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Hallo,so nun steht die Trennung an,nach 19 Jahren und 15 Jahren Ehe?
Nun möchte er von mir, das ich einen nachträglichen Ehevertrag unterschreibe? Tue ich das richtige?
12 Antworten
- BettyLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Na...... das hoffe ich mal für dich, du unterschreibst natürlich nix "nachtraglich"
LG
Betty
- vor 1 Jahrzehnt
Wärest ja schön blöd wenn du unterschreibst,alles was du jetzt unterschreibst ist zu deinem Nachteil.Logisch oder?
- KishiLv 5vor 1 Jahrzehnt
Geh zum Anwalt und zeige ihm den nachträglichen Vertrag.
Ich glaube nicht mal, dass der Gültigkeit hätte.
AUF KEINEN FALL UNTERSCHREIBEN...
- MausiLv 4vor 1 Jahrzehnt
Auf keinen Fall. Leg den Ehevertrag erst mal deinem Anwalt vor, der wird dich beraten
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- vor 1 Jahrzehnt
Kommt drauf an, was man da aushandeln soll.
Vorteil oder Nachteil für mich
Nachträglich kommt ein Ehevertrag so auf den letzten "Drücker" meines Erachtens sehr, sehr spät.
Würde mich von einem Anwalt beraten lassen.!!!
- vor 1 Jahrzehnt
ich würde das nicht machen, bevor ich nicht das einem anwalt gezeigt habe.
wünsche dir viel glück
- vor 1 Jahrzehnt
Kann interessant sein. Was will er denn genau in dem Vertrag von dir?
Und, bietet er dir dafür Vorteile an die du in einer regulären Ehetrennung nicht hättest?
Wenn du Beispielsweise auf Sachwerte verzichtest und er dir dafür nach der Ehe mehr Geld zahlt als es dir nach den gesetzlichen Regeln zustehen würde...
Bevor du jetzt pauschal ja oder nein sagst, schau dir die Sache erst mal genau (mit einem Anwalt) an.
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das "Er" das möchte, kann ich mir sehr gut vorstellen !
Du müÃtest noch Schläge dazu bekommen, wenn du freiwillig und dann auch noch nachträglich auf deine finanziellen Rechte verzichten würdest.
Quelle(n): Scheidungsbegehren der Ehefrau meines Bruders nach 49 Ehejahren ! - Slovak08Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ganz schön lange! Bei mir hielt das mehrmals nur 1 1/2 Jahre... :-))
Nun zum ernsten Teil. Erstens kommt es ganz darauf an, was in dem Ehevertrag steht. Grundsätzlich gilt das Prinzip der "Zugewinngemeinschaft", d.h. alles was in der Ehezeit angeschafft wurde, wird geteilt. Der Rentenausgleich ist festgeschrieben und kann auch durch Ehevertrag nicht aufgehoben werden (würde als sitten- und rechtswidrig jederzeit anfechtbar sein). Der Partner- und Kinderunterhalt ist auch gesetzlich geregelt. Erster könnte höchstens durch eine Abfindung ersetzt werden. Daher ist mir nicht klar, warum dein Partner (unterstelle "ganz normale Familie" ) auf einen Vertrag bestehen möchte. - Vor allem würde der Vertrag ohnehin rückdatiert werden müssen, um für die Ehezeit Anwendung zu finden. Alles sehr merkwürdig! Suche dir auf jeden Fall einen guten Anwalt, lasse dich beraten und unterschreibe bis dahin NICHTS.