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Babynoah fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Vertrag gültig.....??????

Ist ein Vertrag, in dem nicht alle Vertragsrelevanten Inhalte aufgeführt sind, gültig?

In meinem Fall geht es um die Kündigungsfristen. Sie sind nicht schriftlich im Vertrag festgehalten, bzw. als Vordruck vorhanden.

Kennt jemand eine gute Seite im Netz, wo ich mir das auch noch einmal anschauen und ausdrucken kann?

Danke schön!!

Update:

Danke für eure Antworten. Hab da aber noch ein paar Fragen...

Mal abgesehen davon, dass ich mittlerweile nach langem suchen auf der Webseite die Kündigungsfristen gefunden habe, frage ich mich, ob nicht wenigstens ein Hinweis im eigentlichem Vertrag hätte stehen sollen/müssen wo ich die genauen Vertragsinhalte/Kündigungsfristen finden kann. Beispiel: "Weitere Vertragsinhalte entnehmen sie bitte unserer Webseite www......"

Oder, falls es die gesetzlichen Kündigungsfristen gewesen wären, eben darauf hingewiesen werden sollte.

Beispiel: "Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen."

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    wenn keine speziellen kuendigungsfristen aufgefuehrt sind, gelten die gesetzlichen kuendigungsfristen (siehe BGB oder Mietgesetz, je nachdem um welche art vertrag es sich handelt). den vertragungueltig duerfte das kaum machen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vertrag ist nur dann ungültig, wenn Teile davon nichtig wären und wenn keine Klausel drin steht, dass die Vereinbarungen auch dann Gütligkeit haben sollten, wenn Teile des Vertrags nichtig sein sollten. Wenn die Kündigungsfrist fehlt, dann gilt das BGB, das macht ihn nicht nichtig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In Deutschland herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit - ein Vertrag kann beliebig lang oder kurz sein, er ist immer gültig solange er nicht sittenwidrig ist. Wenn in einem Vertrag ein Bereich nicht explizit abgedeckt ist, treten automatisch die gesetzlichen Regeln in Kraft.

    Quelle(n): Meine solide juristische Halbbildung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt auf den Vertrag an. Meist gelten dann die gesetzlichen Fristen. Deshalb müssen sie nicht aufgeführt werden

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