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Timo
Lv 4
Timo fragte in Computer & InternetSonstiges - Computer · vor 1 Jahrzehnt

Rückgaberrecht ... bitte um rat?

Hallo Clevers ,

Folgendes Problem:

Ich habe mir HEUTE ein Coolpad für mein Laptop gekauft (2kleine lüfter )

Nun bemerke ich NACH dem Kauf das bei dem einen Lüfter 2 Blätter (genau nebeneinander ) kaputt sind und nebendran liegen

Bekomme ich rückgaberecht ?

Oder kann der Verkäufer verweigern da er sagen könnte : "das warst du !" ??

MfG Timo

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du hast auf jeden Fall das Recht, das Gerät umzutauschen (du könntest es auch reparieren lassen, aber ich nehme an, das ist in dem Fall viel zuviel Aufwand). Grund dafür ist folgender: Bei einem Kaufvertrag hat der Verkäufer die Pflicht, die Sache mangelfrei zu verkaufen. Das ist nicht einfach nur Kulanz des Verkäufers, das ist dein Recht und es ist gesetzlich so festgelegt (§ 433 Abs. 1 BGB). Der Verkäufer kann auch nicht einfach behaupten, dass du die Sache kaputt gemacht hast. Du bist ein Verbraucher, der Verkäufer ist Unternehmer, deshalb liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf vor (§ 474 BGB), da Verbraucher vom Gesetz besonders geschützt werden. Tritt bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb von sechs Monaten ein Mangel auf, wird davon ausgegangen, dass dieser schon beim Kauf vorgelegen ist (§ 476 BGB). Da du den Defekt ja sofort bemerkt hast, wird also nach dem Gesetz zu deinen Gunsten vermutet, dass das Gerät schon beim Kauf kaputt war. Also, der Verkäufer hat gar keine Chance, sich rauszureden, und wenn er es doch versucht, solltest du unbedingt auf dein Recht bestehen. Zitiere notfalls ruhig die oben genannten Paragraphen, da merkt der Herr dann, dass du deine Rechte kennst. :)

    Die AGB sind übrigens in dem Fall auch völlig irrelevant, da es gesetzlich verboten wäre, dieses Recht per AGB einzuschränken.

    Viel Glück beim Umtauschen, vielleicht ist der Verkäufer ja auch so nett und gibt dir gleich ein neues Gerät. Wenn nicht, du bist ganz klar im Recht und kannst ein neues Gerät verlangen!

    Quelle(n): Jurastudium
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ne ne der Verkäufer ist sicher so kulant und tauscht es dir aus brauchst nur die Rechnung und zur Not nimm deine Mama mit...^^

    (das ist jetzt nicht blöd gemeint aber für den Fall, dass zu noch nicht erwachsen sein solltest Mamas wirken auch auf doofe Verkäufer autoritär)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du Dich an die AGB hältst, kann nichts schiefgehen.

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