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Rauchverbot , was ist wenn nur eine Zigarette angezündet wird?

Thema Rauchverbot in Bayern... .Jeder weis Bescheid über den Ausgang. 37% Beteiligung , 61% dafür... . Nun zur Frage. Angenommen jemand begibt sich ein ein volles Lokal welches mit Nichtrauchern proppen voll besetzt ist und zündet ein paar Zigaretten an und positioniert diese.

Diese glimmen so vor sich hin, eventuell noch etwas präpariert ect..

Was nun?

Niemand raucht!

Es gibt kein Verbot welches das anzünden von Tabakwaren in geschlossen öffentlichen Räumen verbietet.

Ich habe schon meine Befürchtungen das es bald zu solchen Ausuferungen kommt als Zeichen des zivilen Ungehorsames. Eventuell noch paar Räucherstäbchen oder Räucher-Kegel oder den harmlosen Weihrauch .... .

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Jaaaa, alle Raucher Deutschlands vereinigt euch, wir schlagen dem Rauchverbot in öffentlichen Räumen ein Schnäppchen und stellen überall Räucherkegel aus Tabak auf und werden zu Passiv-Rauchern!!!

  • Spirit
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    "Ich habe schon meine Befürchtungen"???

    Ich auch, wenn das hier einen Aufruf zum Räuchern darstellen soll ;-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Wirt muss einschreiten. Ins besonders wenn er darauf aufmerksam gemacht wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Aber wo legst Du die brennenden Zigaretten hin, wenn der Wirt die ganzen Aschenbecher auf dem Dachboden verbannt hat? Wenn Du sie in der Hand hältst, verstößt Du wieder.

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  • AmOz
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn "nur" eine Zigarette trotz Rauchverbots angezündet wird,

    dann ist das ein kleinkindliches Trotz- und Racheverhalten.

    Ebenso zähle ich folgendes Verhalten dazu:

    Im Rausgehen aus einem Nichtraucherbereich bereits die Zigarette anzuzünden, um eben doch noch seine "Duftmarke" zu hinterlassen (evtl. noch unter dem Vorwand, daß man sie draußen wegen Windes schlecht anzünden könne).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Über so einen Blödsinn können auch nur Raucher nachdenken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich gehe mal davon aus das jedes Gericht des Landes Bayern auch das anzünden einer Zigarette als "rauchen" auslegen wird. Ich denke auch das BVerfG würde zu dieser Auffassung kommen, also macht es keinen unterschied ob du die Kippen nur anmachst oder auch rauchst.

    @blauclev...: Ich denke du solltest §126 StGB nochmal lesen und dann eine Aussage überdenken. Ich glabue das du dann merkst wie lächerlich das ist. Rauchen und störung des Öff. Friedens, is klar...

    EDIT: Oh, das tut mir leid :D Aber Ströung des Öff. Friedens setzt die androhung bestimmter Straftaten vorraus.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dieser Jemand wird sicher beobachtet. Es könnte sein, dass irritierte Gäste den Betreffenden wegen Störung des öffentlichen Friedens anzeigen.

    Die Frage soll natürlich provozieren.

    In einem kleinen oberbayerischen könnte es dem Fragesteller, der so etwas ausprobiert, passieren, dass er sich ein paar Masskrugsplitter aus seinem Kopf herausoperieren lassen muss.

    Natürlich hat keiner der anwesenden Gäste gesehen, wer da so freundlich zu ihm war ...

    @aranpoe...: Ich kann nicht lesen ...

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