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Frage zum Motorroller.Bitte um schnelle Antwort =)?

Hallöchen,

hab da mal ne Frage: ich habe einen Roller von Mawi (WY50QT-16A) gekauft und wollte nun fragen ob jemand weiß ob man bei diesem Roller einen Beifahrer mitnehmen darf, weil bei manchen ist es ja nicht erlaubt. ich habe im Fahrzeugbrief geschaut da steht: Anzahl der Sitze und Position r1:1c und r2:1c

wäre nett wenn mir jemand helfen könnte

vielen dank im voraus

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Laut Zulassung (COC) hat der Rolle in der 1. Sitzreihe (R1:) einen Sitz in der Mitte (1C - Central) und in der 2. Reihe (R2:) auch einen Sitz in der Mitte (1C). Nach Adam Riese also 2 Sitze in Summe.

    Mit FS M also klar 2 Personen.Mit Mofabescheinigung muß das Teil auf 25 Km/h bbH gedrosselt sein und hat dann nur noch r1:1c und sonst nichts mehr.

    Gruß Herbert

  • pinata
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    @Alexande...: Wenn ich richtig informiert bin, kann man den Keeway Matrix 50 auch drosseln lassen und als Mofa zu lassen. Dann darfst Du auch diesen Roller nur mit 1 Person fahren. Über dem 2. Sitz muß dann eine Packtasche montiert sein. Nur wenn er als Leichtkraftrad zugelassen ist und 2 Sitze hat, dann darfst Du auch mit 2 Personen fahren, brauchst aber Führerschein Kl. M.

    @LEBENSFR...: Mit einer Prüfbescheinigung darft Du keinen Roller fahren, der 2 Sitze hat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was Lebensfreude dir erzählt, ist vollkommen falsch.

    Mit dem Führerschein "M" darfst du zwar noch einen Sozius mitnehmen, allerdings nur, wenn laut Betriebserlaubnis vom Roller auch ein Sozius zugelassen ist.

    Es gibt nämlich auch einsitzige Roller!

    Wenn der Roller aber baugleich mit dem Keeway Matrix 50 ist, dann müsste auch dein Roller ein Zweisitzer sein.

    Genaueres kann ich dir da leider auch nicht sagen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du Rollerführerschein hast Klasse M dann darfst jemand mitnehmen

    mit Mofa Prüfbescheinigung nicht

    völlig egal ob laut Fahrzeugpapiere 2 fahren dürfen

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