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Muß ich ein Wespennest entfernen (lassen)?

Bei uns am Haus, am Blumenkasten, oberhalb der Eingangstür bildet sich ein Wespennest aus.

Wir wohnen in einem Reihenhaus, nicht zur Miete. Nun wurde ich von einigen Nachbarn angesprochen, dass ich das Nest entfernen müsse, der Briefträger hat sich auch schon beschwert...hat Angst. Die Wespen sind eigentlich ganz friedlich und werden da oben nicht gestört...bin ich irgendwie gesetzlich dazu verpflichtet das Nest zu entfernen, bzw. sollte nun doch ein Nachbar oder der ängstliche Briefträger gestochen werden, trage ich dann die Verantwortung???

Vielen Dank für Eure Antworten :-)

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Wespen gehören nicht zu deiner Wohnung. Sie haben sich ohne deine Einwilligung dort angesiedelt.

    Leute, die sich vor Wespen fürchten, müssen sich mit gegebener Sorgfalt, Ruhe und langsamen Bewegungen in Haustürnähe bewegen.

    Bei eventuellen Stechvorgängen muss der Gestochene sich an den Verursacher = die Wespe/n wenden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde es aus Sicherheitsgründen entfernen lassen und um des lieben Friedens mit den Nachbarn, dann haben sie Ruhe und die Nachbarn auch, es ist immer so hat man einen Nachbarn muss man eben mit solchen Dingen rechnen, ich bin froh, dass wir ein frei stehendes Haus haben wo keiner was drein reden kann und der Nachbar ist 80 meter vom Grundstück entfernt er sagt auch nichts ist friedliebend!

    Quelle(n): Meine Meinung
  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, verpflichtet bist Du nicht wenn die Wespen sich nicht aggresiv verhalten. Stell ein Warnschild auf.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Heutzutage sind Dating Webseiten der beste Ort, um seinen Freund oder seine Freundin kennenzulernen. Mein Tipp ist es, dass du auf die normalen Chats verzichtest und dich auf einer Seite einschreibst, die von vielen anderen Personen genutzt wird, um eine echte und ehrliche Liebe zu finden.

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    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    T e n d e n z i e l l: nein, du musst es nicht entfernen lassen. Die Reihenhaussituation und das fehlende Grundstück/oder auch nicht sollte dazu führen, dass du zu deiner Gemeinde gehst und dort für deinen Fall nachfragst. Aber in jedem Falle: niemals selbst versuchen, zu entfernen! Die Wespen sind nur für dieses Jahr bei euch. Damit es nächsten Sommer nicht wieder der Fall ist, schau dir mal die Tipps zur Prävention auf der Seite in meiner Quelle an.

    Hier ein Zitat der unteren Quelle, die alle Aspekte zur rechtl. Situation gut zusammenfasst. Vor allem die zwei letzten Sätze sind wichtig:

    "Wespen sind als wild lebende Tiere durch das Landesnaturschutz-Gesetz geschützt. Es ist durch den Gesetzgeber verboten Wespennester zu zerstören. Hornissennester sind hier im besonderen Maße geschützt. Bei Zerstörung eines Hornissennestes kann es zu Geldstrafen von bis zu 50.000 € kommen. (§10, Abs. 2, Ziffer 10c BNatSchG i.V. §1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)). Sollte sich die Umsiedlung oder gar die Zerstörung eines Hornissennestes nicht vermeiden lassen, müssen sie dies bei ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Kontaktieren sie aber in diesem Fall unbedingt einen Experten in ihrer Region und die untere Naturschutzbehörde.

    Befindet sich ein Nest auf ihrem Grundstück haften sie grundsätzlich nicht für das Nest und etwaige Folgen, es sei denn sie haben es bewusst angesiedelt. Auch besteht kein Anspruch von Nachbarn auf Entfernung des Nestes."

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenns dich nicht stört

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