Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Schadenersatzt (Brandstiftung durch Unbekanntem)?
Wie haben einen Leeren Karton LG neben die Mülltonne gestellt daneben lagen Zeitungen und Werbung (Nur Restmülltonne Vorhanden) Wo Reweparkplatz überdacht metall Gitter Umzäunt abgeschlessen.
Dort ist Brandstiftung begangen worden jetzt will der Vermieter von Uns den Brandschaden ersetzt haben ist das Rechtens Nur zur Info dort ist jetzt im Laufe der letzten 4 Jahre 3 Mal Brandstiftung begangen worden zu dem hatten wir den Karton schon 3 mal in die Tonne getan und irgenwehr hat ihn wieder daraus geholt sind wir jetzt Haftbar für den schaden obwohl der Karton eindeutig nicht der Brandherd war? er ist nur mit abgebrand und ein Rest davon ist noch erhalten??? Bitte nur ehrliche antworten? weil wir sind nicht Haftpflicht versicherd und ich habe angst das der Vermieter uns zum Schaden ersatzt zwingen kann
Er sagt wir hätten den Karton Unsachgerecht endsorgt den hätten wir nicht dort hinstellen dürfen.
Wir waren beim Anwalt so einfach ist es nicht und versuchen kann er es der Anwalt vermutetmal das er sich nicht an die Auflagen der Versicherrung gehalten hat der weg des geringsten Wiederstandes und wenn keine möglichkeit seitens des Vermieters gegeben war den Karton anders zu endsorgen was anhand der Handyfotos so aussieht sind wir dem nach nicht haftbar er ist ein Fachanwalt für Bau und Verwaltungsrecht geringe chance auf seinen erfolg(Vermietererfolg) dennoch danke an alle
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo liebe Christiane,
also, in erster Linie tritt hier die Versicherung in Kraft, der Vermieter muss eine entsprechende Versicherung haben, hat er dass nicht, dann hat er selbst grob, fahrlässig gegen dass Mieterschutzgesetz verstoßen!!! Das ist klar!
Ein leerer Karton darf neben der Tonne zwecks Entsorgung abgestellt werden, dass ist nicht verboten. So wie Du schreibst, habt ihr alles richtig gemacht. Der Vermieter sollte auf der Hut sein, denn es könnte ihm ja, auf solch ein Dringen von ihm, jemand wegen "Erschleichung von Leistungen" anzeigen, und dass hätte wiederum den bitteren Nachgeschmack einer Straftat nach sich ziehen können. Mein guter Rat, wende Dich kurzer Hand an den Mieterbund. Ich wünsche Dir ganz viel Glück und möge dein Vermieter rasch vernünftig werden. Liebe Grüße, Peri.
Apropos Entsorgung, zur sachgerechten Entsorgung von leeren Kartons, gibt wahrhaftig keine Richtlinien. Hier kann man wirklich ins schmunzeln geraten. "Süß" der Vermieter. Lass Dich nicht ärgern, Du hasst wirklich nichts falsch gemacht.
- enovi64Lv 4vor 1 Jahrzehnt
natürlich nicht,daà ist wohl einwandfrei ein abzockversuch.
was hast du mit dem brand zu tun???ersetzen must du den wenn du verantwortlich für den brand bist.
da aber brandstiftung begangen worden ist haftet natürlich keiner ausser dem brandstifter und da der nicht zahlt,tja.
das ist einfach nur lächerlich eindeutig ein einschüchterungsversuch!
selbst wenn die sachen der brandherd gewesen wären und???sie sind angezündet worden.
rechtlich kann der gar nichts machen -wo du aber drauf aufpassen solltest schickt er dir einen gerichtlichen bescheid(wie der genau heisst ka)immer sofort wiederspruch einlegen,auch wenn man im recht ist,ist zwar ärgerlich aber sonst greifen unsere tollen gesetze und du schuldest ihm wirklich das geld und wie er dazu gekommen ist interessiert keinen du hast die frist überschritten.
lass dir mal den grund erklären warum irgendjemand der mit dem brand nicht das geringste zutun hat schadenersatz zahlen sollte-die begründung würde mich echt brennend^^ interessieren.
wirds nervig nicht den weg zum anwalt scheuen zumindest von einem beraten lassen damit das auf dauer aufhört und nicht ständig so weitergeht oder sogar noch ausartet.
die kosten für eine beratung halten sich in grenzen und dafür gibt es auch gerichtsbeihilfe usw. aber darüber klärt dich der anwalt selber auf.
und auf keinen fall irgendwas anerkennen oder unterschreiben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
na aber ganz sicher nicht.
hier gilt das verursacherprinzip und da ist der unbekannte, der die brandstiftung tätigte, derjenige der zum schadensersatz verpflichtet ist.
euch weil ihr dort einen karton platziert habt, als verursacher zu nennen, ist eine frechheit und der versuch, den geringsten weg des widerstandes zu gehen.
teil ihm mit, dass ihr euch sollte er weiterhin unwahr euch als schuldige ansehen, ihr die sache eurem rechtsanwalt übergebt.
"TM"
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Unsinn - wenn er Schadensersatz haben will, muss er gerichtsfest beweisen können, dass ihr den Barnd gelegt habt.
Das dürfte ohne Augenzeugen oder Videoaufzeichnung schwer fallen - auÃer du hast anderen erzählt, dass du alles angezündet hast.