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Ist eine Schätzung des Hauses beim Verkauf Bedingung ?

Ich muß aus aus gesundheitlichen Gründen mein Bungalow (inkl. 960 qm Grundstück) verkaufen, schreibt mir da irgendein Gesetz eine Pflicht Schätzung vor oder ist das nicht notwendig ? Könnt Ihr mir helfen bzw. weiß jemand wo ich etwas im Internet nachlesen kann ? Vielen Dank im voraus

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eine Schätzung nicht,aber zu deinen eigenem Vorteil,würde ich ein Gutachten über das Haus erstellen lassen.Damit spätere Reklamationen ins Leere laufen.Den Verkauf würde ich einem Makler übertragen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst das Haus nicht schätzen lassen. Es hat einer geschrieben , dass kein Mensch ein Hus ohne Schätzung kauft oder er wäre verrückt. Blödsinn. Ich arbeite als Makler und habe genug Immobilien verkauft. Da wollte noch nie jemand ein Gutachten.

    Gutachten haben auch leider den Nachteil, dass diese oft falsch( am Markt vorbei) sind. Gutachter verkaufen keine Immobilien.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gute Immobilienmakler werden eine Immobilienbewertung vornehmen und dem Verkäufer sagen können, was für Preise in dieser Lage i.d.R möglich sind.

    Mit dem Makler kann ein Vertrag abgeschlossen werden, sodass der Käufer die Maklergebühr alleine trägt.

    Grundsätzlich sind die Dinge soviel wert, wie jemand bereit ist dafür zu bezahlen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Vorgeschrieben ist nur der Energieausweis. Wenn Du mit dem Käufer einig wirst brauchst Du keine Schätzung

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Wertgutachten kann hilfreich sein beim Verkauf des Hauses, muß es aber nicht, denn der im Gutachten ermittelte Wertt wird dann als Verhandlungsbasis genommen.

    Steigt dann zwischenzeitlich der Grundstückspreis, vergleichbarer Grundstücke in der Gegend, könnte dein Wertgutachten einen niedrigeren Wert aufweisen, ein neues Gutachten müßte dann erstellt werden, was wiederum einige tausend Euros kostet.

    Sinkt der Marktwert der umliegenden Grundstücke kannst du den Preis im Wertgutachten verlangen. Kommt es zu einer Versteigerung kannst du nur mit dem halben Preis des Wertgutachtens rechnen.

    Bedingung wird ein Wertgutachten nur dann, wenn eine Vormundschaft angestrebt wird und dir ein gestzlich beauftragter Betreuer vor die Nase gesetzt wird (wird dann vom Amtsgericht beauftragt).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Heiko, leider kann man Dir keine Mail schreiben, ist von Dir nicht freigegeben.

    Setz Dich mal mit mir in Verbindung zwecks dem Bungalow. ( Über meinen Avatar ).

    Danke, Peter.

  • O
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Schätzung oder Gutachten sind nicht nötig,

    über den den am Markt erzielbaren Preis, informiert dich ein erfahrener Immobilienmakler

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du brauchst absolut garnichts machen. Glaube aber bitte nicht, dass du einen Käufer finden wirst, der

    dein Haus ohne Gutachten/Schätzung kaufen wird. Diese Person müsste ja verrückt sein.

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