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lathea fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Schwarzarbeit anzeigen? Wo?

Wir haben durch Zufall erfahren, dass der ehemalige Arbeitgeber meines Mannes anscheinend einen alten Bekannten meines Mannes schwarz beschäftigt. Würdet ihr so etwas anzeigen? Geht das auch anonym? Wo und was müssten wir bei welcher Behörde angeben?

Update:

Der Mann ist nicht arbeitslos, sondern arbeitet nebenher am Wochenende schwarz bei der Firma.

Update 2:

Die Firma hat meinem Mann gekündigt und mit dem Schwarzarbeiter dürfte sie über 10 Mitarbeiter haben, d.h. Kündigungsschutzgesetz. Mein Mann hat den Bekannten um eine Zeugenaussage gebeten, weil die Firma Unterlagen verschwinden lies und behauptete, dass es diese Unterlagen nie gegeben hätte. Dieser Bekannte wäre ein Zeuge dafür, dass die Frima lügt, aber er hat sich geweigert als Zeuge genannt zu werden, weil er meinte, dass er dann sofort seinen Job dort verlieren würde. Deshalb kam das raus. Er arbeitet dort nur nebenher, d.h. müsste normalerweise auf Steuerklasse 6 arbeiten.

Update 3:

von mir gibt es nur DH

Update 4:

Bei der Firma handelt es sich um die Tochterfirma eines millionenschweren ausländischen Konzerns, die eine Strafe wegen Schwarzarbeit aus der Portokasse bezahlen können. Die Mutterfirma ist im Heimatland für Korruption und illegale Praktiken bekannt und meint anscheinend, dass sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt ausländische Verhältnisse einführen könne. Der Bekannte ist ein Bekannter, d.h. kein Kumpel oder Freund, sondern nur jemand, den man kennt. Er arbeitet während der Woche in einem Hauptjob und am Wochenende schwarz und nimmt damit einem ehrlichen Hartz4-Empfänger die Chance auf einen legalen kleinen Zuverdienst. Mein Mann hat ihn lediglich angerufen, weil er ihn als Zeuge im Zusammenhang mit einer Straftat nennen wollte. Er weigerte sich, eine Zeugenaussage zu machen und meinte, dass er wenn man ihn laden würde, er sagen würde, dass er sich an nichts mehr erinnere, weil er sonst seinen Wochenendjob verlieren würde.

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das geht beim Zoll.

    Würde es sofort anzeigen. Schwarzarbeit ist ne Schweinerei!

    Zitat

    Ansprechpartner für die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung

    Nachfolgend sehen Sie eine nach Bundesländern und innerhalb der Bundesländer nach Postleitzahlen geordnete Übersicht der Hauptzollamts-Standorte, an denen Sie Ihren Ansprechpartner für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung finden. Zuständig für Sie ist jeweils das nächstliegende Hauptzollamt. Grundsätzlich unterliegen Ihr Name und Ihre Angaben datenschutzrechtlichen Bestimmungen, so dass diese Daten nicht unbefugt weitergegeben werden dürfen. Hinweise können selbstverständlich auch anonym abgegeben werden.

    Bitte wenden Sie sich bei Anfragen an das

  • vor 1 Jahrzehnt

    Anzeigen kannst Du bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Zoll. Ob der Anzeige nachgegangen wird, wenn sie anonym erfolgt, ist nicht sicher.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    So etwas muss man gut abwägen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe Verräter schon immer verachtet. Ich würde meinen ärgsten Feind nicht verraten. Es muß jeder schauen wie er sich durch`s Leben schlägt. Und Rücksicht nehmen auf den Staat, der Milliarden von unseren Steuergeldern im Ausland in den Sand setzt? Und wenn deinem Mann gekündigt wurde, wird es seinen Grund gehabt haben. Wäre ich in der Lage schwarz arbeiten zu müssen um meine Lebenshaltungskosten zu decken, würde ich es tun bis mir die Schwarte kracht und keinen Cent Steuer an den Staat zahlen. Auf einen Zeugen würde ich mich niemals verlassen. Zeugen sind labil. Und zwar alle, wen es darauf ankommt "etwas bezeugen" zu müssen. Und nun kannst du mich "anzeigen", wenn es dir Spaß macht! Viel Glück!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch von mir, Anzeigen den Mann.

    wie hier bereits mitgeteilt, ist der Schaden der unserer Wirtschaft ensteht enorm. Des weiteren, wird mit dieser Praxis, dem Lohndumping tür und tor geöffnet.

    Auch das dadurch unser Sozialsystem enormen Schaden nimmt ist bekannt. Durch das erhöhen der Beiträge, zahlt faktisch jeder Arbeitnehmer, diesen Unternehmen die Schwarzarbeit mit.

    Ich sehe da keine moralischen oder ethische Grundsätze, die es zu verteidigen gäbe und man darum auf Anzeige verzichtet.

    Die Anzeigen können bei jeder Polizei, Zoll oder Arbeitsamt erstattet werden, auch Anonym.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du schreibst "ehemaliger Arbeitgeber", dann ist die Widerspruchsfrist zur Kündigung wohl abgelaufen, also gibt es für Deinen Mann wohl keinen Nutzen aus der Anzeige.

    Ich hätte nämlich eleganterweise (als Dein Mann) einen Widerspruch zur Kündigung geschrieben mit der Begründung, dass nachgewiesen werden könne, dass mehr als 10 Beschäftigte vorhanden sind - dann wäre der Arbeitgeber sicher zu einer finanziellen Entschädigung bereit gewesen...

    So hat Dein Mann nichts von einer Anzeige - ausser er geht vorher zum ehemaligen Arbeitgeber und fragt mal an, was so drinliegt, wenn er von einer Anzeige absieht.

    Eine Anzeige ist beim zuständigen Polizeiposten möglich oder dem Zoll (in D), der geht solchen Anzeigen im Regelfall nach. Wenn der Zeuge benannt wird, muss er dann zwangsweise aussagen bzw. kann die Aussage nur so weit verweigern, als er sich selbst belasten müsste. Vermutungsweise bekommt er dann auch richtig Ärger...

  • vor 1 Jahrzehnt

    warum willste den anzeigen -.- finde ich doof, jaaa mach doch, damit dieser mann wieder weniger geld im monat hat und das arbeitsamt jaa so wenig bezahlt -.- alte bist du doof, wie ein kleines kind zur polizei rennen, und dann noch jemand den man kennt -.- wenn du arbeitslos bist und dir noch wo nebenbei geld verdienen kannst u es so schlecht aussieht u sonst keine arbeit in aussicht, würdeste die arbeit nicht auch annehem?? tzzz

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sowas würde ich nicht anzeigen. Das wäre mir zu kleinkariert. Anzeigen würde ich z.B. Sozialbetrug, das gibt es auch öfters. Habe mal eine Frau getroffen, die als Alleinerziehende Sozialhilfe bezog, obwohl sie aus dem Erbe ihrer Eltern mehrere Wohnungen vermietet hat. Das geht ein bißchen weit. Hier hat es mir aber jemand anders abgenommen, so daß ich es nicht tun mußte ...........

  • Catan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Der volkswirtschaftliche Schaden der Schwarzarbeit ist gigantisch in Deutschland. Die leidtragenden sind die ehrlichen Menschen. Daher würde ich auf alle Fälle anzeigen. Notfalls anonym - das geht aufgrund des Legalitätsprinzips. Ob Schwarzarbeit oder schwarze Kasse in der Schweiz... beides das gleiche: Steuerhinterziehung.

    Leider gibt es immerwieder Deppen, die Schwarzarbeit als ne Art Kavaliersdelikt ansehen und keine moralischen Probleme damit haben andere zu schädigen, wenns um den eigenen (Steuer)Vorteil geht.

    Behörde ist dabei Haupsächlich der Zoll - aber auch jede Polizeidienststelle. Die leiten das dann weiter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kümmere dich um deine Finanzen, einfach so arbeitet man nicht schwarz!

  • vor 1 Jahrzehnt

    T-T nicht anzeigen O.O das macht man doch nicht oder????

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