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Sollte unsere Führungsriege als Verfassungsfeindlich eingestuft werden?
"Verfassungsfeindlich" sind diejenigen Aktivitäten oder Bestrebungen, bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von ihnen verfolgten Ziele oder die von ihnen zur
Erreichung dieser Ziele befürworteten Mittel und Wege ganz oder teilweise mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Widerspruch stehen.
Das heißt auf gut Deutscht, Wer versucht die Demokratische Grundordnung zu unterwandern, teilweise oder ganz zerstört, gilt als verfassungsfeindlich!
Unsere lieben Politiker versuchen jedes Jahr mehrmals Gesetze in Umlauf zu bringen, die teilweise oder ganz gegen die Grundordnung verstoßen! Manchmal wird nach einem Versuch sogar ein zweiter Versuch unternommen, der jedoch auch gestoppt wird!
Auf gut Deutsch versuchen unsere Poltiker also die Demokratische Grundordnung zu Schädigen! Deshalb sind unsere Politiker entweder nicht imstande klar ihren freien Willen zu äußern oder sie versuchen mit vollem Bewusstsein die Grundordnung zu stören!
Deshalb meine Frage:
Sind unsere Politiker Behindert, sprich nicht geschäftsfähig oder versuchen sie jedesmal Hochverrat zu begehen?
@ Kapaun: Selbst der Versuch ist Strafbar!
17 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Streng genommen, ist jede Entscheidung die am Volk und seinem Willen diametral durch die Regierung getroffen wird, der Verfassungsbruch schlecht hin.
Ergo, Ja nicht bloß als Verfassungsfeindlich einordnen, sondern auch zu strafrechtlich zu verfolgen.
"TM"
- 𐎗 lupa ණ ଲ ҉Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Das unsere Regierung die Demokratie unterwandern steht auÃer Frage
Beispiele gibt es genug - siehe H4 und seine Folgen
Urteil des Verfassungsgerichts zum Kinderregelsatz (wird gerade versucht dieses auszuhebeln)
und viele andere Vorschriften und Gebote. Die Diktatur ist im Ansatz zu erkennen.
Hochverrat würde ich es nicht nennen wollen, sondern Korruption und Vorteilnahme im Amt, auf Kosten der Steuerzahler und des gesamten Volkes.
Denke da eher an den Eid den sie geschworen haben zum Wohle des Volkes? sicher nicht
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Selbst das GG ist längst nicht mehr tabu:
Artikel 12.(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Tatsache: ALLE Deutschen unterliegen der Meisterpflicht in zig Berufen. Die gilt jedoch nicht für EG-Ausländer, die können hier (gemäà EG Recht) faktisch JEDEN Beruf ausüben.
Das ist wohl einmalig in der Welt: Zig Gesetze gelten hier nur zu Ungunsten der Eingeborenen, Ausländer können hier weit mehr legal (und illegal aber unbehelligt) machen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Bundespräsident muss letztendlich seine Unterschrift nach sorgfältiger Prüfung unter das neue Gesetz setzen.
Sollte dieses Gesetz aber danach vom Bundesverfassungsgericht einkassiert werden, dann kassiert der Bundespräsident in erster Linie die Prügel und dann die Regierung. Dieses wäre dann als Versagen zu werten. Aber den Kopf hinhalten, müssen nur die Leute im Hintergrund, die eigentlich den Auftrag hatten dieses Vorhaben "wasserdicht" zu machen.
Die Bürger sollten mehr auf die StraÃe gehen. Beim Public viewing hat es doch auch geklappt. Wenn jeder Teilnehmer nur ein Schild hochhalten würde und mit wenigen Worten seine Meinung kundtun würde, dann würde die das ordentlich treffen. Auf Fotos kann man die Rufe nicht verewigen, aber die Schilder mit den Worten schon. Und das bekommen die dann auch im Ausland mit!
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- pinataLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nicht jedes Gesetz, daà gegen die Verfassung verstöÃt, verstöÃt gleich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung. In der Verfassung gibt es massenhaft Vorschriften, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht das Geringste zu tun haben, sondern einfach nur Verwaltungsvorschriften sind. Die Organisation der Post zum Beispiel. Das die Betroffenen von verwassungswidrigen Gesetzen in diesem Bereich tangiert diee freiheitlich deemokratische Grundordnung in keiner Weise.
Erst die Abschaffung der urspünglichen Grundrechte d.h. das Recht zu wählen, das Freiheitsreecht etc. Diesen Schutz genieÃen nachträglich eingefügte Grundrechte nicht, wenn der Bundesttag und Bundesrat neue Grundrechte einfügen kann, dann kann er sie auch wieder entfernen.
@NoClever...: Das wir Deutschen im eigenen Land diskriminiert werden, liegt aber an genau dieser Verfassung, wir brauchen dringend ein Mehrheitswahlrecht und ein Verbot der staatlichen Parteienfinanzierung. so daà nicht kleine Gruppen einen unverhältnismäÃig groÃen Einfluà auf die Politik haben.
- TillyA.Lv 4vor 1 Jahrzehnt
welch führungsriege meinst du? in vielen bundedsländern ist man zerstritten.und in berlin bekommt man aber auch gar nichts auf die reihe. für mich tät jeglicher politiker nur sein schäfchen in´s trockene zu bringen.abzocken auf dem rücken der millionen arbeitssuchenden .ein witz unser deutschland.!°!°
- vitaleLv 5vor 1 Jahrzehnt
die wirtschafliche belange und interessen des kapitals haben vorang, politiker haben die aufgabe diese an evtl. im wege stehende gesetze vorbeizuschleusen.
- uweelenaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Politiker sind doch nur Menschen, es steht da nirgends geschrieben, das zum Beispiel ein Finanzminister eine Ahnung von Geld haben muÃ. Deswegen haben die doch Ihre Berater.
Sagen wir mal so,
" Denn sie wissen nicht was Sie tun"
GrüÃe Uwe
- sagabonaLv 5vor 1 Jahrzehnt
>Tatsache: ALLE Deutschen unterliegen der Meisterpflicht in zig Berufen.
Nein, das ist gerade genau eine solche Geschichte.
Gemäà dem Grundgesetz Artikel 12 Abs. 1 ist das nicht ganz so einfach.
Für Nebenbetriebe gemäà §3 HwO gilt das gerade nicht. Dennoch werden auch besonders solche Unternehmer schikaniert und drangsaliert einen Meister einzustellen.
Ich weià das, weil ich auf einem Gebiet des Handwerks weltweit weit führend war und ich dann auf einmal einen Meister einstellen sollte aber sogar gar keinen in Deutschland finden konnte der das was ich tätigte überhaupt tätigen konnte. Die Antwort von der HwK war, dass ich ihn doch nur stundenweise einstellen brauche, er brauche bei mir doch dann nichts machen.
Desweiteren gilt auch das als Handwerker im Reisegwerbe nicht:
http://www.buhev.de/2002/10/reisegewerbe.html
Das ganze System agiert mittlerweile gewissermaÃen vollständig verfassungsfeindlich, weil man nach 50 Jahren alle Lücken finden und ausloten konnte.
Im Einzelfall scheisen die Verfassungsrichter übrigens auf die Grundrechte eines Einzelnen Bürgers, es sei denn man kann sich in der Presse damit groà tun.
Ich empfehle dazu nur meine Internetseite:
(Mehr als über 100 Strafanträge und Strafanzeigen bezüglich dieser Seiten, die alle erfolglos waren, weil ich den Wahrheitsbeweis stets erbringen konnte. Was ich noch über Dinge sagen könnte, die getätigt werden vor denen man nur noch Kotzen kann, die zwar Wahrheitsgemäà stattgefunden haben aber auch vor Gericht das grundsätzlich immer gegen den niederen Proleten agiert, von diesem gerichtlich bewiesen werden müssen wobei auch noch gemogelt und gelogen und betrogen wird...).
Absolut Verfassungsfeindlich und entspricht einem Rechtsstaat wie wir diesen im Dritten Reicht hatten, denn eine elitäre Herrschaftsrasse regiert über niederwertiges Proltenvolk rein im Ansehen der Person:
Quelle(n): http://justiz.xp3.biz/