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? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wo muss ich eine Demonstration anmelden?

Bei wem muss ich eine Demonstration anmelden???

Darf ich selber den Ort bestimmen wo diese Demonstration stattfindet????

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Demonstration/Kundgebung

    * Demo anmelden

    * Demo bekannt machen

    * Eventuell Abschlusskundgebung organisieren

    * Für einen geordneten Ablauf sorgen

    Mit einer Demonstration könnt ihr eure Auffassung über die Abschiebung eurer Mitschülerin möglichst vielen Leuten näher bringen. Wenn ihr die Route, die ihr laufen wollt, so wählt, dass ihr möglichst vielen Menschen begegnet, habt ihr eine sehr gute Möglichkeit, eure Position mit Sprüchen, Plakaten und Fahnen öffentlich werden zu lassen.

    Zunächst einmal müsst ihr die Demonstration beim Ordnungsamt eurer Stadt oder Gemeinde anmelden. Hierfür gibt es lokal unterschiedliche Fristen, generell gilt aber: je früher, desto besser. Ihr müsst das Thema, den gewünschten Weg, Datum und Uhrzeit, die geschätzte Teilnehmerzahl und die Kontaktdaten einer Verantwortlichen angeben. Den genauen Weg der Demonstration müsst ihr mit der Polizei absprechen, die für den ordnungsgemäßen Verlauf verantwortlich ist.

    Habt ihr eure Demonstration angemeldet, könnt ihr mit der Mobilisierung hierfür beginnen. Dabei ist es wichtig, vielen Menschen im Vorfeld mitzuteilen, warum ihr diese Aktion macht und woraus eigentlich das Problem besteht. Sind sie überzeugt, dass euer Vorhaben unterstützenswert ist, werden sie auch eher zur Demo kommen und sich darüber hinaus engagieren. Wie ihr eine Aktion bekannt macht, könnt ihr unter Öffentlichkeitsarbeit nachlesen. Bei einer Demo ist es auf jeden Fall wichtig, dass eindeutig klar wird, wofür bzw. wogegen ihr demonstriert. Schaden kann es auch nicht, wenn ihr die Presse über eure Demo informiert. Schließlich wollt ihr ja, dass darüber berichtet wird.

    Wenn ihr die Wirkung eurer Demonstration steigern wollt, lohnt es sich auf jeden Fall, im Anschluss eine Kundgebung zu veranstalten, denn dort könnt ihr eurer Meinung noch mal durch mehrere Reden Nachdruck verleihen. Um eine Kundgebung zu organisieren, müsst ihr zunächst einmal einen öffentlichen Platz finden, der groß genug für die geschätzte Teilnehmerzahl ist. Auch die Kundgebung muss beim Ordnungsamt angemeldet werden, ihr könnt die Kundgebung aber mit der Demo zusammen anmelden. Außerdem solltet ihr euch um eine Bühne, Podest, Balkon oder ähnliches bemühen, wo die Redenden gesehen werden können und um eine Beschallungsanlage, damit die Redenden auch gehört werden können. Hier gilt die Faustregel 1 Watt Leistung pro Quadratmeter Fläche mit 92 - 96 Dezibel Stärke. Und schließlich müsst ihr natürlich Redner einladen, die eure Position gut und nachdrücklich vertreten. Wenn ihr noch für Musik (entweder von CD oder sogar von einer Live-Band) und Verpflegung sorgt, dann wird die Abschlusskundgebung eurer Demo ganz bestimmt ein Erfolg.

    Ihr seid als Veranstalter für einen geordneten Ablauf der Demonstration und der Kundgebung verantwortlich und deswegen auch verpflichtet, für Ordnungspersonal zu sorgen. Für je 50 geschätzte Teilnehmende muss eine mindestens 18 Jahre alte Person, die auch ruhig eine Schülerin sein kann, während der Demo sichtbar als Ordnerin erkennbar sein. Dafür reicht es, wenn sie durch eine Armbinde mit der Aufschrift "Ordner" gekennzeichnet ist. Es langt schon, wenn ihr so eine Armbinde mit einem Streifen weißem Krepppapier und einem schwarzem Filzstift bastelt. Um für einen geordneten Ablauf zu sorgen und auch, um Spruchchöre möglichst laut zum Besten zu geben, ist ein Megaphon nicht schlecht. Wenn ihr nicht selbst eins habt, könnt ihr es euch sicher beim DGB-Kreisverband ausleihen.

    Nichts ist schlimmer für die Wirkung einer Demo als zu wenige Teilnehmer. Um sicher gehen zu können, dass viele Schüler eurer Schule auch wirklich an der Demo teilnehmen, könnt ihr im Demonstrationszug direkt nach dem Unterricht von eurer Schule aus loslaufen. Um schon im Vorfeld viele Schüler einzubinden, könnt ihr euch zum Beispiel nachmittags treffen, um Transparente zu malen. Wenn ihr ein kleines Rahmenprogramm schafft, wird die Attraktivität gesteigert. Bei so einer Gelegenheit könnt ihr die anwesenden Leute auch eingehender informieren.

    :DD

  • Catan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    § 14 VersG

    (1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder

    einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der

    zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges

    anzumelden.

    -> Zuständige Behörde ist in der Regel die Polizei oder das Ordnungsamt der Gemeinde!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst beim Ordnungsamt Vorschläge für den Versammlungsort einreichen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    demo-anmeldung-kooperation-infostand

    Aus <a href="http://deu.anarchopedia.org/demo-anmeldung-koopera... dem offenen Wissensportal für und von AnarchistInnen

    Wechseln zu: Navigation, Suche

    [Bearbeiten] Demonstrationen

    [Bearbeiten] Vor der Demo

    Demonstrationen sind vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) geschützt. Das Recht auf freie Versammlungen steht höher als die meisten anderen "Rechtsgüter" und darf nur zurückhaltend eingeschränkt werden. Das ist vorteilhaft, weil mit Hinweis auf diese Rechtslage oft Freiheiten gegen die Polizeibeamten vor Ort durchgesetzt werden können, die diese zunächst nicht zulassen wollten. Hinzu kommt, dass die meisten Polizeimaßnahmen rechtswidrig sind, wenn die Versammlung nicht zuvor aufgelöst wird. Das ist in späteren Verfahren oft nützlich.

    In der BRD müssen "Versammlungen unter freiem Himmel" nicht genehmigt, sondern nur angemeldet werden. Diese Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der Versammlung erfolgen. Die Versammlungsbehörde - in der Regel die Polizei - kann Auflagen erlassen oder die Versammlung verbieten, dagegen ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Es ist sinnvoll die Anmeldung und einen Sendebeleg (z.B. bei Fax) zur Demonstration mitzunehmen, da sie so im Zweifelsfall belegt werden kann.

    Es ist jedoch zwingend erforderlich diese Demonstration bei der Polizei anzukündigen. Ein Anruf genügt. Anders liegt es jedoch, wenn eine Demonstration unmittelbar auf ein Ereignis reagiert (also im engsten Sinne spontan ist), z.B. wenn es auf einer vorangegangenen Demo zu Festnahmen gekommen ist und die Leute nun lautstark zum Polizeipräsidium ziehen. Das muss nicht angekündigt werden, da es im rechtlichen Sinne nicht anmeldungsfähig ist! Also: Wollt ihr morgen früh demonstrieren Polizei bescheid sagen! Wollt ihr sofort auf die Strasse braucht ihr das nicht zu tun (aber nur dann weil sonst gibt's Ärger)!

    Zu dieser Einschätzung gibt es andere Erfahrungen und Rechtsauffassungen: Eine Spontan-Demo darf natürlich trotzdem angekündigt werden, muss dies aber gar nicht mehr. Die Vorschrift der Anmeldung gibt es nur für Versammlungen, die mindestens 48 Stunden vorher anmeldbar sind. Alles weitere muss nicht, dafür gibt es keine Regelungen mehr. Klar ist die Polizei dankbar, wenn mensch ihnen vorher verrät, was auf sie zukommt. Aber nicht notwendig. --Falk 19:19, 16. Sep 2006 (UTC)

    Das Gebot der Demonstrationsanmeldung kann subversiv genutzt werden, um die Versammlungsbehörde mit einer Vielzahl von Anmeldungen zu überhäufen. Dies geschah beispielsweise 2003 bei den Direct Action Days in Magdeburg, wo auf die Forderung der Polizei eine geplante "Fake-Demo" abzumelden ein ganzes Dutzend Versammlungen angemeldet wurde. Folge war, dass die Polizei keine der Anmeldungen ernst nahm und von der eigentlichen Fake-Demo dann überrascht wurde. Allerdings wurde später versucht die Anmeldungen zu kriminalisieren, indem man einen OWiG-Paragraphen hervorzauberte, mit dem, vom Wortlaut her, theoretisch alles belegbar ist: "eine grob ungehörige Handlung (...), die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. " (§ 118 OWiG). Letztlich mussten die Verfahren eingestellt werden. Es genügt nämlich eine gewisse Ernsthaftigkeit der Anmeldung argumentieren zu können. Und dass eine Versammlung ausfällt, ist (eigentlich) auch nicht strafbar.

    Die Anmeldung einer Demonstration kann formlos oder auf Formularen der jeweiligen Versammlungsbehörde erfolgen. Sie kann per Post Fax, E-Mail oder anderem Wege eingereicht werden - dazu gibt es keine Vorgaben. Will mensch eine Demonstration spontan vor Ort anmelden, so fungieren die anwesenden PolizistInnen mangels Anwesenheit der Versammlungsbehörde als deren StellvertreterInnen und müssen die Anmeldung annehmen. Manchmal - gerade wenn mensch sie zuvor durch Aktionen schon genervt hat - weigern sich die "GesetzeshüterInnen". Dann sind die Chancen gut, spätere Klagen zu gewinnen, was aber außer als Argumentationshilfe in der konkreten Situation nur wenig nutzt.

    Auch Infostände lassen sich in der Regel einfacher als Versammlung anmelden, als die Anforderungen von Ordnungsamt oder der jeweils zuständigen Behörde zu erfüllen. Als Versammlungen gelten schon Ansammlungen ab drei Personen.

    .

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf der Stadtverwaltung ;-)

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