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Darf ich einen selbstgedrehten Film mit kommerzieller Musik an Bekannte als DVD für 5 Euro verkaufen?
Hallo,
ich, Schüler der 11. Klasse, habe zu Projekttagen spontan und erfolgreich mit Klassenkameraden einen 30-minütigen Spielfilm in der Schule gedreht. Die Aufnahmen waren sehr erfolgreich, die Schule war vom Trailer schon begeistert und wartet auf die Premiere im "Schulkino". Um den Film richtig emotional werden zu lassen, habe ich kommerzielle Filmmusik (Sakrileg, Das Parfüm, Liebe Braucht Keine Ferien, The Movies - The Game) eingefügt. Nun möchte ich wissen:
1. Darf ich diesen Film im Schulkino, das nur SchülerInnen und LehrerInnen betreten dürfen zeigen?
2. Darf ich den Film auf DVD brennen und SchülerInnen, LehrerInnen, Freunden und Bekannten für eine Aufwandsentschädigung der Filmherstellung und Material (DVD-Rohling, Cover, Case) von 5 Euro verkaufen?
Hier ist der Link zum Trailer für eine kleine Anregung! =)
http://www.youtube.com/watch?v=J-nSOBZUKoE
Ich wäre euch dankbar für eine Antwort
Gruß Daniel
Danke für die schnellen und seriösen Antworten. Das mit der GEMA-freien Musik funzt nicht. Auch da brauche ich Lizenzen etc. Und woher willst du wissen, wie der Film geworden ist? Du hast ihn nicht mal gesehen! Das war ein Trailer! Und du weiß auch nicht unter welchen Umständen er entstanden ist, denn diese sind echt krass gewesen. Ich hätte mehr Qualität in den Film gebracht, wenn man mich gelassen hätte, hat man aber nicht =)
10 Antworten
- Divisor LabiorumLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das mit der schulinternen Aufführung kann ich nicht beantworten. Die DVD zu verkaufen ist aber eindeutig illegal, außer Du fragst bei den Rechteinhabern der verwendeten Musikstücke nach Lizensierung. Wenn Du für den Gebrauch der Musik bezahlst geht das in Ordnung, ansonsten handelt es sich um eine strafbare Urheberrechtsverletzung. Genau genommen ist auch der Trailer strafbar, da außer der geklauten Musik quasi nur sehr banale, anfängerhaft erstellte Filmstücke zum Einsatz kommen. Ganz genau genommen ist schon das "lustige" Vorspannbild der MPAA eine strafbare Urheberrechtsverletzung. die nächstliegende Frage wäre quasi, ob das eingesetzte Pinnacle-schnittprogramm eine Raubkopie war......
Auch und, wenn Du tatsächlich DVDs mit dem Film verkaufen willst, und wenn Du den Trailer legal ins Internet stellen willst, brauchst Du von jedem zu erkennenden Menschen eine sog. "Model Release" d.h. eine schritliche Erlaubnis, das erzeugte Bildmaterial zu veröffentlichen - das ist soweit ich weiß die Rechtsprechung für den kommerziellen Einsatz und dem Recht auf das eigene Bild.
im prinzip gilt auch für Dich, "wo kein Kläger, da kein Richter". Da die Geldbeträge die für Urheberrechtsverletzungen bei Musik jedoch schnell für Juristen interessante Höhen erreichen, könnte ich mir durchaus vorstellen daß über das Internetvideo jemand hellhörig wird. Als Ersatz für die professionelle Filmmusik gibt es übrigens jede Menge GEMA-freie oder gemeinfreie Musik im Internet, das heißt mit etwas Mühe kämst Du ohne Urheberrechtsverletzungen aus
- ♣Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Du kannst es Dir schon denken, Offiziell und Öffentlich nicht, nur mit Gema und Konsorten, und ist natürlich zu Teuer.
Nur in einer geschlossenen und privaten Veranstaltung.
Damit ist der Weiterverkauf auch nicht gestattet, aber nur wegen der Musik.
So lange die DVDs nicht Öffentlich gezeigt werden, Kräht kein Hahn danach.
Du darfst sie auch nicht Offen anbieten, und für das Video eine Werbung machen und Eintritt kassieren, sonst kommt die Gema auf den Plan.
........Zum Video : Ist es Dein erster Dreh ?
Zur zwar passenden guten Musik, fällt das Video aber ziemlich ab.
Der Leitfaden , Handlung fehlt, das Video ohne Kommentar muss sich selbst erklären, ohne Ratespiel.
Zur Technik, Kameraführung : Viel zu Hippelig, und immer die gleichen Anfangsschwächen, zu schnell geschwenkt.
Es macht Nervös dem zu Folgen.
Du solltest noch viel Üben mit der Technik, dass es saubere Aufnahmen werden.
Vorher überlegen, welche Handlung, wie verständlich rüber kommt.
Möchte das Drehbuch nicht hervorheben, aber ein paar Gedanken mit Notizen sind Hilfreich.
Zum Vorführen muss mehr drin sein, als verwackelte Aufnahmen.
Damit ist Üben angesagt.
So haben alle angefangen, hätte Dir nichts geholfen, wenn ich Dich nur gelobt hätte.
Wenn das Interesse da ist, ist der Anfang gemacht für eine Steigerung, aber nicht ohne Manöverkritik.
Viel Erfolg damit.
Quelle(n): Kamerafrau / Fotografin. - DesperadoxLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn du keine Rechte an der Musik hast,solltest du dich nicht erwischen lassen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das darfst Du definitiv nicht.
Du darfst nur freie Musik verwenden, z. B. unter der Creative Commons-Lizenz, wenn dort erlaubt ist, dass Du sie aufführen und weitergeben darfst.
Bei urheberrechtlich Geschützter Musik mußt Du mit der jeweiligen Verwertungsgesellschaft oder dem Urheber selbst Kontakt aufnehmen und nachfragen.
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- vor 1 Jahrzehnt
Da du keine Rechte auf die Musik hast, ist es - wie meine ganzen Vorredner schon gesagt haben - illegal.
Aber wer wird es schon rausfinden? Du verkaufst die DVD's doch nur an Lehrer und Schüler. Lass dich nicht erwischen, und gut isses'.
Der Trailer ist gar nicht mal so schlecht. Es hat euch bestimmt viel Mühe gekostet diesen Film zu drehen.
- ,Lv 5vor 1 Jahrzehnt
dass du das nicht verkaufen darfst, sollte dir klar sein; ich habe eine lösung für so etwas :
nimm freie musik
- ?Lv 4vor 5 Jahren
Dafür soll ja die Gebühr von 10 € pro Quartal wegfallen. Es werden also nur Menschen dadurch zusätzlich belastet die mehr als 2 x im Quartal zum Arzt gehen. Chronisch Kranke sollen von der Zahlung übrigens befreit werden. Viel ärgerlicher ist es das den Politikern nichts anderes einfällt als die Beiträge für die Krankenkassen zu erhöhen. In keinem anderen Land sind die Arzneimittel so teuer und nirgends gibt es so viele Apotheken wie in Deutschland.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Darfst Du nicht. Es sei denn, die Rechte an der Musik liegen bei dir.