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Was darf seitens des Vermieters von der Mietkaution abgezogen werden?

Wir haben aufgrund von Schimmelbefall (nicht von uns zu verantworten) die Miete mehrere Monate gekürzt und sind nun ausgezogen.

Ist der Mieter berechtigt die Mietkürzung mit der Kaution zu verrechnen, also in Abzug zu bringen? (Weil er mit der Höhe der Kürzung nicht einverstanden war)

Und wie hoch darf der Sicherheitseinbehalt für noch ausstehende Nebenkosten sein? (2009 ist bereits abgerechnet; 2010 steht die Nebenkostenabrechnung noch aus)

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    1. Die Kaution darf nicht zur Verrechnung von Mietzahlung verwendet werden - weder vom Mieter noch vom Vermieter!! Das ist gesetzlich verboten worden. Sie ist lediglich die Sicherheit, um eventuelle Schäden an der Wohnung beheben zu können.

    2. Ist der Vermieter der mein ung, die Mietkürzung wäre nicht rechtmäßig, muss er dies einklagen.

    3. Für die Nebenkostenabrechnung darf meiner Kenntnis nach maximal 50% der Kaution zurück gehalten werden. Du kannst aber auf einer vorzeitigen Abrechnung der Nebenkosten bestehen.

    Normalerweise muss die Kaution spätestens 6 Monate nach Auszug zurück gezahlt sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    die mietkaution muss euch voll ausgezahlt werden wenn du bei schimmelbefall 10 % Mietminderung gemacht hast war das richtig keiner kann verlangen in einer verschimmelten wohnung zu leben falls es ärger gibt hole dir ein rechtsbeistand

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er die Kürzung nicht für angemessen hält, muss er klagen. Ich würde euch raten das gekürzte Geld bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts zu hinterlegen um zu demonstrieren, dass ihr zahlungswillig seid und nicht etwa die Miete nicht zahlen wollt. Das Gericht wird dann entscheiden, was angemessen ist. Auf keinen Fall darf der Vermieter eigenmächtig eine Verrechnung mit der Kaution vornehmen.

    Die Sicherheitsrücklage für die Kaution darf sich nur im Durchschnitt der letzen 3 Nachzahlungen bewegen. Den Rest der Kaution muss er auszahlen, wenn er sonst keine Mängel aufzeigen kann, die ihr beheben müsstet. Ich rate euch , mit dem Mieterverein Kontakt aufzunehmen. Die vermitteln Sachverständige, die mit euch auch bei einer Abnahme die Whg anschauen und als Zeugen gut zu nennen sind. Das sind meist Handwerksmeister in Rente.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schimmelbefall ist 99 % die mieter schuld ,viele Jahren kann Schimmelbefall 30 oder 60 Jahre einfach ist da !

    FAST 95 % die mieter bekommen nicht die Mietkaution ! wegen schaden oder was Anders .kauf dir ein wohnung billiger und Besser !

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ist er, wenn der Schimmelbefall nicht eindeutig auf Baumängel zurückzuführen ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Vermieter anderer Meinung ist musst Du auf herausgabe klagen. Zurückbehalten darf er etwa den doppelten Betrag der zu erwartenden Nachzahlung. Da die Höhe der Mietminderung erst von einem Gericht bestätigt werden muss kann er sich mit der Rückzahlung Zeit lassen. Wurde die Mietminderung zu hoch angesetzt, müsst Ihr sogar einen Teil der Gerichtskosten tragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Er darf die Kaution nicht wegen der Mietkürzung behalten. Ich hab erst irgendwo gelesen, dass er nicht einmal die Kaution behalten darf, wenn der Mieter überhaupt keine Miete mehr bezahlt.

    Vom Sicherheitseinbehalt weiß ich nichts. Hab aber auch gelesen, dass er sie nicht lange behalten darf, ich glaube 2 oder 3 Monate. Länger nicht

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