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Wie lange darf man Besuch haben?
Hallo
Ich wollte mal wissen wie lange man bei sich besuch haben kann, also wie viele Wochen? Es ist nämlich so, ich habe einen neuen Freund und der pennt öfter mal bei mir.Er bleibt auch mal etwas länger, so 14 Tage. Ich habe hier im Haus eine doofe Nachbarin, die mich nicht leiden kann und sich wegen jedem Pi** bei meinem Vermieter beschwert. Jetzt hat sie da angerufen und meinem Vermieter erzählt, ich hätte hier jemanden aufgenommen. Ihr müsst wissen, wenn wie hier noch jemanden aufnehmen, müssen wir Wassergeld mehr zahlen. Ist nur ein kleiner Betrag ( ca.9 €)
Ich habe auch schon mit meinem Vermieter gesprochen und das geklärt. Nun wollte ich aber, um sie etwas blos zu stellen unten im Hausflur einen netten Zettel kleben mit z.B. folgendem Text:
Da sich hier im Haus einige Personen langweilen und sich gerne in mein Privatleben mischen, möchte ich besagter Person mitteilen, dass ich vom Gesetz her ..... Wochen Besuch haben darf.
Ich habe im Netz nicht passendes gefunden, dass ich ausdrucken könnte um es mit auf den Zettel zu packen.
Vielleicht habt ihr ja mehr Glück und findet was schönes, am besten mit Paragraphen oder so.
Vielen Dank
5 Antworten
- GENERALLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Definitiv 3 Monate mit Genehmigung des Vermieters
lt. Nachforschung auch 8 Wochen ohne Genehmigung
das ist fakt gibt doch einiges im Netz
schau hier
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=200...
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllg...
allright
General
- TomLv 4vor 1 Jahrzehnt
Bis zu acht Wochen ohne Einverständnis des Vermieters.
Quelle(n): http://www.ra-kassing.de/miete/besuch/wielange.htm http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=200... - SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Je nach Bundesland muss man sich nach 4-6 Wochen polizeilich anmelden. Solange gilt man als Besucher. Viele Leute zahlen gerne das Wassergeld wenn der Besucher sich öfters im Haus aufhält und die Zeiten der Abwesenheit oft nur sehr kurz sind.- Es trägt dem Hausfrieden bei.- Ist er pro Jahr fast 6 Monate bei Dir, sollte er sich polizeilich mit Nebenwohnsitz anmelden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du hast das doch mit deinen Vermieter geklärt. Damit ist es gut. Mit solchen Schreiben im Flur machst du dich nur lächerlich. Kannst ja mit der Nachbarin mal darüber reden.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
laut gesetz darf dein freund bis zu 6 wochen bei dir bleiben , wenn er dann 1 woche in seiner wohnung ist nach der woche kann er wieder 6 wochen bei dir bleiben , nicht mal dein vermieter kann da was dagegen haben