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Eidesstattliche Erklärung?

Ich möchte mit meinem Freund, der in Kuwait arbeitet und aus Indien stammt, eine Partnerschaft in Deutschland eintragen lassen. Da es für Inder weder eine Ehefähigkeitsbescheinigung noch Ledigkeitsbescheinigung vom Konsulat für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gibt, möchte er wie viele andere, eine eidesstattliche Erklärung abgeben, die vom Konsulat beglaubigt werden soll. Ich weiss, dass alle Unterlagen in Deutschland vom OLG geprüft werden und fürchte, dass das Anschreiben nicht akzeptiert werden könnte, allerdings gibt es nun mal für solche Partnerschaften keine Möglichkeit, andere Unterlagen vorzubringen. Wie wird dieser Sachverhalt hier in Deutschland gehandhabt? Wird auf die Umstände der dortigen Gesetze in Bezug auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften Rcksicht genommen?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sorry, aber dazu wirst du wohl einen Fachanwalt einbeziehen müssen.

    Hier eine fundierte, sachlich und fachliche auf deine Sachlage bezogene richtige Auskunft zu bekommen, halte ich für unmöglich.

    Sind doch die Implikationen, die deiner Sache anhaften, mehr als mannigfaltig.

    jeder der ein bisschen an Verantwortungsgefühl inne hat, wird sich dazu einer Antwort enthalten.

    ich gehe sogar mit Tante Gerti in ihrer Aussage konform, und dabei weis jeder, wie ich zu der stehe.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was hat das OLG mit der Partnerschaft zu tun? Oder ist OLG hier nicht das Oberlandesgericht?

    Normalerweise geht man zum Standesamt und die unten aufgelisteten Unterlagen gibt man ab. Dann bekommt man einen Termin und man "heiratet" dann.

    Ich würde dir empfehlen, dass Du mit deinem Freund einen Ehevertrag abschließt. Damit dann zum Notar gehen und beglaubigen lassen. In dem Vertrag schreiben, dass ihr beide ledig seid. So oder so wirst Du eine Erklärung abgeben müssen, wo mind. ein Partner sich bereit erklärt, für den Anderen zu sorgen etc. Wenn Du nicht weiterweißt, dann ab zum Anwalt. Sollte dein Freund keinen gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben, wirst Du eh einen Anwalt brauchen.

    Was Kuwait betrifft: Eure "Ehe" ist nicht anerkannt. Auch gibt es vereinzelt EU-Staaten, die diese Ehe nicht anerkennen. Strafen erwartet euch nicht in Kuwait. Aber herumsprechen sollte sich eure Partnerschaft nicht. Er könnte vielleicht seine Aufenthaltserlaubnis verlieren und abgeschoben werden.

    Unterlagen für Standesamt (Quelle: Standesamt Bremen)

    Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    1. Die Partner/innen müssen sich durch Personalausweis/Reisepass ausweisen

    2. eine von der Meldebehörde ausgestellte aktuelle Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe der Vor- und Familiennamen, Familienstand, Wohnort und Staatsangehörigkeit. Das ist nicht notwendig, wenn Sie in Bremen mit alleinigem Wohnsitz gemeldet und die Anmeldung sowie die Eintragung der Lebenspartnerschaft in den bremischen Standesämtern vorgenommen worden sind

    3. eine aktuelle beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister, die nicht älter als 6 Monate ist (Sie können die Abschrift bei Ihrem Geburtstandesamt erhalten)

    4. wenn Sie verheiratet waren zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (früher: Familienbuch) Ihrer letzten Ehe oder, falls für diese Ehe kein Familienbuch geführt wird, die Ehe-/Heiratsurkunde sowie einen Nachweis über die Auflösung der Ehe, der nicht älter als 6 Monate ist (sie erhalten den Nachweisw beim Standesamt der letzten Eheschließung). Waren Sie mehrmals verheiratet und wurde die letzte Ehe nicht in Deutschland geschlossen, benötigen wir die Dokumente für alle Eheschließungen

    5. wenn Sie schon "verpartnert" waren, die Lebenspartnerschaftsurkunde und ein Nachweis über die Auflösung dieser Lebenspartnerschaft.

    Partner mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen zusätzlich nachweisen:

    * ihre Staatsangehörigkeit durch ihren Reisepass, ihren Personalausweis mit Eintragung der Staatsangehörigkeit oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates

    * ihren Familienstand durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates.

    Gerne übergeben wir Ihnen bei persönlicher Vorsprache ein Merkblatt über die in Ihrem Fall notwendigen Unterlagen.

    Bei der Anmeldung sollten grundsätzlich beide Partner anwesend sein. Ein verhinderter Partner kann aber auch durch Vollmacht den anderen Partner zur Anmeldung ermächtigen. Den entsprechenden Vordruck für diese Vollmacht (Beitrittserklärung) können Sie bei uns telefonisch anfordern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er braucht nur die Ehefähigkeits bescheinigung das er ehefähig ist und nicht Verheiratet der Rest wird nach Deutschem Recht geregelt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Freund sollte im eigenen Interesse auf jede dokumentarische Aufbarbeitun Eurer Parnterschaft verzichten. Kuweit ist nicht die Niederlande. Es könnte schlimm werden, wenn seine Neigung bekannt wird. Manche Muslime wissen nicht, dass es auch andere Schwule gibt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Lukas,

    @Desert ist mir schon zuvorgekommen und hat Dir eine durchaus vernünftige und kompetente Antwort gegeben. Verfahre genau nach diesem Schema, so kannst Du alles regeln. Das OLG (Oberlandesgericht) hat hier keinerlei Mitwirkung, wenn doch, den fehlt mir diese Information was jedoch nicht glaube.

    Gruß und alles gute, Peri

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