. Sobald wie hier die angebaute Bremsleuchte nicht funktioniert, entspricht sie nicht mehr der ABE.

    Abzuleiten ist das aus dem Bußgeldkatalog

    123136 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vor-

    handen/betriebsbereit *) war.

    § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.4 Bkat

    ( B - 1) 10,00

    http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZ...

    Es nicht unterschieden zwischen vorgeschriebener und nicht vorgeschriebener Beleuchtung. Kostet also 10€ falls es bemängelt wird. Das liegt im Ermessen des Polizisten ob er nur ermahnt, eine Mängelkarte ausstellt, oder eine Mängelkarte und eine Verwarnung von 10€ ausstellt.

    Bei der HU ist eine defekte Beleuchtung wie eine dritte Bremsleuchte, oder Nebelschlussleuchte nur ein geringer Mangel. Der wird auf dem Prüfbericht vermerkt, Plakette gibt es dennoch. Liegt dann in der Verantwortung des Halters den Mangel beheben zu lassen.

    Wie weit der Begriff Beleuchtung gehen kann, es wurden schon mal 10€ fällig weil eine im Auto vorhandene Taschenlampe nicht funktionsfähig war. Wird heute imho nicht mehr geahndet, war auch übertrieben.

    Wenn die dritte Bremsleuchte nachträglich angebaut wurde, darf sie wieder abgebaut, oder auch anderweitig abgedeckt werden, so das sie nicht als Beleuchtung erkennbar ist, Leuchte raus und zuspachteln, falls das hilft.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mir ist auch bekannt, daß alle verbauten Extras, die verkehrstechnisch oder sicherheitstechnisch relevant sind, auch funktionieren müssen - so auch Nebelscheinwerfer, Airbag und eben auch 3. Bremsleuchte, nicht aber elektrische Scheiben- und Antennenheber usw. Also alles was Zulassungs-/Eintragungspflichtig ist, muß funktionstüchtig sein. Ob es direkt zu einer Strafe kommt, wenn man nicht zugibt, daß der Mangel schon länger besteht, bin ich nicht sicher, zumindest aber zu einem Mängelbericht mit Fristsetzung zur Reparatur oder Ausbau und Austragung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, ist sie. Denn: Jedes Teil, das am Auto montiert ist, muss auch funktionieren, egal, ob es Vorschrift ist oder nicht.

    ---

    @Rick, schön für dich, mich hat die ausgefallene Kennzeichenbeleuchtung mal 10 Euronen gekostet inklusive "Mängelrüge", und ich durfte bei der Polizei vorfahren mit repariertem Licht. Ich empfand das auch als nicht wichtig, aber die Sheriffs hinter mir anscheinend schon. (Die wollten mich vermutlich wegen was anderem drankriegen, aber da hatten sie sich geirrt.)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zu 100% nein da,die 3.Bremsleuchte nur eine Zusatzbremsleuchte ist !,ferner ist solche 3.Bremsleuchte nicht Vorschrift in Deutschland.Man kann ohne Probleme sie ausbauen aus dem Heckspoiler,da alles was man anbaut/einbaut auch wiederrum ausgebaut bzw.,abgebaut werden kann und besonders von der Fa.HELLA ist sowas kein Problem,da diese Bremsleuchte lediglich mit 2 Kreuzschlitzschrauben befestigt ist.

    In puncto TÜV ist das solch Sache.....,die eine TÜV-Sation wird das nicht bemängeln und die andere bemängelt das...,m.E. wäre das aber kein Grund dir die TÜV-Plakette zu versagen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Also,jedes Teil muss nicht funktionieren. Bei mir geht die Kennzeichenbeleuchtung seid Jahren nicht und ich find eine Reparatur nicht notwendig weil ich es nicht wichtig empfinde. Selbst der TÜV sagt ich solle es reparieren,auch beim nächsten Mal sagen sie es......Die Polizei stört es nicht weil ich bei Kontrollen nie drauf angesprochen werde.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja.

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