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? fragte in Politik & VerwaltungPolitik · vor 1 Jahrzehnt

Wie ändert sich der Leistungsanspruch ?

Hi

Ich wohne derzeit noch allein in meiner Wohnung, meine Freundin wird aber im September hinzu ziehen.Meine Frage nun :

Ich geh Vollzeit arbeiten, werde aber aufgestockt, insbesondere die Miete wird fast voll übernommen.

Ich bekomme also ergänzend Leistungen was Hartz 4 angeht.

Wie verhält sich denn der Leistungsanspuch für mich, wenn meine Freundin mit einzieht ?

Sie selbst macht ne Ausbildung, schulisch und bekommt nach ihrem Auszug Unterhalt von den Eltern gezahlt.

Mich interessiert nun, was das Amt mir an Geld da streichen wird, gibts da Regelungen, bzw muss ich denen das überhaupt melden ?

Danke für die Antworten

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    In dem Moment wo Deine Freundin einzieht , bildet ihr Beide

    eine Wirtschaftsgemeinschaft .

    Die Ausbildungsbezüge Deiner Freundin , so wie Dein Einkommen werden

    bei der Neubewertung Deines Aufstockungsgeldes mit einbezogen .

    Schau mal unter dem Begriff ( Hartz-Rechner ) .

    So wirst Du vermutlich zu dem Ergebnis kommen , das Dein Aufstockungsgeld seitens des Amtes

    nicht mehr gewährt werden kann .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Einkommen der Freundin - inkl. Zuschuß der Eltern wird der BG zugerechnet.

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