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Hat jemand Erfahrung mit einer Adoption gegen den Willen des Vaters?

Zur Vorgeschichte: Vor 10 1/2 Jahren bekam ich eine Tochter von einem Mann, in den ich damals glaubte, verliebt zu sein. Ich trennte mich von ihm als meine Tochter 2 Monate alt war. 9 Monate später lernte ich meinen jetzigen Mann kennen, lebe seitdem mit ihm zusammen und bekam noch 2 Kinder.

Da mein Mann meine Tochter mit grossgezogen hat, möchte er ihr auch rein rechtlich die gleichen Möglichkeiten geben wie seinen leiblichen Kindern und sie adoptieren.

Ihr leiblicher Vater hat meine Tochter seit der Trennung nicht wieder gesehen, niemals nachgefragt und natürlich auch nie bezahlt. Er stimmt einer Adoption auf Nachfrage des Jugendamtes jedoch nicht zu.

Beim Standesamt sagte man mir, dass es Fälle gibt, in denen die Adoption gegen den Willen des leiblichen Vaters stattfinden. Der Wille des Vaters wird sozusagen durch ein Richterurteil ersetzt. Es soll nicht ganz preiswert sein.

Hat jemand mit solchen Verfahren Erfahrungen gemacht und lohnt sich der ganze Aufwand für uns?

Oder sollten wir das lieber sein lassen, weil es keine Aussicht auf Erfolg hat?

4 Antworten

Bewertung
  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    das kannst du beim familiengericht beantragen.

    kleiner tipp: geh zum anwalt, lasse dem erzeuger eine rückwirkende unterhaltsforderung zukommen, und DANN frag noch mal nach wegen der adoption ;-)

    vergiß bei deinem ganzen vorhaben nicht, wenn dein "neuer" dein kind adoptiert, hat es auch rechtlich keinen anspruch mehr bei dem richtigen vater. damit meinte ich nicht, das du abwägen sollst, bei wem "mehr zu holen ist" für das kind später, sondern einfach nur, das es evl. auch eine entscheidung des kindes mit sein sollte.

    was den jetzigen vater des kindes angeht, der kann rechtlich auch dafür sorgen, das sein stiefkind nicht zu kurz kommt ( im verhältnis zu denn anderen beiden! )

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo!! Ich habe dieses Theater komplett durchgezogen - und ob es sich lohnt, muss jeder für sich wissen und entscheiden. Ich jedenfalls würde es wieder tun und mein Sohn auch. Ich "bekam" ihn, als er drei J. alt war. Als er 13 war, trennten wir "Eltern" uns. Inzwischen war er natürlich ebenso mein Sohn, wie die leiblichen Kinder aus der Ehe auch und ich wollte ihn behalten. Der leibliche Vater, der auch der Erzeuger meiner anderen Kinder ist und mit dem ich immerhin 12 Jahre verheiratet war, beantragte jedoch HEimunterbringung für den Jungen. Er wollte ihn nicht, die leibliche Mutter sowieso nicht und ich sollte ihn einfach nicht haben - reine Retourkutsche. Der beantragten Adoption stimmte er nicht zu bzw. er verlangte, dass ich im "Gegenzug", quasi als Bezahlung, auf die finanziellen Forderungerungen zu verzichten hätte (Unterhalt und diverse von mir bezahlte Schulden). Zum Glück bekam der Notar das mit und teilte mit, dass dies sittenwidrig sei. Danach war der Vater unauffindbar. Ein Ersetzungsantrag bei Gericht bedarf krasser Voraissetzungen ... doch diese lagen vor und liegen, wenn ich das richtig verstanden habe, auch in Deinem Fall vor. Der Vater kümmerte sich nicht, zahlte nicht und hat somit keinerlei Beziehung zum Kind, während der "neue" Ehemann ja das Kind wie sein eigenes mit großgezogen hat. Das sollte dem Gericht für den erforderlichen Nachweis "Eltern-Kind-Beziehung" ausreichen. Das mit der finanziellen Frage kann ich immer wieder nur mit Kopfschütteln beantworten - ich verstehe nicht, wer solche Märchen in die Welt setzt!! Der Notar verlangt für die Absichtserklärung einen Gebührensatz, der sich (je nach Einkommen der Antragsteller und dem Wunsch des Notars) bei ca. 100-300€ bewegt und der unabhängig davon ist, ob die ZUstimmung des Vaters ersetzt wird oder nicht. Auch bei Gericht werden die Kosten "angemessen" festgesetzt (wir haben z.B. keine Gerichtsgebühren bezahlen müssen, keinen einzigen Cent und beim Notar einmalig 95€ für die Urkunde). Stressig ist das Jugendamt. Die verlangen viel Mitarbeit, doch ich finde, dass das richtig so ist. Immerhin verändert sich mit der Adoption das gesamte Leben des Kindes, möglicherweise auch der Nachname, je nach Konstellation bei Euch. Auch die Erbschaftsverhältnisse ändern sich, wie auch Verwandtschaften. Das ist schon ein heftiger Schritt. Trotzdem: ich würde es immer wieder tun und bereue die insgesamt 16 Jahre (!!), die die Adoption insgesamt gedauert hat, nicht. Allerdings war es sehr viel komplizierter als bei Euch, weil ich ja nach der Trennung gar keine Rechtsstellung mehr zum Sohn hatte, während bei Euch eine klassische Stiefkindadoption vorliegt, die in der Regel reibungslos abgeht!! Aussicht auf Erfolg besteht in jedem Fall, da das Kindeswohl im Vordergrund steht - und das beinhaltet, dass die Tochter das Recht auf Gleichstellung mit ihren ehelichen Geschwisterkindern hat. Ihr Wunsch sollte allerdings auch die Adoption sein, da sie in jedem Fall gefragt wird. Am wirkungsvollsten ist es, wenn sie selbst zum Jugendamt geht und den Antrag stellt .... aber nur, wenn sie das entwicklungsmäßig schafft. Juristisch wirksam ist das nicht, aber in jedem Fall macht es deutlich, dass es der freie Wille des Kindes ist!! es wird auch geprüft, ob der "Adoptionskandidat" geeignet ist, dem Kind ein Vater zu sein (ich finde es immer merkwürdig, denn bei eigenen Kindern fragt vorher auch keiner, immer erst, wenn es zu spät ist!!). Dazu gehört die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, Nachweis über das Vermögen (hier ist es z.B. hinderlich, wenn der leibliche Vater aus sehr vermögenden Verhältnissen kommt, weil das Kind ja mit der Adoption die Erbansprüche verliert, da der Vater aber nicht zahlt, wird das wohl nicht so sein!!) und auch seine Vorstellungen über Erziehung, z.B. bei den eigenen Kindern. Wenn die Kinder aber als "vollwertige Geschwister" aufgewachsen sind, sollte das komplikationslos gehen!! Viel Glück!! Methodisch angegangen, kann das Ganze innerhalb eines Jahres über die Bühne gehen. Finanziell ist es zu stemmen, auch, wenn später JEDE einzelne neue Urkunde Geld kostet. Ist ja nur einmalig!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn ihr heiraten würdet würdest du doch den namen deines mannes annehmen. und deine tochter würde dann auch seinen namen bekommen.dazu muß er deine tochter nicht adoptieren. die unterhaltszahlungen muß dein ex weiterhin leisten. und gegen eine heirat kann er nichts machen. frag mal nach. am besten beim anwalt für familienrecht.

    viel glück

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Zustimmung verweigert wird, kann ggf. das Familiengericht einspringen.

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