Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Stromzähler nicht korrekt getrennt nach Hausteilung - wer muss zahlen?

Nach einem Wohnungskauf in einem 3-FH haben wir festgestellt, dass bei der Hausteilung diverse Stromzähler nicht korrekt den geweiligen Wohnungen zugeordnet wurden. Vorher war alles in Alleinbesitz der Verkäufer.

Ein privater Zähler läuft auf Allgemeinstrom und umgekehrt hat sich ein Miteigentümer private Verbraucher an einen Stromzähler für Allgemeinstrom angeklemmt. An diesem 1 Zähler hängen Verbraucher, die der Gemeinschaft anhängen.

Wir haben das erst jetzt festgestellt. Stimmrechtlich sind wir unterlegen. Können wir den Verkäufer (jetzige Miteigentümer) gerichtlich zwingen, die Stromzähler nachträglich korrekt setzen zu lassen auf seine Kosten ? Gibt es hier schon Urteile, auf die wir uns berufen können? Einen Rechtsstreit würden wir gerne vermeiden.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    die damals ausführende elektrofirma hat das nicht korrekt getrennt

    diese kann man belangen.

    wer hat was in auftrag gegeben das muß vorher geklärt werden

    der verkäufer kann ein magler sein der kann nichts dafür er hat im auftrag gehandelt.

    der allgemeinstrom ist gesondert zu zählen durch einen eigenen zähler dieser muß vom EVU sein

    um streitigkeiten zu vermeiden ,die stromkosten werden durch die anzahl der wohnungen geteilt.

    man kann auch über einen zwischenzähler abrechnen da muß jemand die kosten im voraus auslegen,die dann über die jahreskosten abgerechnet werden

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Verkäufer haftet hier, da eindeutig ein "versteckter Mangel" vorhanden ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst ist ein Sachverständiger zu beauftragen, der die korrekte, unkorrekte Stromzufuhr begutachtet. Das macht der Stromversorger auf Antrag.

    Danach sind die Stromzähler an die Wohneinheiten zu koppeln, dieses ist den Verkäufern in Rechnung zu stellen, nicht dem Käufer.

    Jeder Wohninhaber (Besitzer oder Mieter) hat das Recht einer seperaten Abrechnung, so ein Stromwirrwar muß Niemand hinnehmen. Da geht es in der Eigentümerversammlung nicht um Stimmrechte, da geht es um korrekte Abrechnungen.

    (Währe ja noch schöner wenn andere Wohnungseigentümer sich den Strom oder das Wasser von Dir ziehen und abstimmen das sei gut so!) So geht es nicht, Demokratie hin oder her.

    Den Stromversorger oder einen vereidigten Sachgutachter mit der Überprüfung der Zugangsleitungen und Zählern beauftragen, laß Dich nicht verarsch.... Mehrheiten schön und gut, dann zapf doch bei Denen auch die Leitungen an. Die werden Klagen, verlaß Dich drauf!

  • vor 1 Jahrzehnt

    glaube auch dass der zahlen muss auf den der Zähler angemeldet ist - allerdings besteht möglicherweise die Möglichkeit das Geld bei der anderen Partei einzuklagen

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Krankheit gibt es wohl in fast jedem Haus. Zahlungspflichtig ist der, auf den der Zähler beim Versorger angemeldet ist. Dem Versorger ist die Kabelführung hinter dem Zähler gleichgültig.

    Quelle(n): eon Avacon
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nachträgliche Änderung sollte auf jeden Fall erfolgen.

    Mit dem finanziellen Ausgleich wird es schwierig, weil es schwer nachzuweisen ist.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.