Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Herdplatte in der Mietwohnung defekt !!!?
Hallo,eine Herdplatte (große) ist in unserer Mietwohnung kaputt gegangen.Es gibt jedesmal einen Kurzschluß,wenn ich es anschalte.Habe es am Montag dem Vermieter gesagt,aber es kam bis heute immer noch kein Elektriker.Wie lange soll ich denn noch warten?Ich habe einen 4 Personen Haushalt und nur 2 große und 2 kleine Herdplatten, davon ist ja sogar eine große betroffen.Soll ich ihm noch Zeit bis nächste Woche geben oder gleich nerven.Ich weiß ja nicht, wie lange man auf sowas warten muß oder soll.Was meint ihr denn dazu. Bin gespannt auf eure Antworten - danke
Die Küche gehört zur Wohnung und der Herd ist verbaut,können da selber nicht ran.Es entsteht ein Kurzschluss in der ganzen Wohnung und alles ist aus und die Sicherung fliegt rauß.
6 Antworten
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich würde sagen, da ist Gefahr im Verzug, und der Vermieter sollte SOFORT einen Elektriker schicken, auch am Wochenende. Wenn dauernd die Sicherung fliegt ist das im Wortsinn BRANDGEFÄHRLICH, und ruf den Vermieter nochmal an und sag ihm, er soll SOFORT einen Elektriker schicken. Sonst beauftragst du einen, und wenn's ein Wochenend-Notdienst ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mit 3 Platten wirst du wohl kochen können, manche Herde haben nur 3 Platten und groÃe Familien
leben damit schon ein Leben lang. Laà also dem Vermieter etwas Zeit, er muà auch überlegen, ob er
den Herd reparieren läÃt, einen neuen kauft, dann auch gleich einen Handwerker findet. Erst wenn er
nach längerer Zeit gar nicht reagiert, auch keine Antwort gibt, kannst du selbst den Herd reparieren
lassen und die Rechnung von der Miete abziehen.
- GotlandLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
am letzten Montag also der 26.07.2010 hast du den Vermieter informiert darüber und bis heute ist nix passiert.........,da die Küche dem Vermieter gehört und das im Mietvertrag steht,ist der Vermieter verpflichtet den Herd instand setzen zu lassen,insbesondere da es immer einen Kurzschluà gibt und dieses m.E. Gefahr in Verzug bedeutet !.
Ich hoffe du hast die Information auch schriftlich dem Vermieter mitgeteilt (mindestens mit Einwurfeinschreiben,kostet ca.2,20€) ????,da dieser ansonsten behaupten kann er wisse von nichts und sich so rausreden kann.Puuh......,also man kann zur Not mit 3 Platten kochen aber die Sache mit dem Kurzschluà läÃt mich nicht los,daher würde ich beim Vermieter Druck machen und ihm eine Frist setzen von max.14 Tagen,passiert bis dato nix...,tja,dann würde ich über einen Anwalt den Vermieter informieren das du die Miete kürzt (bin überfragt wieviel % dir zustehen),da die Küche mit zur Wohnung gehört und dieses im Mietvertrag geschrieben steht.
Wenn du am 26.07.2010 den Vermieter informiert hast....,dann hatte dieser m.E. genug Zeit eine Fachfirma zu beauftragen aber,man kennt ja das leidige Thema Vermieter.....,Hauptsache der dumme Mieter zahlt immer pünktlich seine Miete und kommt seinen Pflichten nach.....,ich weià schon warum ich seit vielen Jahren meine Miete stets unter Vorbehalt zahle.
Da der kaputte Herd gleich die ganze Wohnung stromlos macht.............,sorry aber setze ihn unter Druck deinen Vermieter da hier Gefahr in Verzug vorliegt !!!,da durch welch Grund auch immer hier ein gefährlicher Fehler vorliegt welcher m.E. zu einem Wohnungsbrand führen kann .
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nerve den Vermieter. Er muss sich hinter den Handwerker klemmen. Auch das Ersatzteil ist nicht in 2 Tagen da.Der Herd muss auf alle Fälle ausgebaut werden. Sonst kommt auch der Handwerker nicht daran.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
wenn die Küche mit gemietet wurde ist der Vermieter dafür zuständig, das stimmt eventuell! Denn wenn es eine Klausel in Deinem Mietvertrag gibt, die einen Betrag für sogenannte Bagatellen ausweist, kann es sein, dass Du für die Reparatur selbst aufkommen musst.
Also schau Dir deinen Mietvetrag genau an. Gibt es keine derartige Klausel, wende Dich an den Mieterschutzbund oder einen Anwalt, Die kennen die exakten Fristen!
- *~Jessy~*Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Die Küche gehört dann wohl nicht dir, sondern war schon in der Wohnung? Jetzt ist eh Wochenende, also sags ihm halt am Montag nochmal. Und sonst kümmer dich notfalls selbst drum, so teuer wird das nicht, denke ich.