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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Misst das Gesetz mit zweierlei Maß?

Franck Ribery muss eine Untersuchung wegen Sex mit einer 17jährigen, also einer MInderjährigen, über sich ergehen lassen.

Der 19jährige Superstar Alexander Klaws hatte in seinem Hotel Sex mit seiner 17jährigen Freundin, die er aus der Schule kannte. Darüber wurde berichtet und es wurde gelacht, er hätte nun den Supersex als Superstar. Keiner hat auch nur einmal daran gedacht, Ermittlungen gegen Alexander Klaws wegen Sex mit einer Minderjährigen anzustrengen.

Misst das Gesetz mit zweierlei Maß?

Wenn man lange mit einer Minderjährigen befreundet ist und die Eltern kennen einem auch und vertrauen einem, ist dann der Sex vor Gesetz nicht mehr strafbar?

Wenn die Minderjährige mehrmals sagt, auch übe viele Jahrzehnte, sie wolle keine Bestrafung wie im Falle Roman Polanski, warum drängt sich der Staat dazwischen und will dennoch bestrafen? Strafe sollte doch FÜR das Opfer sein und nicht für den Staat und wenn das Opfer sagt, nein, dann sollte der Staat das doch insoweit akzeptieren, dass Polanski verwarnt wird, nicht nochmals mit einer anderen Minderjährigen Sex zu haben, oder wieso ist diese Logik nicht so einsichtig?

9 Antworten

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  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nicht das Gesetz misst mit zweierlei Maß, sondern du vergleichst Äpfel mit Birnen!

    Franck Ribéry hat deshalb Ärger, weil er mit einer minderjährigen Prostituierten schlief. Das heißt, er nahm gegen Bezahlung eine Dienstleistung in Anspruch, zu deren Ausübung die Volljährigkeit vorgeschrieben ist.

    Alexander Klaws schlief mit einer etwa gleichaltrigen Bekannten auf vollkommen freiwilliger Basis. Als Erwachsener (über 18 Jahre) ist der Geschlechtsverkehr mit über 16-Jährigen legal, so diese nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen.

    Im Gegensatz dazu vergewaltigte Roman Polanski eine 14-Jährige. Nach den Ermittlungen machte er sie durch Drogen willenlos und nutzte diese Situation für sexuelle Handlungen aus. Hier handelt es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt, dessen strafrechtliche Verfolgung Pflicht ist und nicht von den Vorstellungen und Wünschen Betroffener abhängt.

    @ aaronphönix

    Weit klüger als mir gute Ratschläge erteilen zu wollen, wäre wohl, erst aufmerksam zu lesen und sich zudem um Verständnis des Textes zu bemühen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du verwechselst zweierlei Sachen.

    1. Franck Ribery fällt unter die französische Justiz und hatte Sex mit einer minderjährigen Prostituierten.

    2. Für Alexander Klawas wäre die dt. Justiz zuständig. Beide hatten aber freiwilligen Sex und somit verstieß Hr. Klaws nicht gegen StgB § 182 http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ist es nicht die französische Justiz die Untersuchungen gegen Ribery durchführt? Man kann ja nicht erwarten, dass französische und deutsche Justiz messen oder hatte Klaws in Frankreich den Sex mit einer 17jährigen?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Ribery liegt eine Anzeige vor. Der muß die Staatsanwaltschaft nach gehen. Hoffentlich wird er verknackt.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist nicht zweierlei Maß, es sind 2 Gesetze! Einmal das deutsche und dann das franz. Gesetz. Ribery hat Ärger mit dem franz. Gesetz, nicht nach dem dt. Gesetz. der dt. Staatsanwalt überprüft bisher nur, ob für Ermittlungen die Grundlage ausreicht.

    Klaws wird nach dem dt. Strafrecht beurteilt und da ist so eine Beziehung nicht strafbar. Ausnahmen wann doch, siehe StGB.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dahinter steckt auch keine Logik, wirklich nicht.

    Gesetz heisst eben nicht Gerechtigkeit.

    Übrigens: In Aachen hatte letztes Jahr ein 15Jähriger Sex mit einer Prostituierten. Was ist danach passiert? Gar nichts, der Junge hatte schliesslich gesagt, er sei 18, damit war die Sache gegessen.

    Bedeutet? Hinter diesen Strafverfolgungen stecken Frauen- und Feministenlobbyisten der Politikkreise. Das sollte eigtl jedem bekannt sein, ist kein Geheimnis. Wo keine Lobby, da ist häufig auch keine Bestrafung, bzw extra hartes Durchgreifen der Staatsgewalt. Frauen genießen eben heutzutage immernoch einen besonderes Schutz, Gleichberechtigung und Emanzipation hin oder her.

    In deinem Bsp ist das aber was anderes: Alexander Klaws hatte Sex mit seiner Freundin, sie waren altersmäßig nur 2 Jahre auseinander. Ribery hatte Sex mit einer "minderjährigen Prostituierten". Und Polanski war auch viel älter als das Mädchen (sie war 14 oder so?)

    Das sind diese Verfolgungen schon berechtigt. Und ob Ribery eine Strafe droht, steht ja noch nicht fest

    Quelle(n): Frauen und Kinder zuerst!
  • vor 1 Jahrzehnt

    Der 19 jährige hat auch keine Straftat begangen. Ribery schon, das hat werder was mit Alter, noch mit lange kennen zu tun.

    Es geht darum das Ribery eine Person unter 18 für sexuelle Handlungen BEZAHLT hat.

    Das ist nach §182 Abs.2 StGB eine Straftat. Hätte er sie nicht dafür bezahlt, wäre es auch keine Straftat gewesen.

    Das ist zumindest das Dt. Gesetz, die Franz. sind da sicehr ähnlich dabei.

    Edit:€ Heinz-pe..., Samuel: Ich empfehle euch DRINGEND mal das StGB zu lesen und erst dann irgenwas zu behaupten...

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Unterschied ist: Bei Ribery war es eine Prostituierte. Und eben da scheidet das Gesetz legal von illegal. Was den Fall Polanski angeht, so handelt es sich um Vergewaltigung, also um ein Delikt, das der Staatsanwalt verfolgen muss, wenn er davon Kenntnis erhält - unabhängig davon, was das Opfer dazu sagt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Gesetz misst tatsächlich mit zweierlei Mass.Kommt aber daher,das es in Frankreich andere Gesetze gibt,wie hier bei uns.Wenn hier bei uns ein 21 Jahre alter Mann,eine 14 jährige,auch mit derem Einverständnis,verführt,gibt es eine Strafverfolgung,auch wenn die Fam.der Verführten,keine Strafverfolgung will.Das macht unsere Staatsanwaltschaft von sich aus.

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