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Darf ich selbst gemachte Fotos von Gebäuden ins Internet stellen?

Guten Abend liebe Community,

ich habe gerade meine Festplatte durchsucht und einige Fotos, die ich mal für eine weit entfernt lebende Freundin gemacht habe, gefunden. Es handelt sich unter Anderem um Bilder vom Rathaus und mehrerer Kirchen meines Wohnortes. Auf einigen Fotos sind auch Personen drauf, die ich zufällig abgelichtet habe. Jetzt ist meine Frage:

Kann ich diese Fotos auf Internetseiten wie zB. deviantart.com oder so veröffentlichen, oder muss ich da erst den Eigentümer der Gebäude (sprich die Stadt, weil es öffentliche Gebäude sind) fragen?

Hoffe ihr könnt mir helfen, vielen Dank im Vorraus!

LG

Tyrion

Update:

@ orbit: Ja, die Bilder wurden aus der Fussgängerperspektive aufgenommen. Die Gebäude sind für jeden zugänglich und von der Strasse aus zu sehen.

Wenn ich die Personen mit Hilfe eines Grafikprogramms aus den Bildern rauseditiere, bzw. sie weiß ausmale, würde ich dann irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletzten? Man kann die Personen dann ja nicht mehr erkennen.

5 Antworten

Bewertung
  • orbit
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    dürfen Sie, sofern diese aus einer Fußgängerperspektive aufgenommen wurden.

    ich würde dann nur die Gesichter mit einem Weichzeichner unkenntlich machen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja,darfst du . !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das darfst man gemäß § 23 KunstUrhG. (siehe unter Quellen) Da es sich bei den Gebäuden um historische oder sehr bekannte Gebäude handelt, darf man diese Fotos ins Internet reinstellen, es sei denn sie erfüllen keinen komerziellen Zweck d.h. bringen kein Geld dem Fotographen. Was die personen angeht gilt dabei eine Ausnahme. Im Mittelpunkt deines Bildes stehen nicht diese Personen, sondern was anderes. Es könnte erst dann schlimm werden, wenn die abgebildete Person deutlich zu sehen ist.

    Z.B. Beim Bild http://www.ferienwohnungberlin.ch/img/checkitout/r... ist das gebäude im mittelpunkt und nicht die Personen. Sie werden deshalb als Beiwerk angesehen und in diesem fall ist das kein Verstoß.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Lies mal dieses hier durch, da steht eigentlich alles: http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das gebäude zustimmt..

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